Konfirmationsscheine

Von Heinrich Löber

Definition der Quellengattung und Entstehungskontext

Konfirmationsbescheinigung "Erinnerung an den Tag der Konfirmation" von Regine Kraus, konfirmiert am 31. März 1901 in Ruit, ausgestellt von Pfarrer Hagenmeyer, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 214
Konfirmationsbescheinigung "Erinnerung an den Tag der Konfirmation" von Regine Kraus, konfirmiert am 31. März 1901 in Ruit, ausgestellt von Pfarrer Hagenmeyer, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 214. Zum Vergrößern bitte klicken.

Konfirmationsscheine (auch Konfirmationsurkunden, -zeugnisse, Konfirmandebriefe) werden den Konfirmierten am Tage ihrer Konfirmation als urkundliche Bescheinigung der Gemeinden in Form einer Erinnerungsgabe ausgehändigt. Sie stellen eine sehr komplexe Quellengattung dar, die in einer Grenzlage zu Sammlungsgut in Bibliotheken und Museen steht.[1]

Historische Entwicklung

Konfirmationsschein "Erinnerung an den Tag der Konfirmation" von Wilhelmine Egger, konfirmiert in Ettlingen am 4. April 1897, ausgestellt von Pfarrer Spengler, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 212
Konfirmationsschein "Erinnerung an den Tag der Konfirmation" von Wilhelmine Egger, konfirmiert in Ettlingen am 4. April 1897, ausgestellt von Pfarrer Spengler, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 212. Zum Vergrößern bitte klicken.

Ursprünglich handelt es sich bei den Konfirmationsscheinen um bloße Bescheinigungen – entsprechend den Tauf- und Trauscheinen. Durch sie werden der Vollzug der Konfirmation sowie die Zulassung des Konfirmierten zum Abendmahl und damit seine Erhebung in den Status eines mündigen Gemeindegliedes bestätigt. Die Konfirmationsscheine enthalten ein Bibelwort (‚Konfirmationsspruch‘), das „an Unterricht und Konfirmation erinnern und […] eine Beziehung zwischen der Bibel und dem Konfirmanden“ herstellen soll[2] und die Konfirmierten „auf ihrem Lebensweg begleiten will“.[3] Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gibt es sie als Erinnerungsgabe, zumeist in Form eines zierenden Wandschmucks.

Aufbau und Inhalt

Konfirmationsbescheinigung "Zur Erinnerung an den Tag der Konfirmation" von Bertha Homeyer, konfirmiert am 08. April 1900 im Dom zu Magdeburg, ausgestellt von KR Hugo Nehmiz, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 215
Konfirmationsbescheinigung "Zur Erinnerung an den Tag der Konfirmation" von Bertha Homeyer, konfirmiert am 08. April 1900 im Dom zu Magdeburg, ausgestellt von KR Hugo Nehmiz, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 215. Zum Vergrößern bitte klicken.

Konfirmationsscheine sind ein- oder mehrfarbige Gedenk- und Kunstblätter, die neben den Angaben für den Namen, Geburts- und Tauftag in der Regel Raum für den eigenen Konfirmationsspruch lassen (vgl. Abb.: LkA KA, 164., Nr. 214). Bisweilen ist ein Bibel- oder Denkspruch bereits aufgedruckt (vgl. Abb.: LkA KA, 164., Nr. 212). Zusammen mit dem Kirchensiegel bildet er das Hauptelement des Konfirmationsscheins. Aus einer anfänglich bescheidenen Form entwickelte sich um 1860 eine äußere Form, in der das Bild zum Hauptstück wurde. So geben fortan ein künstlerisches Bild mit biblischem, kirchengeschichtlichem oder heimatlichem Motiv sowie ein Zierrahmen den Konfirmationsscheinen ihre äußere Gestalt und damit den urkundlichen Angaben eine ansehnliche Form (z. B. Abb.: LkA KA, 164., Nr. 215).

Konfirmationsbescheinigung "Zur Erinnerung an die Konfirmation" von Otto Guß, konfirmiert in Hasel am 26. März 1939, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 213
Konfirmationsbescheinigung "Zur Erinnerung an die Konfirmation" von Otto Guß, konfirmiert in Hasel am 26. März 1939, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 213. Zum Vergrößern bitte klicken.

Unterschiedlichste Vervielfältigungsformen wurden dabei angewendet: Geschäftsschrift, Kalligraphie, Zeichnung, Typendruck, Holzschnitt, Lithographie, Lichtdruck, Fotographie usf.[4] Bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts war es Brauch, Konfirmationsscheine einzurahmen und sie als Wandschmuck[5] zu verwenden.

Als Motive wurden nicht selten bekannte christliche Darstellungen von älteren deutschen Meistern (Dürer, Holbein, Cranach, Rembrandt u. a.) oder zeitgenössische christliche Kunst des 19. Jahrhunderts (z. B. Julius Schnorr von Carolsfeld, Carl Gottfried Pfannschmidt, Martin Eugen Beck) verwendet. Auch Luther und andere Reformatoren, manchmal auch Kriegsgestalten (s. Abb.: LkA KA, 164., Nr. 213), sowie Motive der Heimatkirche des jeweiligen Konfirmationsorts bildeten dabei immer wieder das Hauptbild. Dabei richtete sich die Auswahl der Bilder von je her nach dem Geschmack der zeitgenössischen Frömmigkeit, zuweilen mit einem Hang zum Kitsch (s. Abb.: LkA KA, 164., Nr. 514).

Konfirmationsschein von Anna Wilhelmina Ulrika Lina Bandelow (geboren am 16. Juli 1889, getauft am 4. August 1889), konfirmiert am 19. März 1905 in Köslin, ausgestellt von Pfarrer Vanselow, LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 514
Konfirmationsschein von Anna Wilhelmina Ulrika Lina Bandelow (geboren am 16. Juli 1889, getauft am 4. August 1889), konfirmiert am 19. März 1905 in Köslin, ausgestellt von Pfarrer Vanselow, LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 514. Zum Vergrößern bitte klicken.

So heißt es in einer Rezension aus dem Jahre 1867: Es ist gewiß sehr angemessen, daß einem solchen Gedenkblatte fürs ganze Leben auch irgend welche bedeutsame ornamentale Zier beigegeben wird, aber was für nichtssagende, geschmacklose, ja geradezu ungeheuerliche Bilder sind dabei zum Vorschein gekommen und noch immer kommen Einem dergleichen unter die Augen, obwohl es an bessern bereits nicht mehr fehlt.[6] Daran hat sich in der Gegenwart wenig geändert. Auch heute werden für Konfirmationsscheine vorrangig Motive eines christlich-zeitgenössischen Geschmacks gewählt, vielfach auch in Form von Fotos mit Naturaufnahmen und dazu mehr oder weniger passenden Bibelversen (z. B. Ps. 86,11: Herr, weise mir deinen Weg).[7]

Überlieferungslage

Konfirmationsbescheinigung vom 20.03.1911, Personalakte Ludwig Marx (1889-1963), Vorlage: LkA KA, 2.0., Nr. 2114
Konfirmationsbescheinigung vom 20.03.1911, Personalakte Ludwig Marx (1889-1963), Vorlage: LkA KA, 2.0., Nr. 2114. Zum Vergrößern bitte klicken.

Konfirmationsscheine sind kein amtliches Schriftgut und somit nicht als planmäßige Überlieferung recherchierbar. Ausnahmen bilden die landeskirchlichen Archive mit ihren Beständen der Personalakten von Geistlichen oder anderen kirchlichen Bediensteten, in denen zwar nicht zwangsläufig, aber dennoch immer wieder Konfirmationsscheine oder -urkunden überliefert sind (s. Abb.: LkA KA, 2.0., Nr. 2114). Aber auch durch privates Schriftgut (z. B. Schenkungen, Nachlässe), Dachbodenfunde oder nach dem Pertinenzprinzip angelegte Bestände (z. B. Sammlungen) sind Konfirmationsscheine in landeskirchlichen Archiven keine Seltenheit.

So sind beispielsweise die Unterlagen des im Jahre 2009 insolvent gegangenen landeskirchlichen Hans-Thoma-Verlags Karlsruhe dem Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe übergeben worden, der zahllose Blankomuster von Tauf-, Konfirmanden-, Trau-, Patenurkunden und -bescheinigungen aus den 1950er- bis 1990er-Jahren enthält, weil dieser Verlag derartige Erzeugnisse verlegt und vertrieben hat. Diese Muster wurden in den Sammlungsbestand ‚164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften‘ aufgenommen. Neben den landeskirchlichen Archiven sind es naturgemäß vor allem die Pfarrarchive, in denen Blankomuster, aber auch ausgefüllte und gerahmte Konfirmationsscheine überliefert sind.

Nicht selten werden heute auf Flohmärkten oder Versteigerungsplattformen historische Konfirmationsscheine angeboten. Oftmals in Nachlässen oder als Dachbodenfund entdeckt, wird ihnen gemeinhin ein hoher intrinsischer Wert beigemessen.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Konfirmationsbescheinigung „Zur Erinnerung an den Tag der Konfirmation“, Blankomuster, Kunstdruck, Jesus bei Maria und Martha darstellend, eingerahmt durch ein verflochtenes Schmuckrelief (ca. 1930), Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 498
Konfirmationsbescheinigung „Zur Erinnerung an den Tag der Konfirmation“, Blankomuster, Kunstdruck, Jesus bei Maria und Martha darstellend, eingerahmt durch ein verflochtenes Schmuckrelief (ca. 1930), Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 498. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Konfirmation ist neben kirchenrechtlichen Aspekten (Erhebung der Konfirmierten in den Status eines mündigen Gemeindegliedes) v. a. eine Familienfeier ersten Ranges. Sie hat sich im Laufe der Jahrhunderte zu einem bürgerlich-weltlichen Ereignis entwickelt und das Wesen eines öffentlichen Festes angenommen, das in Gruppen vorbereitet und gefeiert wurde und wird. Dadurch unterscheidet sie sich von den Feiern der Taufe und Hochzeit und spiegelt in einem besonderen Maße Sozialgeschichte wider.[8]

Konfirmationsscheine geben zum einen Auskunft über die Frömmigkeit und den Geschmack ihrer Zeit, wie beispielhaft am Blankomuster des Konfirmandenbriefs des Verlags Manissadjian & Cie, Basel, mit der Darstellung von Jesus bei Maria und Martha, eingerahmt durch ein verflochtenes Schmuckrelief (ca. 1930), zu erkennen ist (s. Abb.: LkA KA, 164., Nr. 498).

Kriegs-Konfirmation 1915, Zur gesegneten Erinnerung an deines Volkes Kampf und deines Lebens Ziel, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 239
Kriegs-Konfirmation 1915, Zur gesegneten Erinnerung an deines Volkes Kampf und deines Lebens Ziel, Vorlage: LkA KA, 164. Pfarramtliche Urkunden und Druckschriften, Nr. 239. Zum Vergrößern bitte klicken.

Zum anderen können sie eine gesellschaftlich-politische Einordnung der Konfirmation zeigen. Das veranschaulicht bspw. ein Konfirmandenbrief aus dem Jahre 1915, der überschrieben ist: Kriegs-Konfirmation 1915, Zur gesegneten Erinnerung an deines Volkes Kampf und deines Lebens Ziel und dabei das Bibelwort aus 1. Petr. 2,9 (Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk […]) aufführt (s. Abb.: LkA KA, 164., Nr. 239). Neben den Angaben für eine mögliche genealogische Auswertung der Konfirmationsscheine (vollständiger Name, ggfls. der der Paten; wo und wann war Taufe und Konfirmation) lassen sich Aussagen über den Stellenwert der Konfirmation bei dem Besitzer herauslesen: Hat er den Brief eingerahmt (und damit aufgehängt)? Befinden sich weitere, aus freien Stücken vollzogene Ergänzungen auf dem Brief (z. B. Namen der Paten, weitere Bibelsprüche)?

Hinweise zur Benutzung

Die Überlieferungslage in den einzelnen kirchlichen Archiven ist sehr divergent, da die Konfirmationsscheine kein amtliches Schriftgut sind.

Es gibt Pläne einzelner landeskirchlicher Archive, ihre erschlossenen Bestände der Konfirmationsscheine für eine Online-Recherche mit Retrodigitalisaten zugänglich zu machen, so die Konfessionsscheine des Landeskirchlichen Archivs Hannover.[9]

Forschungs- und Editionsgeschichte

Konfirmandenscheine fristen aufgrund ihrer Eigenartigkeit in den (landes)kirchlichen Archiven oftmals ein Schattendasein. Ihr kirchen- und kunstgeschichtlicher Quellenwert wird bisweilen unterschätzt. Erst in jüngerer Vergangenheit hat man erkannt, dass sie sich hervorragend als Grundlage oder Bereicherung für Ausstellungen zu historischen oder theologischen Themenkomplexen eignen.[10]

Anmerkungen

[1] Krögel, Rüdiger, Anmerkungen zur Geschichte der Konfirmationsscheine im 19. Jahrhundert, in: AeA 56 (2016), S. 98–102, https://vkaekd.files.wordpress.com/2014/01/aea_2016.pdf (16.12.2020), S. 98.
[2] Neidhart, Walter, Konfirmation II, in: TRE, Bd. 19, Berlin u. New York 1990, S. 445–451, S. 449.
[3] Einführungsgesetz zur kirchlichen Lebensordnung über die Konfirmation vom 17. Okt. 1989, in: Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden (1990), S. 1–4, S. 3.
[4] Krögel (wie Anm. 1), S. 98.
[5] Kühner, Karl, Konfirmationsscheine, in: RGG, Bd. 3, 2. Auflage, Tübingen 1929, Sp. 1199 f., hier: Sp. 1199; Weiß, Manfred, Konfirmation I. 9., in: RGG, Bd. 3, 3. Auflage, Tübingen 1959, Sp.1765.
[6] Meurer, Moritz, Confirmandenscheine, in: SKSB. 17/11 (1867), Sp. 88, zit. n. Krögel (wie Anm. 1), S. 101. Vgl. auch die Rezension der Konfirmationsscheine des Kaufmann-Kunstverlages in Lahr, in ThLBl 13 (1892), S. 128, http://idb.ub.uni-tuebingen.de/opendigi/thlb_013_1892#p=72 (16.12.2020), in der deren Gestalt als bloße „Erinnerungsblätter“ kritisiert wird.
[7] Vgl. Schönebeck, Christine, Denkspruch und Konfirmationsschein. Zur Geschichte der Konfirmation in Westfalen (BWFRKG 27), Bielefeld 2005; dies., Sächsische Konfirmationsscheine, in: Tagungsband Dresden 2005 (Arbeitskreis Bild Druck Papier 10), Münster u. a. 2006, S. 32–52.
[5] Wischhöfer, Bettina, „auff ein fürnemes Fest“. Zur Geschichte der Konfirmation (Schriften und Medien des Landeskirchlichen Archivs Kassel 35), Kassel 2014, S. 7.
[9] Vgl. Nordmeyer-Fliege, Manuela, „Konfirmationsscheine als besonderes Sammlungsgut kirchlicher Archive“ – Die Neuverzeichnung der Konfirmations- und Schmuckscheinsammlung im Landeskirchlichen Archiv Hannover, in: AeA 56 (2016), S. 103–107, https://vkaekd.files.wordpress.com/2014/01/aea_2016.pdf (16.12.20202), hier: S. 106. Vgl. auch Stüber, Gabriele, Zur Erinnerung an den Tag der Konfirmation. Der Sammlungsbestand Konfirmationsscheine im Zentralarchiv (Abt. 159.3), in: BPfKG 66/67 (1999/2000), S. 333–341.
[10] Vgl. a.a.O., S. 107.

Literatur

  • Einführungsgesetz zur kirchlichen Lebensordnung über die Konfirmation vom 17. Okt. 1989, in: Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden (1990), S. 1–4.
  • Rüdiger Krögel, Anmerkungen zur Geschichte der Konfirmationsscheine im 19. Jahrhundert, in: AeA 56 (2016), S. 98–102, https://vkaekd.files.wordpress.com/2014/01/aea_2016.pdf (16.12.2020).
  • Karl Kühner, Konfirmationsscheine, in: RGG, Bd. 3, 2. Auflage, Tübingen 1929, Sp. 1199 f.
  • Moritz Meurer, Confirmandenscheine, in: SKSB. 17/11 (1867), Sp. 88, zit. n. Krögel (wie Anm. 1), S. 101.
  • Walter Neidhart, Konfirmation II, in: TRE, Bd. 19, Berlin u. New York 1990, S. 445–451.
  • Manuela Nordmeyer-Fliege, „Konfirmationsscheine als besonderes Sammlungsgut kirchlicher Archive“ – Die Neuverzeichnung der Konfirmations- und Schmuckscheinsammlung im Landeskirchlichen Archiv Hannover, in: AeA 56 (2016), S. 103–107, https://vkaekd.files.wordpress.com/2014/01/aea_2016.pdf (16.12.2020).
  • Konfirmations-Scheine Lahr (Baden). Ev. Kunstverlag Ernst Kaufmann, in: ThLBl 13 (1892), S. 128, http://idb.ub.uni-tuebingen.de/opendigi/thlb_013_1892#p=72 (16.12.2020).
  • Christine Schönebeck, Denkspruch und Konfirmationsschein, Zur Geschichte der Konfirmation in Westfalen (BWFRKG 27), Bielefeld 2005.
  • Christine Schönebeck, Sächsische Konfirmationsscheine, in: Tagungsband Dresden 2005 (Arbeitskreis Bild Druck Papier 10), Münster u. a. 2006, S. 32–52.
  • Gabriele Stüber, Zur Erinnerung an den Tag der Konfirmation. Der Sammlungsbestand Konfirmationsscheine im Zentralarchiv (Abt. 159.3), in: BPfKG 66/67 (1999/2000), S. 333–341.
  • Manfred Weiß, Konfirmation I. 9., in: RGG, Bd. 3, 3. Auflage, Tübingen 1959, Sp.1765.
  • Bettina Wischhöfer, „auff ein fürnemes Fest“. Zur Geschichte der Konfirmation (Schriften und Medien des Landeskirchlichen Archivs Kassel 35), Kassel 2014.

Zitierhinweis: Heinrich Löber, Konfirmationsscheine, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 10.06.2021

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