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Die Entwicklung der Maßeinheiten in Baden und Württemberg

 Wild, Michael Friedrich: Ueber allgemeines Maas und Gewicht (…) (Quelle: MDZ)
Michael Friedrich Wild: Ueber allgemeines Maas und Gewicht aus den Forderungen der Natur, des Handels, der Polizey und der gegenwärtig noch üblichen Maase und Gewichte abgeleitet [Quelle: Bayrische Staatsbibliothek]

Am heutigen Welttag des Messens beschäftigen wir uns mit historischen Maßen und Gewichten. Vor der Einführung des metrischen Systems Ende des 19. Jahrhunderts wurden in Baden und Württemberg bei oft gleicher Bezeichnung voneinander abweichende ortsgebundene Maßeinheiten verwendet. Die Größe eines Ackers gaben Bauern beispielsweise oft in Morgen an. Ein Morgen war die Fläche, die der Bauer an einem ganzen Vormittag – also dem Morgen – pflügen konnte. Während in Württemberg ein "Schwäbischer Morgen" mit einer Fläche von 3.152 Quadratmetern gleichzuetzen ist, beschrieb der Badische Morgen eine Fläche von circa 3.600 Quadratmetern. Und selbst an einem Ort waren die verwendeten Maßgrößen häufig nicht einheitlich, so gab es etwa in Karlsruhe zwei verschiedene Weinmaße, gültig waren aber auch die zwei Durlacher Weinmaße. In Freiburg im Breisgau hingegen bestand mit dem sogenannten Speckhäuslegewicht ein auf die Stadt begrenztes Gewichtsmaß.

In Baden begannen Bemühungen zur Vereinheitlichung der Maßeinheiten mit einem Dekret des Markgrafen Karl Friedrich im Jahr 1802. Es wurde eine Kommission unter der Leitung des Landvermessers Michael Friedrich Wild mit der Ausarbeitung eines einheitlichen Maß- und Gewichtssystems für Baden beauftragt. In seinem Werk Ueber allgemeines Maas und Gewicht aus den Forderungen der Natur, des Handels, der Polizey und der gegenwärtig noch üblichen Maase und Gewichte abgeleitet, das auch in digitalisierter Form vorliegt, erfasste Wild für allein für Baden „112 Ellenmaße, 92 Flächen- oder Feldmaße, 65 Holzmaße, 163 Fruchtmaße (Volumenmaße), 123 Ohm- oder Eimermaße, 63 Wirts- oder Schankmaße und 80 Pfundgewichte“. Er schlug schließlich ein System vor, das die traditionellen Einheiten beibehielt und als Größe jeweils die Mitte der vorgefundenen Maße ansetzte.
Am 10. November 1810 erging ein auf dem von Wild vorgeschlagenen System basierendes Dekret, dessen praktische Umsetzung aber noch bis zur Verkündung der Maas-Ordnung für das Großherzogtum Baden am 7. August 1829 andauerte.
Im Herzogtum Württemberg bestand hingegen schon seit 1557 einheitliches Maß und Gewicht, doch die neuwürttembergischen Gebiete besaßen bei ihrem Anfall an Württemberg um 1800 noch ihre alten Maß- und Gewichtssysteme.1806 ordnete König Friedrich von Württemberg an, die altwürttembergischen Maße nach einer Revision im gesamten Königreich einzuführen. Noch im gleichen Jahr wurde die neue Maßordnung publiziert. In den benachbarten Fürstentümern Hohenzollern wurde das neue württembergische System zwischen 1820 und 1848 sukzessive übernommen.

Nach langen Vorbereitungen wurde zu Beginn des Jahres 1872 in ganz Deutschland das System metrischer Maße verbindlich. Staatliche Eichämter und deren Beauftragte hatten sämtliche im öffentlichen Verkehr angewendeten Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge zu eichen und mit dem vorschriftsmäßigen Stempelzeichen zu versehen. (JH)
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