Urbare

Von Peter Rückert

 Darstellung bäuerlicher Arbeiten in einem Lagerbuch des Klosters Wiblingen, 1690 (Quelle: HStA Stuttgart H 235, Bd. 351)
Darstellung bäuerlicher Arbeiten in einem Lagerbuch des Klosters Wiblingen, 1690 (Quelle: HStA Stuttgart H 235, Bd. 351)

Definition der Quellengattung

Urbare verzeichnen Besitzungen, Rechte sowie zu erwartende Einkünfte und Dienste von Grundherrschaften.[1] Der aus dem Mittelhochdeutschen entlehnte Begriff „Urbar“ bezeichnete ursprünglich den natürlichen Ertrag eines Grundstücks, dann das zinstragende Grundstück selbst und schließlich die schriftliche Zusammenstellung der damit verbundenen Rechte und Einkünfte.[2]

Aus archiv- bzw. hilfswissenschaftlicher Perspektive werden die Urbare den Amtsbüchern zugerechnet. Ihre Überlieferungsformen sind allerdings sehr vielgestaltig und werden unter verschiedenen Bezeichnungen angesprochen (Rödel, Zinsbuch, Gültbuch, Salbuch, Lagerbuch, Berain etc.).

Terminologisch problematisch erscheint im deutschen Südwesten vor allem die aus der württembergischen Forschungstradition übernommene, noch immer virulente Unterscheidung zwischen „Lagerbüchern“ einerseits und „Zins-“ bzw. „Heischbüchern“ andererseits: In Anlehnung an die angesprochene Definition urbariellen Schriftguts werden unter dem Urbarbegriff, zumal für das Mittelalter, selbstverständlich auch Zinsregister in Buch- oder Rödelform erfasst, ohne eine inhaltliche Differenz konstruieren zu müssen.

Historische Entwicklung

Für den gesamten deutschsprachigen Bereich gilt, dass für das Früh- und Hochmittelalter die Überlieferungsdichte der urbariellen Aufzeichnungen äußerst gering ist. Hier sind Vorformen von Urbaren überliefert, die vor allem im Zusammenhang mit der Anlage von Traditionsbüchern bzw. Kopiaren entstanden sind.

Tendenziell fällt die erste Blütezeit urbariellen Schrifttums auch im deutschen Südwesten ins frühe 14. Jahrhundert.[3] Wie etwa für den mainfränkischen Bereich bereits belegt,[4] entspricht das nur sporadische Auftreten urbarieller Zeugnisse in Südwestdeutschland vor 1300[5] dem allgemeinen Trend, der ab der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts von einem deutlichen Anstieg urbarieller Überlieferung sprechen lässt. Der Überblick über die damals entstandenen Dokumente zeigt hier zunächst die deutliche Dominanz der geistlichen Institutionen als Produzenten auf, wobei nur beispielhaft auf das Bistum Konstanz oder die alten Benediktinerklöster Hirsau, Weingarten oder Ellwangen verwiesen sei.[6] Aber auch die jüngeren Klöster und Stifte ziehen mit ihrer Schriftlichkeit nach und legen jetzt verstärkt Güter- und Einkünfteverzeichnisse meist in Form von Rödeln an, zur Verschriftlichung bzw. Dokumentation ihrer Wirtschaftsverwaltung und Besitzansprüche.

Von herausragender Bedeutung ist bald die Überlieferung der südwestdeutschen Zisterzen, die auch deutliche Qualitätsunterschiede aufweist: Neben einigen kleineren Zinsrödeln, die jeweils für einen Teil der Grundherrschaft angelegt wurden – so in Bebenhausen, Tennenbach, Ebrach oder auch das Zisterzienserinnenkloster Heiligkreuztal – werden an etlichen Zisterzen „Gesamturbare“ zusammengestellt, also umfassend angelegte Verzeichnisse über den Klosterbesitz und die Einkünfte der klösterlichen Grundherrschaft, so in Tennenbach 1317-1341, in Ebrach 1340, in Kaisheim (1318/19-1352), in Bebenhausen (1356) oder in den Nonnenklöstern Günterstal (1344) und Rottenmünster (1312-1327). Diese „Gesamturbare“ sind zum Teil alphabetisch nach einzelnen Orten (wie Tennenbach, Günterstal), zum Teil nach Wirtschaftseinheiten strukturiert, worin sich entsprechend die jeweilige Verwaltungsstruktur des Besitzes widerspiegelt.

Vergleichbare systematisch angelegte Gesamtregister über die Besitzansprüche bzw. die Einkünfte weisen damals nur ganz wenige geistliche Grundherrschaften auf, wie etwa die Benediktinerklöster Weingarten, Ellwangen oder St. Blasien. Im Hinblick auf die weltlichen Herrschaften sind besonders die bedeutenden Aufzeichnungen der Habsburger aus der Zeit um 1300 bekannt[7] sowie das älteste Urbar der Pfalzgrafen bei Rhein von 1337/1338[8] und die württembergischen Urbare aus der Zeit um 1350[9]. Diese lassen entsprechend dem Niveau der dominanten Landesherrschaft auch im Bereich der pragmatischen Schriftlichkeit eine besondere Qualität erfahren.[10] Darüber hinaus allerdings bleiben umfassend angelegte urbarielle Texte weltlicher Herrschaften für das 14. Jahrhundert die Ausnahme; auch in Südwestdeutschland ist hier angesichts der Überlieferung erst ab dem 15. Jahrhundert von einem deutlichen Anstieg zu sprechen.[11]

Aufbau und Inhalt

Ein Urbar konnte aus zwei Verfahrensweisen entstehen, die sicher auch miteinander kombiniert wurden: zum einen auf Grundlage bereits existierender Schriftstücke wie älterer Urbare, Rechnungen oder Urkunden, zum anderen aus der Befragung der Hintersassen des Grundherrn.[12] Die Erneuerung bzw. erneute Anlage eines Urbars wird als „Renovation“ bezeichnet.

Urbarielle Aufzeichnungen aus dem Früh- und Hochmittelalter sind meist auf einfache Besitzlisten oder Abgabenverzeichnisse beschränkt. Die Entwicklung verläuft von knappen, nur wenige Seiten füllenden Texten, die vielfach Bestandteile von Kopialbüchern bildeten, zu voluminösen Urbarbüchern im späten Mittelalter.

Im Hinblick auf die innere Gliederung und Textstruktur der Urbare überwiegt die geographische Ordnung nach Ortsnamen über das Mittelalter hinweg. Dabei tritt ab dem 15. Jahrhundert die alphabetische Anordnung der Ortsnamen als strukturelles Schema hinzu. Der differenzierte Einsatz von Gebrauchs- und Kanzleiexemplaren lässt sich für die gesamte Überlieferungsgeschichte der Urbare feststellen.[13] Rotuli als genetische Vorstufen späterer Urbarausfertigungen sind im deutschen Südwesten besonders bekannt.

Die angesprochenen Gesamturbare der südwestdeutschen Zisterzen wurden durchweg als Kanzleiregister angelegt, also primär zur Sicherung der Informationen über die Besitzverhältnisse und Hinterlegung im Kloster selbst. Während zur Registrierung der Besitzungen und Einkünfte in den Klosterpflegen vor Ort auch hier meist noch immer Rotuli üblich waren, deren Eintragungen kurrent gehalten, d.h. überschrieben, korrigiert und nachgetragen wurden, fertigte man die Gesamturbare als mehr oder weniger repräsentative Codices an, die rubriziert und teilweise sogar mit aufwändigem Buchschmuck versehen wurden, wie besonders eindrucksvoll in Tennenbach.[14] Das „Tennenbacher Güterbuch“ und in seiner Abhängigkeit auch das „Günterstaler Güterbuch“ nehmen als „Neuschöpfungen“ ihrer Verfasser dabei eine herausragende Sonderstellung ein.[15] Ihre Konzeption beruhte offensichtlich nicht primär auf Zinsrotuli als Vorlagen, deren Informationen umfassend zusammengestellt wurden, sondern ihre Texte wurden aus der Gesamtüberlieferung des Klosterarchivs geschöpft. An eine Aktualisierung durch Korrekturen und Nachträge war kaum gedacht; hier sollte ein Iststand wohl auch rechtsverbindlich dokumentiert werden, der bei entsprechender Gelegenheit eindrucksvoll präsentiert werden konnte. Es ging dabei offensichtlich auch um Herrschaftslegitimation unter Betonung und Bildung von klostereigener Tradition.[16]

Die im 16. Jahrhundert einsetzende, immer komplexer werdende Erfassung, Beschreibung und Vermessung von Territorien schlug sich auch in der Anlage der Urbare nieder. Sie entwickelten sich vielerorts zu Verzeichnissen, in denen sämtliche herrschaftlichen Rechtsverhältnisse dokumentiert wurden.[17] Urbarserien wurden nun häufig auch doppelt angelegt und gelegentlich auch mit Bildschmuck aufwändig ausgestattet, wie bei den Lagerbüchern des Klosters Wiblingen.[18] Die Notwendigkeit, Urbare zu erstellen und zu benutzen, bestand letztlich bis zur Abschaffung der Grundherrschaft seit Anfang des 19. Jahrhunderts. Eine Verwandtschaft besteht vor allem mit den im 19. Jahrhundert eingeführten Katastern und Grundbüchern, als deren Vorläufer Urbare neben anderen Amtsbuchtypen gelten.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Urbare sind insbesondere Forschungsgegenstand der Agrar-, Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie der Orts-, Haus- und Familiengeschichte. Sie werden inzwischen verstärkt zu umweltgeschichtlichen Fragestellungen herangezogen, weiterhin um grundherrschaftliche Strukturen und ihren Wandel, Agrarkonjunkturen und Landnutzungsentwicklungen zu untersuchen. Im Hinblick auf ihre rechtliche Funktion für Grundherren und Hintersassen und auf die Erforschung von Verwaltungsabläufen und –strukturen sind Urbare für die Herrschafts-, Rechts- und Verwaltungsgeschichte relevant.[19] Dabei wird verstärkt darauf hingewiesen, dass in den Urbaren nicht die tatsächlich geleisteten Abgaben, sondern das Abgabensoll verzeichnet wurde. In der neueren Forschung wird herausgestellt, dass die Abgaben oftmals erst zwischen dem Grundherren und seinen Hintersassen ausgehandelt werden mussten.

Neuere Arbeiten, die vor allem im Zuge der Erforschung „pragmatischer Schriftlichkeit" entstanden sind, zeigen auf, dass mit der Anlage von Urbaren Herrschaft legitimiert und Traditionen geschaffen wurden (Sablonier, Rückert).

Gerade bei den intensiv erforschten Zisterziensern werden Überlieferungssicherung, Traditionsbildung und Herrschaftslegitimation als Motive für die Anlage ihrer repräsentativen Gesamturbare schon im früheren 14. Jahrhundert erkannt. Gleichzeitig werden im Kontext der interdisziplinären Forschung um Materialität und Medialität die Überlieferungsserien der Urbare besonders im Hinblick auf Beschreibstoffe (Pergament, Papier) und Einbände untersucht. Dabei bieten gerade die mit der flächendeckend eingeführten Reformation im Herzogtum Württemberg (nach 1534) angelegten Amtsbuchserien die Möglichkeit, dabei wiederverwendete Pergamentblätter aus älteren, zerstörten liturgischen Büchern als Einbandmakulatur liturgie- und musikwissenschaftlich zu analysieren.[20]

Hinweise zur Benutzung

Die urbarielle Überlieferung ist in den Beständen des Landesarchivs Baden-Württemberg unter verschiedenen Begriffen bzw. Beständegruppen greifbar und verzeichnet: Die im 19. Jahrhundert gebildeten Selekte der Lagerbücher (in Württemberg) und Beraine (in Baden) umfassen einen Großteil davon, daneben wurden weitere Serien gebildet (Zins- und Haischbücher, Leibeigenenbücher usw.). Zugangsbeschränkungen sind im Hinblick auf konservatorische Einschränkungen im Einzelfall zu beachten, so dass gegebenenfalls mit Reproduktionen zu arbeiten ist.

Forschungs- und Editionsgeschichte

Im deutschen Südwesten basiert die wissenschaftliche Beschäftigung mit Urbaren auf einer langen Tradition, die der Reichhaltigkeit der Überlieferung entspricht. Bereits mit Hinblick auf die zahlreichen neueren Urbareditionen und Kommentare,[21] verdichtet sich hier der Eindruck einer nach wie vor intensiven Beschäftigung mit der urbariellen Überlieferung, zumal des Mittelalters.

Dabei sind gerade die pragmatischen Dimensionen mittelalterlicher Schriftlichkeit zum bevorzugten Gegenstand historischer Forschung geworden.[22] Auch die urbarielle Überlieferung findet dabei ihre Berücksichtigung, neuerdings verstärkt in Hinblick auf Fragestellungen zu Kommunikation, Herrschaftslegitimation und -repräsentation in der spätmittelalterlichen Gesellschaft,[23] bevorzugt aber noch immer im Bereich der Textedition und wirtschaftsgeschichtlichen Auswertung.

Anmerkungen

[1] Bader, Urbare.
[2] Vgl. Bünz u.a., Fränkische Urbare, S. 17.
[3] Zu den folgenden Ausführungen (mit Einzelbelegen) siehe ausführlicher Rückert, Das Bebenhäuser Urbar, S. XLV ff.
[4] Vgl. Bünz u.a., Fränkische Urbare, S. 31.
[5] Vgl. dazu den grundlegenden Überblick über die Überlieferung im Generallandesarchiv Karlsruhe bei Schäfer, Zinsrödel.
[6] Vgl. etwa Häfele, Das älteste Urbar.
[7] Vgl. dazu Maag, Das Habsburgische Urbar; Schäfer, Zinsrödel, S. 299 ff.
[8] Vgl. dazu jetzt Spieß/Müsegades, Das älteste Urbar.
[9] Müller, Altwürttembergische Urbare.
[10] Vgl. daneben zur herausragenden Überlieferung der Herzöge von Bayern im 13. Jahrhundert Goez, Pragmatische Schriftlichkeit, S. 237, sowie Heeg-Engelhard, Herzogsurbar.
[11] Vgl. dazu auch für Mainfranken die Ausführungen in Bünz u.a., Fränkische Urbare, S. 31 ff. Auch für die Markgrafen von Baden beginnt die urbarielle Überlieferung erst im 15. Jahrhundert. Vgl. dazu Schäfer, Zinsrödel, S. 310 f.
[12] Vgl. Bader, Urbar.
[13] Bünz u.a., Fränkische Urbare, S. 40.
[14] Vgl. die Eingangsseite in Weber u.a., Tennenbacher Güterbuch. Siehe dazu Krimm, Bild und Kontext.
[15] Vgl. Weber u.a., Tennenbacher Güterbuch, S. XVIIII.
[16] Zuletzt dazu Rückert, Legitimation.
[17] Vgl. Bader, Urbare; Richter, Lagerbuch- oder Urbarlehre.
[18] Vgl. Rückert, Frühe Szenen.
[19] Vgl. dazu auch Bader, Urbare.
[20] Vgl. Traub/Miegel, Musikalische Fragmente.
[21] Rückert, Das Bebenhäuser Urbar, S. XLIII; sowie zuletzt Spieß/Müsegades, Das älteste Urbar.
[22] Dazu wieder ausführlicher Rückert, Das Bebenhäuser Urbar, S.LXIII.
[23] Sablonier, Verschriftlichung; Rückert, Legitimation.

Literatur

  • Bader, Matthias, Urbare, publiziert am 19.11.2014; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Urbare (22.05.2018)
  • Bünz, Enno, Probleme der hochmittelalterlichen Urbarüberlieferung, in: Werner Rösener (Hg.), Grundherrschaft und bäuerliche Gesellschaft im Hochmittelalter (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 115), Göttingen 1995, S. 31-75.
  • Bünz, Enno, Urbare und verwandte Quellen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte, in: Michael Maurer (Hg.), Aufriss der historischen Wissenschaften. 4. Band: Quellen, Stuttgart 2002, S. 168-189.
  • Bünz, Enno u. a. (Bearb.), Fränkische Urbare. Verzeichnis der mittelalterlichen urbariellen Quellen im Bereich des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte X/13), Neustadt an der Aisch 1998.
  • Goez, Elke, Pragmatische Schriftlichkeit und Archivpflege der Zisterzienser. Ordenszentralismus und regionale Vielfalt, namentlich in Franken und Altbayern (1098-1525) (Vita Regularis 17), Münster u.a. 2003.
  • Häfele, Hubert (Bearb.), Das älteste Urbar der Abtei des gotzhuses zu Ellwangen von 1337 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 52), Stuttgart 2008.
  • Heeg-Engelhard, Ingrid, Das älteste bayerische Herzogsurbar. Analyse und Edition (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte NF 37), München 1990.
  • Krimm, Konrad, Bild und Kontext: zu den Eingangsminiaturen des Tennenbacher Güterbuchs, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 155 (2007), S. 215-22.
  • Maag, Rudolf (Hg.), Das Habsburgische Urbar, Bd. 1-4 (Quellen zur Schweizer Geschichte 14, 15/1 und 15/2), Basel 1894-1904.
  • Müller, Karl Otto (Bearb.), Altwürttembergische Urbare aus der Zeit Graf Eberhards des Greiners (1344-1392) (Württembergische Geschichtsquellen 23), Stuttgart 1934.
  • Richter, Gregor, Lagerbücher- oder Urbarlehre. Hilfswissenschaftliche Grundzüge nach württembergischen Quellen (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 36), Stuttgart 1979.
  • Rückert, Peter, Legitimation – Tradition – Repräsentation. Pragmatische Schriftkultur bei den Zisterziensern im deutschsprachigen Südwesten, in: Barbara Fleith / René Wetzel (Hg.), Kulturtopographie des deutschsprachigen Südwestens im späteren Mittelalter. Studien und Texte (Kulturtopographie des alemannischen Raums 1), Berlin/New York 2009, S. 99-119.
  • Rückert, Peter, Frühe Szenen bäuerlicher Arbeit. Die Wiblinger Lagerbücher und ihre Bilder, in: Archivnachrichten 46 (2013), S.8.
  • Rückert, Peter, Das Bebenhäuser Urbar in der zeitgenössischen Überlieferung Südwestdeutschlands, in: Wolfgang Wille (Bearb.), Das Bebenhäuser Urbar von 1356 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 47), Stuttgart 2015, S. XLIII-LIV.
  • Sablonier, Roger, Verschriftlichung und Herrschaftspraxis. Urbariales Schriftgut im spätmittelalterlichen Gebrauch, in: Hagen Keller u. a. (Hg.), Pragmatische Dimensionen mittelalterlicher Schriftkultur (Münstersche Mittelalter-Schriften 79), München 2002, S. 91-120.
  • Schäfer, Alfons, Die ältesten Zinsrödel im badischen Generallandesarchiv. Rödel als Vorläufer und Vorstufen der Urbare, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 112 (1964), S. 297-372.
  • Spieß, Karl-Heinz /Müsegades, Benjamin, Das älteste urbar der Pfalzgrafschaft bei Rhein von 1337/1338. Analyse und Edition, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 165 (2017), S. 21-72.
  • Traub, Andreas / Miegel, Annekathrin (Bearb.), Musikalische Fragmente. Mittelalterliche Liturgie als Einbandmakulatur, 2. Aufl., Stuttgart 2012.
  • Weber, Max u.a. (Bearb.), Das Tennenbacher Güterbuch (1317-1341) Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 19), Stuttgart 1969.
  • Wille, Wolfgang (Bearb.), Das Bebenhäuser Urbar von 1356 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 47), Stuttgart 2015.

Zitierhinweis: Peter Rückert, Urbare, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 20.07.2018.

 

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