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Von der Grafschaft zum Herzogtum

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Eberhard im Bart wurde 1495 zum württembergischen Herzog erhoben und nahm ein neues Wappen an. Ein wichtiges Merkmal ist Eberhards Symbol, die Palme sowie seine Devise "attempto" (Ich wag’s) (Landesarchiv BW, HStAS A 602 Nr. 373 d)

Am 21. Juli 1495 wurde die Grafschaft Württemberg auf dem Reichstag zu Worms unter Eberhard I. zum Herzogtum erhoben. Die ersehnte Rangerhöhung krönte das Lebenswerk Eberhards.

Denn neben der Gründung der Universität Tübingen gelang es Eberhard I. im Jahr 1482 mit dem Münsinger Vertrag die Uracher und die Neuffener Landeshälfte Württembergs wieder zu vereinen. Die Erhebung Württembergs zum Herzogtum 1495 besiegelte nicht nur die Unteilbarkeit, sondern schuf durch die Neugestaltung des Verhältnisses von Herrschaft und Land auch die entscheidende Voraussetzung für dessen weitere Vereinheitlichung. Eberhard sah dabei insbesondere die Pflichten des Herrschers für die Wohlfahrt des gesamten Landes – nach späterem Verständnis die „staatlichen Aufgaben“ – anwachsen und trug dem 1495 durch eine Landesordnung für das neue Herzogtum Rechnung. Sie betraf Verkehr, Handel, Forsten, Rechtspflege, Luxus und Schulden und steht am Anfang der großen württembergischen Gesetzgebungswerke des 16. Jahrhunderts.

Schon die Zeitgenossen bewunderten Eberhards geistige Fähigkeiten, doch vor allem im 19. und 20. Jahrhundert verklärte die patriotisch gesinnte württembergische Geschichtsschreibung den ersten Herzog. Ein berühmtes Beispiel dieser Verehrung ist das 1818 entstandene Gedicht „Der reicheste Fürst“ des Tübinger Romantikers Justinus Kerner. Er schrieb seinen Text zu einer Melodie, die nicht lange zuvor anonym entstanden war und zum ersten Mal 1801 in einem Liederbuch aufgezeichnet wurde. Auffallend sind die musikalischen Parallelen zur Marseillaise.

In Kerners Gedicht verkörpert Eberhard das Ideal des guten und gerechten Herrschers in einem friedlichen Staat. Auch später hatte diese Hymne für die Württemberger noch eine große Bedeutung.

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