Von Herzog Friedrich I. bis Herzog Eberhard Ludwig

Einleitung: Dieter Stievermann (Lexikon des Hauses Württemberg, S. 129-136)

Herzog Friedrich I. und Herzogin Sibylla von Württemberg mit ihren Kindern, Quelle Landesmuseum Württemberg
Herzog Friedrich I. und Herzogin Sibylla von Württemberg mit ihren Kindern [Quelle: Landesmuseum Württemberg]

Der Zeitraum von Friedrich I. bis zu Eberhard Ludwig überbrückt tiefe Einschnitte in der württembergischen und in der deutschen Geschichte. Kulturgeschichtlich findet der Wandel von der Renaissance zum Barock statt, politisch der Übergang vom Frühabsolutismus bzw. konfessionellen Absolutismus zum Hochabsolutismus bzw. höfischen Absolutismus, wobei hier Württemberg in wichtigen Bereichen eine Sonderstellung einnimmt. Gerade am Beispiel Württemberg zeigt sich aber auch, was die erblich bedingten Wechselfälle einer Dynastie und die persönlichen Stärken und Schwächen der regierenden Fürsten in der frühen Neuzeit für ein Territorium noch bedeuten können.

Württemberg ging dabei als ein innerlich wohlorganisierter und gefestigter Landesstaat, der zu den am weitesten entwickelten in Deutschland gehörte, in diese schwierige, von kriegerischen Auseinandersetzungen bestimmte Zeit. Der fehlende dynastische Erbe stellte gegen Ende des 16. Jahrhunderts die größte Gefahr für die Eigenständigkeit des Landes dar. Hätte im linksrheinischen Mömpelgard am Rande des Reiches 1557 nicht der spätere Herzog Friedrich I. das Licht der Welt erblickt, wäre das bedeutende Herzogtum 1593 an das Haus Habsburg gefallen: Die deutsche Geschichte hätte dann möglicherweise einen anderen Verlauf genommen, sicherlich aber die Grenzbildung zwischen den späteren Staaten Deutschland und Österreich.

Der Übergang der Herrschaft in Stuttgart auf die Mömpelgarder Linie der Württemberger bedeutete dabei immer noch eine Klippe, die jedoch überraschend gut gemeistert wurde. Das war nicht zuletzt deshalb der Fall, weil der alte übermächtige Rivale Österreich mit seinen damals drei Teilen selbst in einer schweren Existenzkrise steckte. Es gelang Herzog Friedrich I. daher 1599 sogar ein großer Erfolg: Das Haus Habsburg verzichtete gegen die ungeheuere Summe von 400.000 Gulden auf das österreichische Lehnrecht an dem größten Territorium in Schwaben, behielt aber eine Anwartschaft für den Fall des Aussterbens der männlichen Linie. Die politische Stellung Württembergs schien trotz dieser fortbestehenden Einschränkung gleichwohl gefestigt, da sich der Spielraum etwas vergrößert hatte.

Aber nicht nur in der politischen Geschichte des Landes hat sich Herzog Friedrich einen Namen gemacht. Eine der ganz großen Leistungen der deutschen Renaissance ist der Bau von Freudenstadt um 1600, den der neue dynamische Landesherr aus dem Westen im Renaissancestil durchführen ließ – nicht zum Selbstzweck, sondern um das Land zu mehren und an seiner Westflanke zu sichern. Schutz des Landes und Verstärkung der landesfürstlichen Stellung waren aber zwei Seiten einer Medaille, so auch bei der Modernisierung Hellensteins im Osten. Insbesondere der neue Torbau vor dem Schloß Hohentübingen spiegelt noch heute das hohe monarchische Selbstverständnis und den Zeitgeist.

Stammtafel von der Verbindung Herzog Friedrichs I. mit Sibylla von Anhalt bis zu Herzog Eberhard Ludwig und dessen Nachkommen. Mit Eberhard Ludwigs Enkel, der noch im Säuglingsalter starb, endete die Linie im Mannesstamm.
Stammtafel von der Verbindung Herzog Friedrichs I. mit Sibylla von Anhalt bis zu Herzog Eberhard Ludwig und dessen Nachkommen. Mit Eberhard Ludwigs Enkel, der noch im Säuglingsalter starb, endete die Linie im Mannesstamm [Quelle: Lexikon des Hauses Württemberg, S.  130] Zur Vergrößerung bitte klicken.

Herzog Friedrich suchte im Sinne der Zeitströmungen auch die monarchischen Entscheidungsbefugnisse im Territorium zu stärken: Das zeigte sich etwa in der Wirtschaftspolitik, die in alte Privilegien eingriff. Noch wichtiger war das Verhältnis zu den Landständen bzw. der Landschaft (Städte, Ämter und Prälaten – sozial verankert in der bürgerlichen Elite, der sogenannten Ehrbarkeit) im allgemeinen. Den Landtag konnte Friedrich weitgehend entmachten, als der sich 1607 seinen Plänen zur Heeresfinanzierung widersetzte. Der umfassende Wandel in dieser Epoche zu Ungunsten des bürgerlichen Elements, die sogenannnte Rearistokratisierung, führte auch dazu, daß in Tübingen die neue Landesschule bzw. Akademie, jetzt ausdrücklich dem Adel vorbehalten wurde.

Es war nicht zuletzt ein dauerndes Bevölkerungswachstum, das die Veränderungen des 16. Jahrhunderts mitprägte. Damit einhergehende Krisenerscheinungen im Handwerk und in der Landwirtschaft verdüsterten zusammen mit den sich verschärfenden politisch-konfessionellen Problemen den Horizont der Zeitgenossen, ließen Panikstimmung und Gewaltbereitschaft wachsen: Die erste große Welle der Hexenverfolgungen am Ende des 16. Jahrhunderts als Ausdruck kollektiver Ängste und existentieller Bedrohungen hängt hiermit zusammen.

Um 1600 war auch der notwendige politische Minimalkonsens im Reich aufgezehrt, der Augsburger Religionsfrieden von 1555 ausgehöhlt. Der Reichstag funktionierte nicht mehr, die Reichsjustiz war gelähmt. Folgen bzw. Ausdruck dieser Konfliktfelder waren die Kämpfe um die Hochstifte, die weltlichen Besitzungen der Bischöfe. Auch Württemberg versuchte hier mitzumischen. Das Hochstift Straßburg, die Brücke zu den linksrheinischen Besitzungen des Hauses, war ein Ziel, das insbesondere den aus Mömpelgard stammenden Herzog Friederich reizen mußte. Er hatte letztlich keinen Erfolg: Nur ein Anhängsel, die Herrschaft Oberkirch, konnte 1604 als Pfand gewonnen werden, mit Unterbrechungen bis 1664. Die Annexion von Klosterreichenbach 1595 war dagegen nur ein kleinerer, aber letztlich dauerhafter Erfolg, der allerdings der Ruhe in der Region nicht förderlich war.

Die Konfessionslager standen sich hochmotiviert gegenüber: Die weitgehend abgeschlossene innerterritoriale Konfessionalisierung auf evangelischer wie katholischer Seite drängte nach einer neuen Entscheidung auch für das Reich, wobei aber die neu formierten Katholiken stärker als die uneinigen Protestanten mit Unterstützung von außen rechnen konnten.

Die deutschen Verhältnisse wurden dabei immer weiter internationalisiert, da auch auf der europäischen Ebene die konfessionell orientierte Lager- und Frontenbildung voranschritt. Die katholische Seite wurde dabei massiv von Spanien und Rom gestützt. Das seit 1504 vereinigte Bayern entwickelte sich zum mächtigsten Territorialstaat des Reiches, wobei sich dynastische und konfessionelle Interessen beinahe nahtlos verbanden.

Auf der anderen Seite war es insbesondere die Kurpfalz, die Verbindungen zum westeuropäischen Protestantismus pflegte, um sich dann unter Verkennung der Möglichkeiten und der Gesamtlage schließlich in das verhängnisvolle böhmische Abenteuer hineinziehen zu lassen.

Auch Württemberg in seiner isolierten Stellung – eben das wichtigste evangelische Land im katholisch dominierten Süden und zwischen die konfessionell und dynastisch extrem gegensätzlichen Exponenten Bayern und Pfalz eingespannt – wurde in die Blockbildung miteinbezogen. Seine Politik war aber trotz verschiedener Engagements längerfristig unverkennbar defensiver eingestellt und regionaler orientiert als etwa die Badens oder gar der Pfalz, mit denen 1605/07 Bündnisse geschlossen wurden. Der neue Herzog Johann Friedrich trat 1608 auch der von der Kurpfalz geführten evangelischen Union bei, suchte zugleich innenpolitisch den Ausgleich mit den Landständen.

Entscheidend für den Ausgang der Konfrontation wurde, daß nach dem Höhepunkt der Krise im Haus Habsburg zu Beginn des 17. Jahrhunderts dort doch eine dynastische Konsolidierung stattfand: Statt drei gab es seit 1619 nur noch zwei deutsche Habsburgerlinien (Wien und Innsbruck), die sich inzwischen auch im Inneren durchgesetzt hatten. Der Innsbrucker Erzherzog Leopold, auch Herr in Schwäbisch-Österreich und dem Breisgau, war seit 1626 mit einer ambitionierten Medici verheiratet: Von dort richeteten sich die Begehrlichkeiten wieder stärker auf Württemberg, überhöht durch den konfessionellen Gegensatz.

Trotz einer auf dem Höhepunkt der Krise wieder zunehmenden defensiven Einstellung konnte sich Württemberg vor dem 1618 in Böhmen entzündeten Brand aber nicht auf Dauer schützen. Auch die von Württemberg mitgetragene kampflos-klägliche Auflösung der evangelischen Union verhinderte nicht, daß seit 1622/23 das Herzogtum vom Krieg immer stärker erfaßt wurde: Es stand seit 1628 mehr oder weniger dauerhaft unter der Kontrolle fremder Truppen. Für längere Zeitabschnitte befand sich der Fürst nicht im Land, war dadurch die Handlungsfähigkeit zusätzlich behindert, wenngleich nicht so nachhaltig wie in Baden oder der Kurpfalz. Morden, Verwüstung, Ausplünderung, territoriale Zerstückelung und Versuche zur Rekatholisierung waren zu erleiden.

Württemberg gehörte überhaupt zu den am stärksten betroffenen Regionen im Dreißigjährigen Krieg (1618–1648), der eine tiefe Zäsur bedeutete: Die ungeheueren Verluste an Menschen und Gütern konnten nur langsam wieder ausgeglichen, der hohe Vorkriegsstand in der Landeskultur nur mühsam wieder erreicht werden. Der Friedensschluß 1648 brachte trotz grundsätzlicher territorialer und konfessioneller Wiederherstellung noch lange keine Friedenszustände.

Die Verträge von 1648 enthielten auch die Entscheidung, daß die Kurpfalz nach Einwohnerzahl und Flächengröße endgültig hinter Württemberg zurückfiel; durch die gewichtige Kurwürde und die 1685 eintretende dynastische Verbindung mit den niederrheinischen Fürstentümern Jülich und Berg blieb sie dennoch politisch weiterhin bedeutsamer.

Bis 1648 war die existentielle Bedrohung des württembergischen Landesstaates durch Österreich ein prägender Grundzug der südwestdeutschen Geschichte gewesen: Durch den auf europäischer Ebene ausgehandelten und abgesicherten Frieden von 1648 mit seinen Garantien für Herrschaftsrechte, Konfession und Besitzstand trat jedoch nach rund eineinhalb Jahrhunderten der mehr oder weniger akuten Gefährdung ein entscheidender Wechsel ein. Die Distanz zum habsburgischen Kaiser in Wien blieb in Stuttgart jedoch noch lange vorherrschend. Andererseits bestanden auch gegenüber den politischen Werbungen Frankreichs Vorbehalte, wenngleich 1660 der Eintritt in den auf die führende westeuropäische Monarchie ausgerichteten Rheinbund vollzogen wurde. In den bald erneut aufbrechenden großen Konflikten behielt aber letztlich doch die Option für Kaiser und Reich die Oberhand. Im übrigen konnte keine der Alternativen davor schützen, in die europäischen Konfrontationen hineingezogen zu werden.

Die im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts immer stärker aufflammenden Auseinandersetzungen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation mit dem expansiven Frankreich unter Ludwig XIV. brachten dann oft genug den Krieg mit neuen Härten ins Land zurück. Unter solchen Herausforderungen formierte sich der Schwäbische Kreis als Untergliederung des amorphen Reichsverbandes immer stärker, wobei Württemberg als sein größter Teil-„Staat“ und „Ausschreibender Fürst“ neben bzw. vor dem Fürstbischof von Konstanz die führende Rolle zu spielen vermochte. Allerdings waren die anderen Kreisstände nicht bedeutungslos, und es galt daher, immer wieder zu Kompromissen zu finden.

Frankreich unter seinem „Sonnenkönig“ stellte aber nicht nur je länger je mehr eine wachsende Bedrohung dar, sondern bildete auch das große, unerreichbare Vorbild für die Selbstdarstellung der deutschen Fürsten, die sich in der Formensprache der Barockkultur vollzog: etwa im Hofleben mit seinem Zeremoniell, den Festen und Unterhaltungen wie auch bei den Schloßbauten. Hier steht der Herzog von Württemberg durchaus vornean: Ludwigsburg gehört zu den größten Schloßbauten, die in Deutschland entstanden.

Konnte so der Rahmen für einen barock-absolutistischen Monarchen geschaffen werden, gelang doch der Umbau der innenpolitischen Machtverhältnisse nicht entsprechend. Württemberg, das nach der Verwandlung bzw. dem Ausscheren seiner Lehnsleute in die Reichsritterschaft ja keinen unmittelbaren Landesadel mehr besaß, bot von vornherein ein anderes Bild als die meisten europäischen Monarchien, wo die Einbindung des Adels in den absolutistischen Hof ein Grundproblem bzw. ein Charakteristikum war. Dazu gelang es dem Herzog letztlich auch nicht, die Landstände bzw. die Landschaft auf Dauer zu entmachten, wenngleich es sehr wohl immer wieder Phasen großer landesfürstlicher Dominanz gab.

Ein ganz wichtiges Kontinuum im Charakterbild des Herzogtums stellte neben der Ständemacht auch das lutherische Landesbekenntnis dar, das jedoch seit dem Ende des 17. Jahrhunderts durch das Fortschreiten des Pietismus eine Verwandlung bzw. Ergänzung erfuhr, die ebenfalls für das Land nachhaltig prägend wirkte. Die innenpolitischen Wirren um die Doppelehe des Herzogs Eberhard Ludwig signalisierten überdeutlich den Zerfall der Einheit, der in den tragenden Wertvorstellungen einmal zwischen Land und Fürst geherrscht hatte: Sie bilden so gleichsam das Präludium zu den folgenden ganz spezifischen Auseinandersetzungen unter einem katholischen Landesherrn.

Wenn auch Eberhard Ludwig – nicht zuletzt unter dem Druck seiner ganz persönlichen Probleme, die deutlich gravierender waren als die, mit denen 1498 die Absetzung Herzog Eberhards II. begründet worden waren – eine Anlehnung und Absicherung bei der aufsteigenden norddeutschen Großmacht Preußen suchte, blieb doch letztlich die Reichstreue als herrschendes Prinzip, obgleich es auch hier an machtpolitisch bedingten Versuchungen durchaus nicht gefehlt hat: Die Würden eines Feldmarschalls für den Schwäbischen Kreis und schließlich Reichsgeneralfeldmarschalls waren nicht nur leere Titel, sondern es stand dahinter auch ein persönliches militärisches Engagement in dem großen Ringen mit dem expansiven Frankreich, das jahrzehntelang die Westgrenze Deutschlands unter Druck setzte. Noch in seinem nach dem Tod des Erbprinzen 1731 aufgesetzten Testament schrieb der Herzog nicht nur die lutherische Konfession für das Land fest, sondern verpflichtete die Räte auch auf eine an Kaiser, Reich und Schwäbischem Kreis orientierte Politik: Kaiser Karl VI., König Georg II. von England und König Friedrich Wilhelm I. von Preußen waren als Exekutoren vorgesehen.

Die grundlegende Bedeutung der Dynastie für die Existenz eines Landes im Alten Reich zeigte sich einmal mehr am Ende der Regierungszeit Eberhard Ludwigs: Sohn und Enkel hatte er begraben müssen, wieder einmal war es eine Nebenlinie, die in Stuttgart folgte. Über die Sicherung legitimer und erbfolgeberechtigter Nachkommenschaft hinaus bildeten die Ehen im dynastischen Zeitalter aber auch weiterhin ein Mittel der Politik: Darin lag bis zu einem gewissen Teil auch die Ursache für ihren häufig genug miserablen Verlauf. Dabei war die konfessionelle Homogenität lange Vorausetzung. Die Verbindungen mit den Häusern Hessen-Darmstadt und Baden-Durlach (Wilhelm Ludwig und Eberhard Ludwig) entsprachen dieser besonders, verwiesen politisch aber in erster Linie auf die Region. Noch bescheidener war die Ehe Herzog Eberhards III. mit einer Gräfin von Salm, die im Straßburger Exil während des Dreißigjährigen Krieges geschlossen wurde, als die Zukunft von Haus und Land äußerst kritisch erschien. Friedrich I. von Anhalt und Johann Friedrich von Brandenburg hatten zwar ebenfalls lutherisch geheiratet, aber in den mittel- und norddeutschen Raum ausgegriffen. Hieran knüpfte Eberhard Ludwig durch die Ehe des Erbprinzen mit einer Prinzessin von Brandenburg-Schwedt an: Für die Anbindung an das aufsteigenden Brandenburg-Preußen wurde dabei nicht nur eine Prinzessin aus nicht regierender Linie, sondern sogar die Möglichkeit einer reformierten Herzogin für Württemberg in Kauf genommen. Diese ambivalente Option sollte dann von Herzog Friedrich II., dem späteren ersten König, erneuert werden – diesmal verbunden mit einer Abschwächung der seit 1733 gegebenen Katholizität der Landesherren. An den Heiratsstrategien zeigt sich in der Regel nicht nur das jeweils aktuelle Gewicht von Dynastie und Land bzw. ihre politische Ausrichtung, sondern sie belegen auch beispielhaft, wie im Verlauf des 18. Jahrhunderts der konfessionelle Gesichtspunkt immer stärker hinter die politischen Interessen der Dynastien zurücktritt, wenngleich in den Territorien selbst die Konfessionsfragen brisant genug blieben.

Literatur

  • Walter Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457–1957, Stuttgart 1957. 
  • Handbuch der baden-württembergischen Geschichte Bd. 2, Stuttgart 1995. 
  • Friedrich Kübler, Die Familiengalerie des Württembergischen Fürstenhauses im Kgl. Residenzschloß zu Ludwigsburg, Ludwigsburg 1905. 
  • Hans-Martin Maurer u.a., Geschichte Württembergs in Bildern 1083–1918, Stuttgart u.a. 1992. 
  • Eugen Schneider, Württembergische Geschichte, Stuttgart 1896 (2. Reprintaufl. Magstadt 1986). -Robert Uhland (Hrsg.), 900 Jahre Haus Württemberg, Stuttgart u.a. 31985.
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