Die jüngere Seitenlinie Württemberg-Mömpelgard

Einleitung: Jean-Marc Debard / Jürgen Michael Schmidt (Lexikon des Hauses Württemberg, S. 176-178)

Ausschnitt aus der Landtafel der Grafschaft Mömpelgard von Heinrich Schickhardt (1558-1634), Wiedergabe nach dem im Zweiten Weltkrieg zerstörten Original in den Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landekunde 1893, Seite 23.
Ausschnitt aus der Landtafel der Grafschaft Mömpelgard von Heinrich Schickhardt (1558-1634), Wiedergabe nach dem im Zweiten Weltkrieg zerstörten Original in den Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landekunde 1893, Seite 23.

Nach einer tatkräftigen Regierung in seinen linksrheinischen Besitzungen war Graf Friedrich von Mömpelgard mit dem Aussterben der Hauptlinie 1593 Herzog von Württemberg geworden, womit die ältere Linie Württemberg-Mömpelgard endete, indem sie selbst zur neuen Hauptlinie wurde. Die rechtsrheinischen und linksrheinischen Lande waren erneut in Personalunion vereinigt. Dies währte allerdings nicht sehr lang. Nach dem Tode Herzog Friedrichs 1608 behielt zwar dessen ältester Sohn Johann Friedrich noch einmal das gesamte Erbe für einige Jahre in seiner Hand, doch im Jahre 1617 trat er die linksrheinischen Besitzungen im „Fürstbrüderlichen Vergleich“ erblich an seinen nächstjüngeren Bruder Ludwig Friedrich ab. Im Gegensatz zu den übrigen der jüngeren Brüder, die nur apanagiert wurden, erhielt Ludwig Friedrich allerdings die volle Landeshoheit über seine mömpelgardischen Lande. Damit wurde 1617 eine neue, die sogenannte jüngere Seitenlinie Mömpelgard begründet, deren Mitglieder sich von nun an nicht mehr nur Grafen, sondern ebenfalls Herzöge nannten und Mömpelgard als „Gefürstete Grafschaft“ betrachteten.

Ludwig Friedrich regierte Mömpelgard von 1617 bis zu seinem Tode 1631, also in der ersten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges, der Mömpelgard seit Mitte der 1620er Jahre verstärkt heimsuchte. 1628–1631 übernahm Ludwig Friedrich als Administrator für seinen unmündigen Neffen Eberhard III. zudem die Regentschaft in Stuttgart und mußte dort die bedrohlichen Jahre der Konfrontation des Herzogtums Württemberg mit dem Restitutionsedikt von 1629 bewältigen. Immerhin legte er aber als Administrator wichtige Fundamente für die künftige Verfassungsentwicklung des Herzogtums. Ludwig Friedrich hinterließ bei seinem Tode 1631 einen noch unmündigen Sohn Leopold Friedrich in Mömpelgard, für den der Landgraf von Hessen, vor allem aber Herzog Julius Friedrich von Württemberg-Weiltingen die Vormundschaft übernahmen. Angesichts der Bedrohung durch die kaiserlich-spanische Partei stellte Julius Friedrich Mömpelgard bereits 1633 unter den nicht ganz unbedenklichen Schutz Frankreichs. Frankreich stationierte daraufhin Truppen in den Städten Mömpelgard und Héricourt und in der Festung Blamont, während Spanien dessen ungeachtet die Herrschaften Clerval und Passavant besetzte. So mußte die fürstliche Familie viele Jahre im Ausland Zuflucht suchen und der volljährige Leopold Friedrich konnte die Regierung Mömpelgards 1645 nur in der Funktion als französischer Kommandant übernehmen. Erst nach dem Westfälischen Frieden 1648 und dem Rückzug Frankreichs und Spaniens aus den linksrheinischen Besitzungen 1650 gelangte Leopold Friedrich in den wirklichen Besitz seines Erbes.

Stammtafel der jüngeren Seitenlinie Württemberg-Mömpelgard.
Stammtafel der jüngeren Seitenlinie Württemberg-Mömpelgard. Quelle: Lexikon des Hauses Württemberg , S. 177. Zur Vergrößerung bitte klicken.

Als er 1662 kinderlos starb, trat sein Halbbruder Georg II. die Nachfolge an, dessen Herrschaft schnell von einer direkten Konfrontation mit Frankreich überschattet wurde: Schon 1676–1679 wurde das Land von Ludwig XIV. aus militärischen Gründen besetzt; 1680 beanspruchte Ludwig XIV. im Zuge der Reunionspolitik die Oberhoheit über Mömpelgard und seine Nebenlande und ließ das Land erneut besetzen, als Georg diese nicht anerkennen wollte. Während Georg ins Exil ging, erkannte die Regierung in Stuttgart unter Administrator Friedrich Carl hingegen die französischen Ansprüche an, woraufhin sie Mömpelgard als Vormundschaftsregierung für Georgs unmündigen Sohn Leopold Eberhard tatsächlich wieder übernehmen durfte – freilich nur bis zum Ausbruch des Krieges mit dem Reich 1689 und nur unter strenger französischer Kontrolle. Die Lage änderte sich grundsätzlich erst mit dem Frieden von Rijswijk von 1697, der die französische Oberhoheit beendete und die alten Verhältnisse wiederherstellte, allerdings für die burgundischen Lehen und die elsässischen Besitzungen noch keine endgültigen Regelungen traf. Georg II. kehrte in sein Land zurück, starb aber schon im darauffolgenden Jahr 1699, woraufhin sein Sohn Leopold Eberhard die Herrschaft übernahm. Mit dessen Tod im Jahre 1723 endete schließlich die jüngere Linie Mömpelgard. Die Grafschaft fiel jetzt in erneuter Personalunion – und diesmal für den Rest ihrer württembergischen Geschichte – an die Hauptlinie und wurde im Folgenden von Stuttgart aus regiert. Frankreich störte Württemberg im Besitz der eigentlichen Grafschaft Mömpelgard kaum mehr (mit Ausnahme einer Besatzungszeit 1734–1736), doch nahm es beim Erbfall von 1723 Streitigkeiten, die zwischen Württemberg und den unehelichen Kindern Leopold Eberhards entstanden, zum Anlaß, sämtliche Nebenlande Mömpelgards zu sequestieren. Erst 1748 wurde im Versailler Vergleich, in dem Württemberg doch noch die französische Oberhoheit über die neun zu Mömpelgard gehörenden Herrschaften anerkannte, die Aufhebung des Sequesters erreicht. Die nächsten Jahrzehnte verliefen daraufhin ruhiger, bis die französischen Revolutionstruppen 1790/1793 die linksrheinischen Herrschaften besetzten und diese 1796 endgültig von Württemberg an Frankreich abgetreten wurden.

Literatur

  • Albrecht Eugen Adam, Mömpelgard und sein staatsrechtliches Verhältnis zu Württemberg und dem alten deutschen Reiche, in: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte 7 (1884), S. 181–200, 278–285. 
  • Jean-Marc Debard, La Principauté de Montbéliard (XVIe–XVIIIe siècles), in: Roland Fiétier (Hrsg.), Histoire de la Franche-Comté, Toulouse 1977, S. 323–350.
  • Charles Duvernoy, Ephémérides du comté de Montbéliard, Besançon 1832, neu hrsg. von Blaise Meriot in: Mémoires de la Société d’Émulation de Montbéliard 59/60 (1953–1959). 
  • Walter Grube, 400 Jahre Haus Württemberg in Mömpelgard, in: Robert Uhland (Hrsg.), 900 Jahre Haus Württemberg, Stuttgart u.a. 1984, S. 438–458.
  • Dieter Mertens, Württemberg, in: Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte Bd. 2, hrsg. von Meinrad Schaab und Hansmartin Schwarzmaier, Stuttgart 1995, S. 1–163. 
  • Johann Jakob Mosers Mömpelgardisches Staatsrecht, hrsg. und eingeleitet von Wolfgang Hans Stein, mit einer Übersetzung von Georg Anders, Stuttgart 1983.
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Biographien

1. Ludwig Friedrich (1586—1631) - Jean-Marc Debard

2. Elisabeth Magdalena von Hessen-Darmstadt (1600—1624) - Jean-Marc Debard

3. Anna Eleonora von Nassau-Saarbrücken-Weilburg (1602—1685) - Jean-Marc Debard

4. Henriette Luise (1623—1650) - Jean-Marc Debard

5. Leopold Friedrich (1624—1662) - Jean-Marc Debard

6. Sibylla von Württemberg (1620-1707) - Jean-Marc Debard

7. Georg (II.) (1626-1699) - Jean-Marc Debard

8. Anna von Coligny (1624—1680) - Jean-Marc Debard

9. Henriette (Heinrika) (1654—1680) - Jean-Marc Debard

10. Eleonore Charlotte (1656-1743) - Harald Schukraft

11. Anna (1660-1733) - Jean-Marc Debard

12. Elisabeth (1665-1726) - Harald Schukraft

13. Hedwig (1667—1715) - Jean-Marc Debard

14. Leopold Eberhard (1670-1723) - Jean-Pierre Dormois