Herzog Leopold Eberhard und die Linie der Grafen von Sponeck

Einleitung: Jean-Pierre Dormois (Lexikon des Hauses Württemberg, S. 242-245)

Wappen der Grafen von Sponeck. Quelle: Landesarchiv BW, HStAS E 157/1 Bü 687
Wappen der Grafen von Sponeck. Quelle: Landesarchiv BW, HStAS E 157/1 Bü 687

Leopold Eberhard trat offiziell 1699 nach dem Tod seines Vaters Georg die Regierung in Mömpelgard an. Doch bereits 1681 hatte der Herzog-Administrator Friedrich Carl für den minderjährigen Leopold dem französischen König gehuldigt – da Georg II. sich geweigert hatte, die burgundische Lehnshoheit über die mömpelgardischen Lande anzuerkennen und nach Schlesien ins Exil gegangen war – und somit die Reunionen faktisch anerkannt. Friedrich Carls Absicht war es, Mömpelgard für Württemberg zu erhalten. Nach dem Frieden von Rijswijk 1697 konnte Georg wieder nach Mömpelgard zurückkehren, starb jedoch ein Jahr später. Am Beginn seiner Regentschaft traf Leopold Eberhard auf schwierige Umstände: Zwar hatten sich die französischen Besatzungstruppen zunächst aus Mömpelgard zurückgezogen, jedoch kamen sie 1700 verstärkt wieder. Mit Einschüchterungsmaßnahmen begannen militärische Abteilungen im Namen Ludwigs XIV. nach und nach, den Katholizismus in den protestantischen Dörfern zwangsweise durchzusetzen. Leopold Eberhard konnte diese Gewaltmaßnahmen nicht gänzlich verhindern, und ging auch nur soweit gegen sie vor, daß seine vorwiegend finanziellen Interessen gewahrt blieben. Seinen Untertanen gegenüber versuchte er, nach dem Vorbild des Königs von Frankreich eine absolutistische Regierung einzuführen. Die Innen- und Außenpolitik war von dem Ziel bestimmt, seine Familienmitglieder bestmöglich materiell zu versorgen. Seine sich dabei bald abzeichnende Gewissenlosigkeit und Unbesorgtheit riefen Ablehnung und sogar Haß bei seinen Untertanen hervor. Gegen Ende des Jahres 1704 kam es zu einer Krise mit dem Mömpelgarder Gemeinderat, die erst 1708 gelöst wurde. Nachdem er einige seiner Anhänger in die Regierung berufen hatte, traf Leopold Eberhard eine Reihe als ungerecht empfundene Anordnungen, um Steuern zu erhöhen, Gebäude in Beschlag zu nehmen und Einkommensquellen des Gemeinderats an sich zu ziehen. Doch die mömpelgardischen Bürgermeister leisteten Widerstand und appellierten an das Reichskammergericht in Wetzlar. Um den aufrührerischen Rat einzuschüchtern, ging Leopold Eberhard tatsächlich so weit, im April/Mai 1706 französische Truppen zu Hilfe zu rufen, mit denen ihm die Unterwerfung der Bürgerschaft gelang. Dieser Erfolg war aber nur kurzfristig. Durch Vermittlung Kaiser Josefs I. führte der „gütliche Vertrag“ vom 30. November 1708 den status quo ante wieder ein. 1710 und noch 1714 befahl Leopold Eberhard eine Einwohner- und Gebäudezählung, damit die Regierung das Steuereinkommen erhöhen und erbenlose Besitztümer einziehen konnte. Seine Unbeliebtheit bei der Bevölkerung zeigte sich beispielsweise 1712 in einem Attentatsversuch auf ihn, als er sich auf dem Weg nach Seloncourt befand. Doch durch die Ansiedlung von Schweizer Wiedertäufern förderte er die landwirtschaftliche Entwicklung seines Landes.

Leopold Eberhards Politik gegenüber Frankreich schwankte je nach den Vorteilen, die er aus den Angelegenheiten ziehen konnte, sie verlief aber meist zum Nachteil der Mömpelgarder Gemeinden. In den ersten zehn Jahren seiner Regierung hatte er versucht, die Unabhängigkeit Mömpelgards gemäß dem Frieden von Rijswijk zu erhalten. So reiste er 1710 persönlich nach Paris, Den Haag, London und Wien, wo er 1711 mit dem Kaiser zusammentraf, um sich die Unterstützung der Großmächte zu sichern. Doch blieb er dabei ohne Erfolg, denn die französischen Behörden behielten trotz aller Versprechungen die kirchlichen und gerichtlichen Einkommen für sich und betrachteten Mömpelgard als unterworfenes Land. Leopold Eberhard konnte sich nicht durchsetzen. Dieses Verhalten des regierenden Grafen belastete natürlich die Beziehungen zu Württemberg und bekräftigte andererseits die Anschlußpolitik Ludwigs XIV. 1715 befahl dieser, alle Mömpelgarder Beamten zu entlassen und sie durch eine katholisch-französische Beamtenschaft zu ersetzen, ohne daß Leopold Eberhard nennenswerten Widerspruch erhob.

Stammtafel der Linie der Grafen von Sponeck.
Stammtafel der Linie der Grafen von Sponeck. Quelle: Lexikon des Hauses Württemberg , S. 243. Zur Vergrößerung bitte klicken.

Seine finanziellen Probleme und der Wunsch, seinen jeweiligen Favoritinnen eine unbesorgte Zukunft zu sichern, zwangen ihn dazu, am 18. Mai 1715 mit Herzog Eberhard Ludwig den Wildbader Vertrag zu unterzeichnen. Darin sollte die Grafschaft nach dem Tod Leopold Eberhards an die Stuttgarter Hauptlinie zurückfallen, wofür dessen Familie im Gegenzug eine jährliche Pension von 12.000 livres zugesichert bekam. Doch hielt sich Leopold Eberhard nicht an den Vertrag: 1719 erreichte er durch ein Patent König Ludwigs XV. von Frankreich die Anerkennung seiner Kinder als ehelich und legte die Erbfolge zugunsten seines ältesten Sohnes, des Grafen Georg Leopold von Sponeck, fest. Im Juni 1721 zwang er den Rat der Stadt Mömpelgard, diese Entscheidung anzuerkennen. Da sie die Ansprüche der Kinder Leopold Eberhards unterstützte, hielt sich die französische Regierung immer wieder für berechtigt, in Mömpelgard zu intervenieren. Herzog Eberhard Ludwig brach nun endgültig mit seinem Vetter und wurde seinerseits aktiv. Am 8. November 1721 stellte schließlich Kaiser Karl VI. ein Mandat aus, das den Einwohnern den Gehorsam gegenüber den Grafen von Sponeck verbot. Inmitten dieser politischen Verwirrungen starb Leopold Eberhard am 25. März 1723 an einem Schlaganfall.

Herzog Eberhard Ludwig erklärte sofort die Regierungsunfähigkeit der Kinder Leopold Eberhards und meldete seine Ansprüche auf die Grafschaft an. Er hatte die Bürgerschaft auf seiner Seite, aber die Sponecks und die Sanderslebens, die Familie, in welche die Tochter Leopolds Eberhards eingeheiratet hatte, hatten Vorsichtsmaßnahmen getroffen, ihre Anhänger bewaffnet und das Schloß besetzt. Außerdem erkannten sie die französische Souveränität über alle mömpelgardischen Nebenlande an und ließen diese durch französische Truppen besetzen. Am 20. April erreichten die Gesandten von Herzog Eberhard Ludwig, General Montigny und Graf von Grävenitz, die Übergabe des immer noch von Rebellen besetzten Schlosses. Durch ein Mandat vom 21. Juni 1723 befahl Kaiser Karl VI. den Mömpelgardern, dem württembergischen Herzog den Eid zu leisten; außerdem nahm er den Kindern Leopold Eberhards ihren Titel.

Die französische Regierung beanspruchte allerdings nach wie vor die Grundherrschaftsrechte in den Vier Herrschaften. Erst durch die Versailler Konvention vom 10. Mai 1748 konnte die Frage gelöst werden. Württemberg hatte erkannt, daß der linksrheinische Besitz nur durch ein gutes Verhältnis zum mächtigen Frankreich zu halten war und erkannte die französische Oberhoheit über alle Nebengebiete an; diese gingen daraufhin wieder an Württemberg.

Fünfundzwanzig Jahre lang führten die Sponecks von Versailles und die Sanderslebens vom Elsaß aus zahlreiche Prozesse, um ihr vermeintliches Erbe oder zumindest Teile davon wiederzubekommen. Aber eine Restaurierung wurde noch unwahrscheinlicher, als der Reichshofrat das Mandat Kaiser Karls VI. bestätigte, indem er die zwei Heiraten Leopold Eberhards für ungültig erklärte und alle Titel seiner Kinder annullierte. Der Prätendent Leopold von Sponeck starb im darauffolgenden Jahr. Die anderen Nachfolger blieben im Exil. Einer der Brüder Anna Sabinas war in den Dienst Herzog Eberhard Ludwigs eingetreten. Zwei seiner Söhne dienten als Oberforstmeister und General der Kavallerie. Sein Enkel erhielt 1781 das Amt des Vize-Präsidenten des Mömpelgarder Regierungsrats und ließ ein elegantes Haus hinter der Place St. Martin bauen, was bis heute zu sehen ist.

Quellen

  • HStA Stuttgart, Bestände A 3, A 266, G 174. - Archives Nationales Paris Serie K; Archives Départementales du Doubs Besançon.

Literatur

  • Georges Bouteiller, Peut-on réhabiliter Léopold Eberhard, le prince scandaleux de Montbéliard, in: Mémoires de la Société d’Emulation de Montbéliard Bd. 76 (1980), S. 39–64. 
  • John Viénot, La vie fantastique de Léopold Eberhard, prince de Montbéliard, Mömpelgard 1934.
Suche
Logos

Biographie

Leopold Eberhard (1670–1723) - Jean-Pierre Dormois