Von Graf Eberhard dem Jüngeren bis zu Herzog Ludwig

Bis zum Tod Eberhards I. im Bart (1496)

Vgl. Sönke Lorenz in der Einleitung zu Kapitel 3.0. (bis 1496): Von Graf Eberhard dem Jüngeren († 1419) bis zu Herzog Ludwig († 1593), in: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Sönke Lorenz, Dieter Mertens und Volker Press, Stuttgart 1997, S. 63-69.

Graf Eberhard im Bart und seine Ehefrau Barbara Gonzaga von Mantua, Glasfenster im Alten Schloss von Stuttgart nach dem Original in der Tübinger Stiftskirche. Quelle LMZ BW
Graf Eberhard im Bart und seine Ehefrau Barbara Gonzaga von Mantua, Glasfenster im Alten Schloss von Stuttgart nach dem Original in der Tübinger Stiftskirche [Quelle: Landesmedienzentrum BW]

Ab Herzog Eberhard II.: Hans-Martin Maurer (Lexikon des Hauses Württemberg, S. 69-74).

Die erste Hälfte des [16.] Jahrhunderts war gekennzeichnet durch eine Reihe von Krisen, Konflikten und auch militärischen Auseinandersetzungen, der zweiten Hälfte hingegen war eine ruhigere Entwicklung beschieden, die einen intensiven inneren Ausbau ermöglichte. Man hat diesen Unterschied in der württembergischen Forschung gerne personalisiert: Herzog Ulrich als der eigenwillige, ungestüme, zu Unbesonnenheit und Unbeherrschtheit neigende, Konflikte nicht scheuende Landesherr, der von einer Krise in die andere tappte, Herzog Christoph dagegen der gewandte, einfühlsame, verantwortungsbewußte Politiker, der Auseinandersetzungen mit diplomatischen Mitteln zu lösen verstand. Mit diesen ungleichen Eigenschaften von Vater und Sohn ist tatsächlich vieles erklärbar, aber nicht alles. Es war auch die jeweilige allgemeine historische Situation, die in der ersten Jahrhunderthälfte zu offenen Konflikten führte, in der zweiten aber gewaltfreie Ausgleiche von Interessengegensätzen ermöglichte.

Herzog Ulrich (1487-1550), Holzschnitt nach einer Medaille von 1535 anlässlich seiner Rückkehr nach Württemberg. Quelle UB Tübingen
Herzog Ulrich (1487-1550), Holzschnitt nach einer Medaille von 1535 anlässlich seiner Rückkehr nach Württemberg [Quelle: UB Tübingen]

Bereits zwei Jahre nach dem Tod Eberhards im Bart kam es zur Krise: zum Putsch der Regierungsbeamten und des Landtags gegen den Nachfolger, Eberhard den Jüngeren – ein für die dynastischen Vorstellungen jener Zeit aufsehenerregender, ja einmaliger Vorgang. Als Maximilian sich auf die Seite der Ehrbarkeit schlug, war deren Sieg über den Herzog, der die ihm auferlegten Verträge zugunsten eines Günstlingsregiments beiseitegeschoben hatte, gesichert. Fünf Jahre lang regierten nicht etwa fürstliche „Vormünder“, wie es üblich war, für den unmündigen Nachfolger, sondern gemäß dem Willen Eberhards im Bart ein ständischer Regimentsrat aus Vertretern der Prälaten, des Adels und des Bürgertums – auch das in jener Zeit eine exzeptionelle Erscheinung.

Die Regierung des jungen Herzogs Ulrich begann mit einem Paukenschlag: Am Bayerischen Erbfolgekrieg von 1504 im Bunde mit dem König teilnehmend, errang er Kriegsruhm und bedeutende Landgewinne, darunter alle 1462 an die Pfalz verlorenen Gebiete – eine beachtliche Erweiterung des württembergischen Territoriums. Der selbstbewußt gewordene Jüngling machte in der Folge vor allem durch ein munteres, aufwendiges Hofleben und durch repräsentatives, spektakuläres Auftreten von sich reden. Als er aber 1512 aus dem Schwäbischen Bund ausschied, weil dieser Organisation auch mindermächtige Adlige und Städte angehörten, da provozierte er Habsburg, das die Führungsrolle in diesem Bund innehatte.

Zunächst aber geriet Ulrich in eine andere Krise. Im Aufstand des „Armen Konrad“ von 1514 meldete sich, für den Herzog ganz unerwartet, eine weitere Kraft: die einfache Bevölkerung, der „gemeine Mann“. Anläßlich einer Steuererhöhung kam es zu Erhebungen, die sich nicht einmal so sehr gegen den Herzog als gegen die Regierung und die hohe Beamtenschaft richteten. Die Beilegung geriet seltsamerweise zum Sieg der Ehrbarkeit, die vom Herzog im Rahmen des „Tübinger Vertrags“ wirkungsvolle politische Zugeständnisse, vor allem auf dem Gebiet der Finanzpolitik, erhielt. Als der Herzog und die Ehrbarkeit zusammen den Aufstand niederzuschlagen vermochten, da schien die Ehrbarkeit, d.h. die bürgerliche Vertretung im Landtag, in der Regierung und in den Magistraten, einen Höhepunkt ihrer Bedeutung erreicht zu haben.

Auf persönliche Gewalttätigkeiten Ulrichs hin, dem Mord an einem Hofdiener und der Flucht seiner Gemahlin, griff Kaiser Maximilian ein, um mit Hilfe der bürgerlichen Führungsschicht die Macht des Herzogs zu beschränken. Zornig wandte Ulrich sich an die Bevölkerung und ging gleichzeitig brutal gegen drei führende Vertreter der Ehrbarkeit vor, ließ sie foltern und aburteilen, um so den vor kurzem noch so gestärkten bürgerlichen Stand wieder einzuschüchtern und zu entmachten.

Stammtafel von der Verbindung Eberhards IV. mit Henriette von Mömpelgard bis zu den Nachkommen Herzog Christophs.
Stammtafel von der Verbindung Eberhards IV. mit Henriette von Mömpelgard bis zu den Nachkommen Herzog Christophs [Quelle: Lexikon des Hauses Württemberg, S. 64] Zur Vergrößerung bitte klicken.

Im Stile eines selbstherrlichen, skrupellosen Renaissancefürsten benutzte Ulrich 1519 die kaiserlose Zeit nach dem Tod Maximilians, um die Reichsstadt Reutlingen zu überfallen und seinem Herzogtum einzuverleiben. Aber damit beschwor er in schwer begreiflicher Selbstüberschätzung seine schlimmste Krise selbst herauf. Der Schwäbische Bund stellte ein Heer auf, marschierte ein, und Ulrich mußte fliehen. Das Haus Habsburg übernahm 1520 die Regierung Württembergs. Die neuen Herren gewährten den Landständen und vor allem der Ehrbarkeit großzügig Mitregierungsrechte, um sie zu Verbündeten gegen die Rückeroberungsabsichten des Herzogs zu machen.

Ulrich war nicht der Mann, der aufgab, aber er mußte bei zwei vergeblichen militärischen Versuchen fünfzehn Jahre im Exil warten, bis der dritte Versuch endlich gelang. Zwei allgemeine Beweggründe waren es, die ihm dabei zu Hilfe kamen. Es mußte das Selbstbewußtsein auch anderer Fürsten berühren, wenn der Kaiser nicht nur einem einzelnen gewalttätigen Landesherrn, sondern gleichzeitig einem alten, angesehenen Fürstenhaus auf Dauer das Land wegnahm. Dazu kam die damals mächtige Bewegung der von Luther ausgehenden Reformation, die starke Antriebskräfte freisetzte. Die Habsburger unterdrückten ohne Rücksicht auf die Wünsche der Bevölkerung unnachsichtig alle reformatorischen Ansätze, die auch in Württemberg eindrangen. Herzog Ulrich aber bekannte sich zur neuen Lehre und weckte damit Hoffnungen in seinem Heimatland.

Er hielt sich seit 1526 bei Landgraf Philipp von Hessen in Marburg auf, einem Verwandten, Vertreter fürstlicher Eigenständigkeit und besonders aktivem Befürworter der reformatorischen Bewegung. Als alle diplomatischen Bemühungen mißlangen, entschloß sich Philipp, militärische Mittel einzusetzen, und es gelang ihm im Feldzug von 1534, Württemberg für Ulrich wiederzugewinnen. In den langwierigen Friedensverhandlungen stimmten die Habsburger nur unter der Bedingung zu, daß das Herzogtum habsburgisches Lehen werde (ein sogenanntes Afterlehen, da die Eigenschaft als Reichslehen blieb).

Ulrich begann nach seiner Rückkehr, sieben mächtige Festungen im modernen Renaissancestil in seinem Lande aufzubauen, um sich militärisch abzusichern. Aber das für die Bevölkerung tiefgreifendste Programm seiner zweiten Regierungsperiode, das nicht nur die Religion, sondern auch Kultur und Mentalität auf lange Zeit nachhaltig beeinflussen sollte, war die Einführung der Reformation. Der Herzog ging auch in dieser Beziehung aufs Ganze, war ungeduldig, kompromißlos, wenig nachsichtig und hat so Gefühle verletzt. Aber insgesamt stimmte die Bevölkerung zu, und bereits in dieser Zeit wurden erste Strukturen einer neuen Landeskirche geschaffen.

Am Ende seines Lebens geriet Ulrich ein weiteres Mal in eine schwere Krise, eine von außen auf ihn zukommende, der er nicht rechtzeitig vorgebeugt hatte und nun nicht mehr entgehen konnte. Als evangelischer Fürst hatte er sich dem Schmalkaldischen Bund angeschlossen und ließ sich auch in den Schmalkaldischen Krieg gegen Kaiser Karl V. verwickeln. Nach der Niederlage besetzte der Kaiser Teile Württembergs und zwang Ulrich zur Einführung der Zwischenkonfession des „Interim“, und das Bedrohlichste: ein Felonieprozeß wegen Verletzung der Lehenspflichten kam auf ihn zu. Habsburg griff erneut nach dem Lande.

Herzog Christoph war es beschieden, den Berg von Problemen, den der Vater hinterlassen hatte, abzutragen: die ungelöste konfessionelle Frage, den Lehensprozeß, eine riesige Schuldenlast und das belastete Verhältnis zu den Landständen. Christoph zögerte nicht, mit Behutsamkeit, Zähigkeit und Kompromißbereitschaft an die Arbeit zu gehen, und er hatte das Glück, daß Kaiser Karl V. nach dem Krieg gegen Moritz von Sachsen von 1552 zum Entgegenkommen gezwungen war: Das Interim wurde aufgehoben und der Lehensprozeß gegen eine hohe Abfindung eingestellt. Im Gegensatz zu seinem Vater baute Christoph eine Art Partnerschaftsverhältnis zu den Vertretern der Städte und Ämter im Landtag auf. Er anerkannte die Eigenständigkeit der Stände, gewährte eine gewisse Mitbestimmung, vor allem bei der Steuererhebung, und stimmte der Einrichtung ständiger Organe zu – der Beginn einer eigenen, institutionalisierten Landschaftsverwaltung. Im Gegenzug übernahmen die Stände die Schuldenlast.

Die eigentlich geschichtswirksame Leistung Christophs aber liegt, über die Aufarbeitung situationsbedingter Probleme hinaus, im Aufbau grundlegender Strukturen und Ordnungen für Regierungsstellen, Kirche, Bildung, Recht und auch für die Wirtschaft. Unzählige Regelungen und Gesetze, sorgsam diskutiert und durchdacht, wurden unter ihm erarbeitet, die großenteils für Generationen, zum Teil über zwei Jahrhunderte Bestand hatten. Auch das von ihm geregelte dualistische Verhältnis von Fürst und Ständevertretern bestimmte die württembergische Geschichte bis ins 19. Jahrhundert. Vor allem aber gilt Christoph zusammen mit seinem theologischen Berater Brenz als Gestalter der evangelischen Landeskirche mit ihrer mehrstufigen Gliederung vom Kirchenrat über Generalsuperintendenten und Spezialsuperintendenten zu den Pfarren und einem durchgängigen Visitationssystem – Vorbild für viele andere Territorien. Darüber hinaus aber kann man Christoph als Gestalter des neuzeitlichen Staats in Württemberg überhaupt bezeichnen.

Nicht nur der Innenpolitik galt das Augenmerk Christophs, er wirkte weit über das Herzogtum hinaus. So gehörte er zu den Fürsten, die besonders aktiv an der Aushandlung des Religionsfriedens auf dem Augsburger Reichstag von 1555 mitgearbeitet haben, ein Vertragswerk, das die Gefahr konfessioneller Kriege wenigstens für mehr als ein halbes Jahrhundert gebannt hat. Christoph unterhielt auch sonst zu zahlreichen deutschen und außerdeutschen Fürsten Beziehungen und zu manchen sehr freundschaftliche. Er war bei Konferenzen, Treffen und gegenseitigen Besuchen ein gefragter Partner. Zwei Ziele standen im Vordergrund seines außenpolitischen Wirkens: die Erhaltung oder Wiedergewinnung des Friedens und die Ausbreitung des evangelischen Glaubens Augsburger Konfession, nicht nur in Deutschland, auch in West- und Osteuropa. Christoph wahrte ein gutes Verhältnis zu den Habsburgern und gewann ein freundschaftliches zu Kaiser Maximilian II. Er hat sich in keine Bündnisse eingelassen, um nicht in militärische Konflikte verwickelt zu werden, und leistete bei aller Sympathie auch den bedrängten Hugenotten und den Niederländern im Krieg gegen Spanien keine militärische Hilfe, wohl aber hat er auf dem Wege der Diplomatie viel getan, um den Frieden zu fördern. Unter den protestantischen Fürsten Deutschlands kam ihm mehr und mehr die führende Stellung zu.

Herzog Ludwig, der Sohn, trat in die Fußstapfen des Vaters und führte dessen Politik in allen wichtigen Bereichen weiter: die betont lutherische Religionspolitik, die bündnisfreie Außen- und Friedenspolitik, das partnerschaftliche Verhältnis zum Landtag und seinen Organen. Die Universität Tübingen wurde in dieser Zeit – unter Leitung Jakob Andreaes – zu einem bedeutenden theologischen Zentrum, das weit über die Landesgrenzen hinaus Anziehungskraft ausübte. In dem Bemühen, die zermürbenden Lehrstreitigkeiten des Protestantismus zu überwinden, gelang es Andreae nach langen Verhandlungen, in der „Konkordienformel“ (1577) und dem „Konkordienbuch“ (1580) eine theologische Einigung innerhalb des deutschen Luthertums zu erreichen. Gleichzeitig schottete sich Württemberg von Katholiken, Calvinisten und „Sekten“ ab, und ein enger Konfessionalismus begann, das Land zu prägen.

Die Friedenszeit und die geordneten Verhältnisse unter Christoph und Ludwig hoben den Wohlstand des Landes, und die steigenden Getreide- und Weinpreise kamen auch der Landbevölkerung zugute. Der Festungs- und der Schlösserbau Ulrichs, Christophs und Ludwigs, zum Zwecke der Sicherheit und der fürstlichen Repräsentation vorangetrieben, darunter bedeutende Renaissance-Bauwerke, regten das Bau- und das Kunsthandwerk an. Unter Ludwig vor allem wurden auch Wissenschaft, Dichtung und bildende Kunst durch Aufträge und Zuwendung bewußt gefördert.

Literatur

  • Geschichte Württembergs in Bildern 1085–1918, Stuttgart 1992, S. 84–93. 
  • Handbuch der baden-württembergischen Geschichte Bd. 2, Stuttgart 1995, S. 44–120.
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Biographien

1.   Eberhard IV. der Jüngere (1388–1419) - Christoph Florian

2.   Henriette (1384/1391–1444) - Bernd Breyvogel

3.   Anna (1408–1471) - Bernd Breyvogel

4.   Ludwig I. (1412–1450) - Roland Deigendesch

5.   Mechthild (1419–1482) - Joachim Fischer

6.   Ulrich V. der Vielgeliebte (1413–1480) - Thomas Fritz

7.   Margarethe (1416–1444) - Thomas Fritz

8.   Elisabeth (1419–1451) - Thomas Fritz

9.   Margarethe (1420–1479) - Thomas Fritz

10. Mechthild (vor 1441–1495) - Roland Deigendesch

11. Ludwig II. (1439–1457) - Roland Deigendesch

12. Andreas (1443) - Roland Deigendesch

13. Eberhard V./I. im Bart (1445–1496) - Dieter Mertens

14. Barbara (1455–1503) - Dieter Mertens/Ebba Severidt

15. Elisabeth (1447–1505) - Roland Deigendesch

16. Katharina (1441–1497) - Thomas Fritz

17. Eberhard VI./II. (ca. 1447–1504) - Dieter Stievermann

18. Elisabeth (1451–1524) - Dieter Stievermann

19. Margarethe (nach 1444–1479) - Thomas Fritz

20. Heinrich (nach 1446–1519) - Klaus Graf

21. Elisabeth (1450–1501) - Thomas Fritz

22. Helene (nach 1453–1506) - Thomas Fritz

23. Margarethe (nach 1453–1470) - Thomas Fritz

24. Philippine (nach 1453–1475) - Thomas Fritz

25. Ulrich (1487–1550) - Horst Carl

26. Sabina (1492–1564) - Horst Carl

27. Maria (1496-1541) - Klaus Graf

28. Georg (I.) (1498-1558) - Jean-Marc Debard

29. Anna (1513–1530) - Horst Carl

30. Christoph (1515–1568) - Franz Brendle

31. Anna Maria (1526–1589) - Franz Brendle

32. Eberhard (1545–1568) - Franz Brendle

33. Hedwig (1547–1590) - Franz Brendle

34. Elisabeth (1548–1592) - Franz Brendle

35. Sabina (1549–1582) - Franz Brendle

36. Emilie (1550–1589) - Franz Brendle

37. Eleonore (1552–1618) - Franz Brendle

38. Ludwig (1554–1593) - Manfred Rudersdorf

39. Dorothea Ursula (1559–1583) - Manfred Rudersdorf

40. Ursula (1572–1635) - Manfred Rudersdorf

41. Dorothea Maria (1559–1639) - Franz Brendle

42. Anna (1561–1616) - Franz Brendle

43. Sophie (1563–1590) - Franz Brendle