Strafregister

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Auszug aus dem Strafregister des Theodor Zinn, 1933. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11775-11776 Bild 15]
Auszug aus dem Strafregister des Theodor Zinn, 1933. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11775-11776 Bild 15]

Der Auszug aus dem Strafregister ist tabellarisch aufgebaut und beginnt oft mit einem Formularteil, gefolgt von einer Liste der einzelnen Straftaten. Ein Auszug wurde standardmäßig zu Beginn der Ermittlungen eingefordert.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Auszug aus dem Strafregister des Hans Arntz, 1940. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 8809 Bild 19]
Auszug aus dem Strafregister des Hans Arntz, 1940. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 8809 Bild 19]

Das Dokument enthält Angaben zur beschuldigten Person, zu den beteiligten Behörden sowie eine Auflistung vorheriger Urteile.

Wer hat das Dokument erstellt?

Auszug aus dem Strafregister des Johann Lind, 1938. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 2933-2934, Bild 16]
Auszug aus dem Strafregister des Johann Lind, 1938. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 2933-2934, Bild 16]

In der Regel legten Mitarbeitende der zuständigen Behörde, meist einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts am Geburtsort der betroffenen Person, die Auszüge aus dem Strafregister an.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Auszug aus dem Strafregister des Karl Fütterer, 1945. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11581 Bild 19]
Auszug aus dem Strafregister des Karl Fütterer, 1945. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11581 Bild 19]

Auszüge aus dem Strafregister müssen kritisch gelesen werden: Zum einen enthalten sie oft diskriminierende oder rassistische Zuschreibungen, etwa Begriffe wie „Zigeuner“. Zum anderen führen sie auch Straftaten auf, die nur im historischen Kontext als illegal galten, beispielsweise politische „Verbrechen“ oder Vorwürfe mit rassistischem Hintergrund wie das „Herumreisen in Horden“.

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