Verfahrenseinstellungen
Woran lässt sich das Dokument erkennen?
Eine Verfahrenseinstellung ist meist an Abkürzungen wie „V.“, „Vfg.“ (Verfügung) oder „B.“ (Beschluss) im oberen Drittel des Dokuments zu erkennen. Typisch ist auch die Formulierung „Das Verfahren wird … mangels ausreichender Verdachtsgründe eingestellt.“ Die Verfahrenseinstellung ist meistens im hinteren Teil der Haupt- oder Ermittlungsakte zu finden.
Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?
Die Verfahrenseinstellung enthält die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, sowie eine Begründung für diese Entscheidung.
Wer hat das Dokument erstellt?
Das Dokument stammt vom leitenden Staatsanwalt, der für die Ermittlungen verantwortlich war.
Was ist bei dem Dokument zu bedenken?
Eine Verfahrenseinstellung bedeutete nicht immer das endgültige Ende des Verfahrens: Es konnte Beschwerde durch beispielsweise die Person, welche die Anzeige gestellt hatte, eingelegt werden. Außerdem wurde in der Regel auch die Gestapo informiert, die das Verfahren eigenmächtig weiterführen konnte. Dies konnte Schutz- oder Vorbeugehaft zur Folge haben, die in der Praxis oft eine Überstellung in ein Konzentrationslager oder eine andere Haftanstalt bedeutete.

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