Aktenpläne

Von Robert Kretzschmar

Auszug aus dem Landeseinheitlichen Aktenplan der baden-württembergischen Landesverwaltung von 1984, (Aufnahme: Landesarchiv BW)
Auszug aus dem Landeseinheitlichen Aktenplan der baden-württembergischen Landesverwaltung von 1984, (Aufnahme: Landesarchiv BW)

Definition der Quellengattung

Anders als Aktenverzeichnisse, in denen bereits vorliegende Akten nachträglich erfasst werden, zielen Aktenpläne primär darauf, noch zu bildende Akten für die unmittelbare Arbeit damit und den späteren Rückgriff sachgerecht zu strukturieren und ihnen eine geeignete Ordnung vorzugeben. Die Perspektive ist eine prospektive. Vorgegeben werden Aktentitel (Betreffe) für die Bildung einzelner Einheiten im Rahmen einer meist mehrstufigen, hierarchisch gegliederten Systematik auf der Grundlage des Dezimalsystems. Die Ausgestaltung muss mit der Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit des Aktenbildners im Einklang stehen und dessen Aufgaben und Zuständigkeiten abbilden.

Aktenpläne sind Instrumente der Schriftgutverwaltung und oft Bestandteil weitergehender Regularien.

Historische Entwicklung

Ansätze zu Aktenplänen finden sich bereits in der Frühen Neuzeit. Bis in das frühe 20. Jahrhundert hat man ihnen gerne die alphabetische Reihung der Betreffe zugrunde gelegt, wofür auch die Archivordnung des Badischen Geheimen Rats und Generalkommissars für das Archivwesen Johann Nikolaus Friedrich Brauer ein Beispiel ist, die auch für die Registraturen der badischen Oberbehörden Geltung hatte.[1]

Selbstverständliches Hilfsmittel in einer zunehmend professionalisierten Verwaltung nach unserem Verständnis wurde das Instrument des Aktenplans im 19. Jahrhundert. Eine wesentliche Rolle für den einheitlichen Gebrauch gleichgeordneter Dienststellen spielt seitdem der Druck. Die Modernisierung der Schriftgutverwaltung im Kontext der Büroreform zu Beginn des 20. Jahrhunderts und die Einführung elektronischer Verfahren für das Dokumentenmanagement und die Vorgangsbearbeitung seit der Jahrtausendwende haben der Funktionalität des Aktenplans nochmals ein besonderes Gewicht verliehen. Die Überführung in die digitale Welt verlief und verläuft dabei nicht immer problemlos.

Aufbau und Inhalt

Aufbau und Inhalt von Aktenplänen sind in Relation zur Geschäftstätigkeit und dem Geschäftsanfall des bzw. der aktenbildenden Stellen zu analysieren, auf die der Aktenplan zugeschnitten ist.

Überlieferungslage und ggf. (vor-)archivische Bearbeitungsschritte

In den südwestdeutschen Archiven finden sich zahlreiche Aktenpläne, teils in den einschlägigen Beständen selbst, teils in Gestalt gedruckter Aktenpläne in den Dienstbibliotheken und Handapparaten der Beschäftigten. Weite Verbreitung in den Städten und Gemeinden Württembergs hatte der „Systematische Aktenplan für die Württembergische Gemeindeverwaltung von Hugo Flattich“, der bis in die 60er Jahres des 20. Jahrhunderts in Gebrauch war. Ab 1950 kam in Südbaden der „Aktenplan für die Gemeindeverwaltungen in Baden“ von P. Theurer zum Einsatz, ab 1965 dann im 1952 gegründeten Südweststaat der Aktenplan für die Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg, der vom Richard Boorberg-Verlag vertrieben wird. In der Landesverwaltung wurde 1984 ein „Landeseinheitlicher Aktenplan Baden-Württemberg“ eingeführt.[2] Im kommunalen Bereich ist bundesweit der Aktenplan der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) verbreitet.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Aktenpläne stellen zum einen ein wesentliches Hilfsmittel für das Verständnis und die professionelle Interpretation von Aktenschriftgut dar. Sie ermöglichen die Identifikation von Aktenzeichen in Geschäftsschriftgut und lassen den Entstehungszweck einzelner Akteneinheiten oder serien nachvollziehen. Zum anderen spiegeln sich in Aktenplänen die Zuständigkeiten, Aufgaben und Arbeitsweisen der Stellen und Einrichtungen, für die sie ausgearbeitet wurden. Sie sind damit neben Organisations- und Geschäftsverteilungsplänen zentrale Quellen der Verwaltungs- und Behördengeschichte im weitesten Kontext. Nicht zuletzt für die Historische Grundwissenschaft „Aktenkunde“ und insbesondere die Geschichte der Organisation von Schriftgut und der Schriftlichkeit im weitesten Rahmen bieten Aktenpläne (und deren reale Handhabung in der Praxis) ein hohes Auswertungspotential.

Hinweise und Nutzung

Sofern nicht Bereiche betroffen sind, für die Geheimhaltungsvorschriften gelten, unterliegen Aktenpläne, die Teil des Archivguts sind, keinen besonderen Benutzungsbeschränkungen. Für gedruckte Aktenpläne gelten keine Fristen.

Forschungs- und Editionsgeschichte

Die Entwicklung von Aktenplänen war bisher vor allem in archivwissenschaftlichen Publikationen und Veröffentlichungen zur Schriftgutverwaltung Gegenstand der Betrachtung. Speziell auf die Entwicklung im deutschen Südwesten geht Sannwald, Professionelle Aktenführung ein.

Anmerkungen

[1] Vgl. dazu Brüning, Ordnung; https://www.landesarchiv-bw.de/web/47599 sowie Schwarzmaier, Einführung.
[2] Verwaltungsvorschrift, S. 1060.

Literatur

  • Brüning, Rainer, Die Ordnung der Dinge – Ausstellung über die Gründung des Generallandesarchivs [Karlsruhe], in: Archivnachrichten 28 (2004), S. 7.
  • Papritz, Johannes, Organisationsformen der Schriftgutbewahrung in der öffentlichen Verwaltung, in: Der Archivar 10 (1957), Sp. 275–294.
  • Papritz, Johannes, Archivwissenschaft (Teil II.2), Bd. 2, Marburg 1975.
  • Sannwald, Wolfgang, Professionelle Aktenführung in der Kommunalverwaltung. Digitale und analoge Schriftgutverwaltung nach dem Kommunalen Aktenplan 21, München/Stuttgart 2017.
  • Schatz, Rudolf, Behördenschriftgut – Aktenbildung, Aktenverwaltung, Archivierung (Schriften des Bundesarchivs 8), Boppard am Rhein 1961.
  • Schwarzmaier, Hansmartin, Die Einführung des Provenienzprinzips im Generallandesarchiv Karlsruhe, in: Der Archivar 43 (1990), S. 347–359.
  • Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Einführung des „Landeseinheitlichen Aktenplans Baden-Württemberg“ vom 29. November 1984, in: Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg (GABl) vom 21. Dezember 1984, 32 (1984), Nr. 40, S. 1060.

Zitierhinweis: Robert Kretzschmar, Aktenpläne, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 18.12.2017.

 

Suche
Diese Archivaliengattung gehört zur Kategorie Dokument.