Archivalien und Archivgut aus quellenkundlicher Sicht: Heterogenität als zentrales Wesensmerkmal

Von Robert Kretzschmar

Archivgut im Landesarchiv BW, Abteilung Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Foto: reform design Stuttgart)
Archivgut im Landesarchiv BW, Abteilung Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Foto: reform design Stuttgart)

Sucht man im Duden den Begriff „Archivalien“, stößt man auf das Lemma „das Archivale; Genitiv: des Archivales, Plural: die Archivalien (meist im Plural)“ und die Erläuterung „Schriftstück, Dokument, Urkunde; Akte in, aus einem Archiv“.[1] In der „Terminologie der Archivwissenschaft“, die von der Archivschule Marburg im Netz angeboten wird, begegnet man dem „Archivale“ in einem Artikel zum Begriff „Archivgut“, der wie folgt erläutert wird: „Archivgut bezeichnet alle in Archiven dauerhaft verwahrten Unterlagen […]. Die Einzeleinheit wird auch Archivale (Plural: Archivalien) genannt. Zu Archivgut kann prinzipiell jeder Informationsträger erklärt werden. In der Regel handelt es sich um Schriftgut, v.a. Urkunden, Akten, Amtsbücher. Daneben treten verstärkt Karten, Pläne, Fotos, Filme und digitale Aufzeichnungen auf […].“[2]

Und auf der Website des Universitätsarchivs Leipzig wird die Frage „Was ist ‚Archivgut‘?“ wie folgt beantwortet: „Archivgut sind alle in das Archiv übernommenen archivwürdigen Unterlagen […]. Archivwürdige Unterlagen entstehen beim Landtag, bei Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen des Privatrechts. Zum Archivgut zählt auch Dokumentationsmaterial, das von den Archiven ergänzend gesammelt wird.“[3] Näher erläutert wird sodann auch hier, was alles unter den Begriff der „Unterlagen“ fallen kann.

In den drei Definitionen ist zutreffend und anschaulich definiert, was unter einem „Archivale“ und „Archivalien“ sowie unter „Archivgut“ zu verstehen ist und an welche Unterlagen zu denken ist, die in einer Südwestdeutschen Archivalienkunde im Einzelnen zu beschreiben sind.

Im Folgenden sollen die Begriffe aus quellenkundlicher Sicht näher überdacht und erläutert werden. Dabei werden spezifische Merkmale archivalischer Überlieferungen in den Blick genommen, die in einer Archivalienkunde zu berücksichtigen sind. Nicht zuletzt kann ihre Beschreibung als Begründung dienen, warum es so schwierig ist, Archivalien und Archivgut zu kategorisieren.

Verwahrung im Archiv

Archivalische Quellen werden – der Name sagt es schon, und auch die Definitionen legen das zugrunde – vorrangig, wenn auch nicht ausschließlich (vgl. dazu weiter unten) in Archiven verwahrt.

Was aber sind Archive? Die kulturhistorische Forschung hat den Begriff nun schon seit längerer Zeit intensiv reflektiert und dabei wesentlich erweitert. Die dabei entwickelten – durchaus interessanten und auch anregenden – Konzepte vom „Archiv“ als Metapher[4] sind jedoch mit der traditionellen Quellenkunde als Teilbereich der Geschichtswissenschaft nicht in Einklang zu bringen, da sie das „Archiv“ auf jedwede Erscheinung, Organisation oder gespeicherte Form von Wissen im weitesten Sinne beziehen, beispielsweise auch Erdschichten und Ozeane. Die Archivalienkunde als Teilbereich der bei den Geschichtswissenschaften angesiedelten Quellenkunde zielt in Verbindung mit den für Archivgut einschlägigen Historischen Grund- bzw. Hilfswissenschaften hingegen darauf, allen Interessierten nützliche Hinweise für die sachgerechte Auswertung von Archivalien und Archivgut im eingangs zitierten Sinne zu geben.[5] Dementsprechend liegt dem Verständnis des Archivs als Verwahrort nutzbaren Archivguts im Kontext der Archivalienkunde einerseits die Quellenkunde,[6] andererseits die Archivwissenschaft[7] in Verbindung mit der Archivgesetzgebung und dem Archivrecht[8] zugrunde.

Archivalien sind dann konkret anfassbar vorliegende oder digital erzeugte bzw. erzeugbare Bestandteile des Archivguts, das eine archivische Einrichtung verwahrt und nach bestimmten Regularien nutzbar ist. Die Grundlagen der dafür einschlägigen Bestimmungen können Archivgesetze, sonstige gesetzliche Regelungen, kommunale Satzungen oder auch – im privaten Bereich – Ordnungen und Regelwerke einfachster Art sein.

Auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch – und das tritt zum Beispiel regelmäßig in Kriminalfilmen auf – verwaltungsinterne Registraturen bzw. Daten verwahrende Organisationseinheiten welchen Trägers auch immer bis hin zu privaten Ablagen – als „Archive“ bezeichnet werden und dort ebenfalls Unterlagen verwaltet werden, aus denen Kenntnisse zu gewinnen sind und sich Antworten auf Fragen an die Vergangenheit finden, kann man in diesen Fällen nicht von Archivalien oder Archivgut sprechen, da die Unterlagen nicht die primäre Bestimmung haben, als Quellen zur Verfügung zu stehen. Denn sie werden zu dem Zweck angelegt, verwahrt und verwaltet, um dem beschränkten Kreis ihrer Erzeuger für die Aufgabenerledigung zur Verfügung zu stehen. Daran hat auch der in den Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetzen geregelte Anspruch auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung nichts geändert. Bei Archivgut und Archivalien handelt es sich hingegen um Unterlagen, deren Zweckbestimmung als solche in der Auswertung als Quelle liegt.

Angesichts der historischen Entwicklung des Archivwesens und des Umgangs mit Unterlagen – davon wird noch zu sprechen sein – ist das Charakteristikum „Verwahrung in einem Archiv“ freilich problembewusst zu relativieren. Denn es gab und gibt in der Geschichte und heute Schnittmengen und Verwerfungen in der Zuständigkeit, in deren Folge Archivalien in Bibliotheken, Museen oder anderen Einrichtungen liegen, die dann die Funktion der Gedächtnisinstitution für sie wahrnehmen. Dies gilt insbesondere für Nachlässe und Sammlungen, beispielsweise von Plakaten oder Tagebüchern.

Die „Verwahrung im Archiv“ ist insofern nicht als Ausschlusskriterium für Unterlagen, die nicht in der Obhut eines Archivs im klassischen Sinne sind, zu sehen; die deutsche Nationalbibliothek zum Beispiel weist auf ihrer Website „Archivalien und Dokumente zur Buchgeschichte“[9] sowie Archivalien von Emigranten im „Exilarchiv 1933 bis 1945“ [10] nach.

Folglich sind in der Südwestdeutschen Archivalienkunde auch Überlieferungen zu berücksichtigen, die in Bibliotheken oder anderen Gedächtnisinstitutionen erhalten werden.

Andererseits haben Unterlagen in Archive Eingang gefunden, die eher in Bibliotheken zu erwarten wären; so finden sich in Archiven „Handschriftensammlungen“, die als Archivbestände vorliegen und beispielsweise chronikalische Aufzeichnungen oder historische Abhandlungen aus der frühen Neuzeit umfassen.[11]

Schon hier wird etwas deutlich, das geradezu typisch für Archivalien und Archivgut ist: Auch wenn sich bestimmte Charakteristika benennen lassen, so bestehen doch immer wieder Übergänge und problemorientiert zu reflektierende Zwischenbereiche, nicht zuletzt auch nachvollziehbare Abweichungen, die strikte Abgrenzungen definitorischer Art relativieren, wenn nicht ausschließen. Quellenkundlich muss daher jedwede Kategorisierung und Wesensbeschreibung von Archivalien und Archivgut eher auf eine Sensibilisierung für die Merkmale des Gegenstands zielen denn auf scharfe definitorische Unterscheidungen. Unterlagen, die als Quellen dienen, sind im Mittelalter, in der Frühen Neuzeit und in späteren Zeiträumen nicht entstanden, um Einteilungen einer zukünftigen Quellenkunde oder bestimmter Historischer Hilfswissenschaften zu entsprechen. Vielmehr sollen die genannten Disziplinen das Verständnis und die sachgerechte Auswertung der Quellen erleichtern.

Insofern ist im Blick auf das Kriterium „Verwahrung im Archiv“ auch die weitere Entwicklung im Digitalen Zeitalter abzuwarten. Denn immer mehr zeichnet sich ab, dass auf die Zuständigkeit für die dauerhafte Archivierung digitaler Unterlagen und Zugänglichmachung als Aufgabe von verschiedener Seite Anspruch erhoben wird. Neben klassischen Archiven und Bibliotheken, sind es vor allem Rechenzentren und Daten produzierende Forschungseinrichtungen, die hier neue Herausforderungen auf sich zukommen sehen und gestalten wollen. Möglicherweise wird sich der Begriff „Archiv“ insofern im Blick auf die Akteure entsprechend erweitern.[12]

Prozessgenerierte Unterlagen und Dokumentationsgut

Die eingangs zitierte Definition des Universitätsarchivs Leipzig unterteilt zu Recht die in Archiven als Archivgut verwahrte Überlieferung in zwei Gruppen. Zum einen finden sich in Archiven Unterlagen, die in Verwaltungs- und Geschäftsprozessen als Niederschlag der Aufgabenwahrnehmung und Aktivitäten entstanden sind und nach der Übernahme in das Archiv zu nutzbaren Quellen mutieren. Archivgeschichtlich ist dies der Kern der archivalischen Überlieferung, der bis in das Mittelalter zurückreicht. Prozessgenerierte Unterlagen in diesem Sinne sind Urkunden, Amtsbücher und Akten, aber auch Karten, Pläne und Zeichnungen, Fotografien sowie audiovisuelle und digitale Unterlagen, die als Niederschlag der Aufgabenwahrnehmung und Geschäftstätigkeit im beschriebenen Sinne entstanden sind. Seit dem 19. Jahrhundert werden sie in Auswahl gezielt in Archive übernommen, womit sie zu nutzbarem Archivgut werden und als Archivalien bezeichnet werden können. Zum Archivgut gehören aber lange schon auch Unterlagen, die nicht prozessgeneriert entstanden sind. Hierbei handelt es sich um so genanntes Dokumentationsgut. Die entsprechenden Bestände, zu denen beispielsweise Sammlungen von Plakaten und Fotografien zählen, können als Ergebnis von Sammlungsaktivitäten entstanden sein, die vor der Übergabe an das Archiv erfolgt sind, oder aber sie wurden und werden im Archiv selbst als Sammlungsbestände eingerichtet.[13] Da sie in der Regel inhaltlich auf die Zuständigkeit und das Profil des jeweiligen Archivs abgestimmt sind, wird hierfür auch gerne der Begriff „Ergänzungsdokumentation“ gebraucht, der aber nicht abwertend verstanden werden darf.

Ob Archive sammeln sollen, war zwar im 20. Jahrhundert umstritten und immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen.[14] Nach dem heutigen Verständnis aber sind Sammlungsbestände als ein wichtiger Teil des Archivguts anzusehen, der für weite Bereiche der Forschung von höchster Relevanz ist. Insbesondere im kommunalen Archivwesen haben Sammlungsbestände große Bedeutung. Archive mit einer speziellen Ausrichtung wie das Tagebucharchiv in Emmendingen[15] sind reine Sammlungsarchive, die archivalische Überlieferungen von hohem Wert sichern, erhalten und als Quellen verfügbar machen.

Arkancharakter und Zugänglichkeit

Prozessgenerierte Unterlagen entstehen in Verwaltungs- und Geschäftsprozessen und werden bei den sie erzeugenden Stellen bzw. – hier ist vor allem an die private Sphäre zu denken – Personen verwahrt, um der Erledigung von Aufgaben und Geschäften zu dienen.

Dies galt ebenso für Urkunden, Akten und Amtsbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit wie für elektronische Fachverfahren und Korrespondenzen mittels der E-Mail von heute. Vor ihrer Umwandlung zu nutzbaren Quellen waren und sind solche Unterlagen nicht allgemein zugänglich, sondern nur im beschränkten Bereich ihres Erzeugers einsehbar. Dies gilt natürlich auch für alle Unterlagen, die im privaten Bereich einer oder mehrerer Personen entstanden sind.

Dieser Arkancharakter war und ist entscheidend für ihre Genese und primäre Zweckbestimmung in der Obhut des Erzeugers. Die Informations- und Freiheitsgesetze schränken ihn heute im Interesse der Informationsfreiheit ein, solange sie noch in der Verfügungsgewalt ihres Erzeugers sind. Die Umwidmung zu Archivgut durch die Übernahme in das Archiv hebt ihn dagegen grundsätzlich auf, womit eine sekundäre Zweckbestimmung dominant wird: Die Unterlagen werden zu nutzbaren Quellen, ihre dauerhafte Verwahrung im Archiv dient diesem Zweck. In den speziellen Nutzungsregularien kann der Arkancharakter freilich in Gestalt von temporären Sperrfristen oder Nutzungsbeschränkungen fortleben, die heute nicht nur an den Interessen des Staats bzw. der betroffenen Erzeuger der Unterlagen orientiert sind, sondern auch persönliche Schutzrechte Betroffener beachten. Der Arkancharakter hat mit der Berücksichtigung des Datenschutzes im demokratischen Rechtsstaat eine neue, erweiterte Funktion erlangt.[16]

Archivgeschichtlich ist die freie Zugänglichkeit des Archivguts in Archiven eine Errungenschaft des 19. Jahrhunderts und das Ergebnis eines langen Prozesses, in denen Archive nutzbare Einrichtungen nach dem heutigen Verständnis wurden, bei denen Unterlagen von der Forschung und dann auch der allgemeinen Öffentlichkeit eingesehen und ausgewertet werden können.[17] Bis dahin waren Archive eng mit den Registraturen bzw. Ablagen der Geschäftstätigkeit verbunden und dienten als Informationsspeicher und Herrschaftsinstrument ihren Herren, die darin Unterlagen verwahrten, damit sie bei Bedarf – so etwa in Rechtsstreitigkeiten über Eigentumsrechte an Liegenschaften oder Einnahmequellen – zu Beweiszwecken auf sie rekurrieren konnten. In Archiven des Mittelalters und der Frühen Neuzeit – sei es einer geistlichen oder weltlichen Herrschaft, einer Stadt oder einer Handelsgesellschaft – erhielt man Unterlagen dauerhaft, wenn dies nützlich für die Ausübung, Sicherung und Erweiterung der Herrschaft bzw. Geschäftstätigkeit erschien; hieraus ergab sich auch zwangsläufig der Arkancharakter des Archivs. Nicht zuletzt sind die inhaltlichen Dimensionen und Auswertungsmöglichkeiten des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Archivguts davon nicht unwesentlich geprägt, was bei der Recherche und Auswertung zu beachten ist.

Und selbst wenn Unterlagen der öffentlichen Verwaltung heute die Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns gewährleisten sollen, so entstehen sie, wie bereits ausgeführt, nicht vorrangig als Informationsquelle der Öffentlichkeit oder gar der Forschung, sondern als Niederschlag von Geschäftsprozessen mit allen Eigenheiten, die sich daraus ergeben, angefangen bei aufzulösenden Abkürzungen und graphischen Zeichen, die insbesondere als Spuren der Bearbeitung auftreten. Dass im Übrigen das heutige Aktenwesen als Folge einer sich verändernden Aktenführung im digitalen Zeitalter und neuer Mentalitäten im Umgang mit Unterlagen wesentliche Defizite aufweist, die das Verständnis und die Auswertung erschweren, sei hier nur angedeutet.[18]

Bei der Auswertung muss all dies im Blick sein. Archivgut, das in Verwaltungsprozessen entstanden ist, hat einen besonderen Charakter, der nicht auf die spätere Auswertung als Quelle zielt, sondern auf die Nützlichkeit und Handhabbarkeit für den Erzeuger. Von zentraler Bedeutung ist daher die Analyse der Herkunft/Provenienz (Wo bzw. bei wem sind die Unterlagen entstanden?) und des Entstehungszwecks, des so genannten Primärwerts für den Erzeuger, wie auch des Entstehungszusammenhangs: Wozu sind sie in welchem Kontext entstanden? Welche Geschäftsprozesse und Aktivitäten bilden sich darin ab?[19] Welche Erkenntnisse lassen sich daraus gewinnen? Welche Fragen lassen sich daraus beantworten?[20]

Nicht zuletzt können Einschränkungen der Zugänglichkeit als Folge des ehemaligen Arkancharakters gegeben sein.

Hinweise auf all dies muss eine Archivalienkunde geben, die einzelne Überlieferungen beschreibt.

Überrest und Tradition

In der klassischen Quellenkunde hat man Quellen als „alle Texte, Gegenstände oder Tatsachen“ definiert, „aus denen Kenntnis der Vergangenheit gewonnen werden kann.“[21] In diesem Kontext werden Archivalien dann gerne in Abgrenzung von Sachüberresten gegenständlicher Art und abstrakten Überresten (wie Namen, fortdauernde Rechtszuständen und Institutionen) als „Schriftgut“ den „Überresten“ zugeordnet, womit man der von Johann Gustav Droysen begründeten und von Ernst Bernheim weiterentwickelten Unterscheidung der Quellen in „Überreste“ und „Tradition“ folgt. Überreste sind danach alle Quellen, die „unmittelbar von den Begebenheiten übrig geblieben sind“, während unter Tradition alles zu verstehen ist, „was von den Begebenheiten übriggeblieben ist, hindurchgegangen und wiedergegeben durch menschliche Auffassung.“[22] Idealtypisch sind Überreste all jene Quellen, „deren Urheber unbewusst oder unabsichtlich von Vorgängen oder Zuständen der Vergangenheit zeugen, während mit Traditionen diejenigen Quellen gemeint sind, die absichtlich von ihr künden.“[23] Demnach sind zum Beispiel Urkunden und Akten Quellen der Kategorie „Überreste“, während Stadtchroniken unter die Kategorie „Tradition“ fallen. Die idealtypische Scheidung ist grundsätzlich für Archivgut relevant, denn Unterlagen aus Geschäftsprozessen, die ihren Weg in ein Archiv gefunden haben, sind unabhängig von dem Ziel entstanden, der Nachwelt etwas mitzuteilen.

Dass es sich auch hier indes nur um eine nützliche Idealtypisierung handelt, die im Einzelfall problembewusst zu reflektieren ist, versteht sich von selbst. Dieselbe Quelle kann zugleich Überrest und Tradition sein. Handschriftliche Vermerke, Anmerkungen oder auch Benutzungsspuren auf Stadtchroniken haben Überrestcharakter. Die gedruckte Rechtfertigung Herzog Ulrichs über die Niederschlagung des Aufstands des Armen Konrad 1514[24] ist in ihrer Zielsetzung Tradition, denn Herzog Ulrich wollte sich rechtfertigen und der Nachwelt etwas über den Aufstand mitteilen; in der einmaligen Form ihrer Gestaltung und Verbreitung ist sie als Quelle insbesondere der Kommunikationsgeschichte zugleich Überrest, um nur diesen Aspekt zu benennen. Letzten Endes hängt es immer von der Fragestellung ab, ob eine Überlieferung quellenkritisch als Überrest, Tradition oder beides herangezogen werden kann. Wenn in chronikalischen Aufzeichnungen des 17. Jahrhunderts zu klimahistorischen Forschungen recherchiert wird, ob sich darin Sand aus der Sahara findet, der zur Ablöschung der Tinte gebraucht wurde (so einmal eine Anfrage an das Landesarchiv), dient die chronikalische Quelle als Überrest.

Für eine Charakterisierung von Archivgut und Archivalien ist die idealtypische Scheidung ohnehin grundsätzlich zu relativieren.[25] Denn im Archivwesen, wie es sich seit dem 19. Jahrhundert entwickelt hat, ist es zumeist in vielfältigster Weise das Ergebnis von Auswahl- und Bearbeitungsprozessen, die beim Übergang zu nutzbarem Archivgut stattgefunden haben. Vor allem durch die auftragsgemäße Erfüllung der den Archiven seitdem zugewiesenen Aufgabe, im Rahmen der Aussonderung von Unterlagen bei Behörden „archivwürdige“ Einheiten auf der Grundlage einer „Bewertung“ zu identifizieren, um sie gezielt als Überlieferung zu übernehmen und dauerhaft zu bewahren, ist ihm ein Moment der Tradition inne. Prozessgenerierte Archivalien sind daher zwar von ihrer Entstehung her nicht – um wiederum von Bernheim auszugehen[26] – zu beschreiben als „was von den Begebenheiten übrig geblieben ist, hindurchgegangen und wiedergegeben durch menschliche Auffassung“, durch den gezielten Auswahlprozess ist es jedoch zumindest „hindurchgegangen […] durch menschliche Auffassung“.[27] Wenn die Bewertung jedoch nach dem Kriterium der potentiellen Aussagekraft für die historische Forschung erfolgt ist,[28] wurde Archivgut mit dem Ziel erhalten, der Nachwelt ein Bild von Vergangenem zu ermöglichen.[29] Archivgut ist damit nicht Tradition, aber auch nicht „reiner“ Überrest im Sinne von Droysen und Bernheim. Archivalien sind, so betrachtet, vielmehr „absichtlich erhaltene Überreste“, die sich zwischen beidem bewegen, wobei sie freilich weitaus näher am Überrest als bei der Tradition zu verorten bleiben.

Somit muss man sich bewusst sein, dass es sich seit der Entstehung des modernen Archivwesens bei Archivgut um eine „absichtlich erhaltene“ Überlieferung handelt, der zeitgebundene Wertungen zugrunde liegen. Aus einer solchen Perspektive heraus ist der Überrestcharakter archivischer Überlieferungen im Einzelfall kritisch zu durchleuchten und zu relativieren. Je bewusster und gezielter ausgewählt und Überlieferung gebildet wurde bzw. wird, desto stärker entfernt sich das Archivgut vom „reinen Überrest“, desto näher rückt es an die „Tradition“.[30]

In gleicher Weise sind eventuelle archivische Bearbeitungsprozesse zu beachten. Dietmar Schenk hat jüngst aufgezeigt, dass im digitalen Zeitalter diesbezüglich ein schon länger währender Prozess kulminiert, da das Archiv bei digitalen Unterlagen immer stärker gestaltend in das Ausgangsmaterial eingreift, wodurch sich der Charakter des Archivguts immer deutlicher der Dokumentation oder gar einem Konstrukt bzw. Artefakt annähert bzw. sich vice versa immer mehr vom reinen Überrest entfernt.[31] Eingriffe, die erfolgen müssen, wie etwa die Abgrenzung des digitalen Objekts[32] oder die Separierung von Datenpaketen von der vor-archivischen Einbettung[33] markieren für Schenk eine neue Dimension der Veränderung des Archivguts durch Maßnahmen des Archivs.[34]

Sich all dessen bei der Suche nach Quellen und deren Auswertung zu vergegenwärtigen, ist unerlässlich. Eine archivalische Quellenkunde muss daher auch Hinweise geben auf mögliche oder regelmäßige Bearbeitungsschritte im Archiv. Maßnahmen können freilich auch aus bestimmten Gründen bereits davor in den Registraturen und Ablagen erfolgt sein und sind dann entsprechend darzustellen und bei der Auswertung zu berücksichtigen.

Vorrangig der Kategorie „Tradition“ zuzuweisen sind alle Bestände, die aus Sammlungsaktivitäten erwachsen sind. Das Ziel der Sammlungsbildung ist hier ausschlaggebend. So sind schon im Ersten Weltkrieg und dann in der Weimarer Republik zahlreiche „Kriegssammlungen“ angelegt worden, um an den Ersten Weltkrieg als „epochales Ereignis“ zu erinnern.[35] Die einzelnen Einheiten freilich können dann wieder Überreste sein; man denke bei den Kriegssammlungen nur an Feldpostbriefe und Maueranschläge oder jenseits der Kriegssammlungen etwa an Sammlungen von Schriftstücken mit Briefköpfen oder von Autografen. Insofern ist auch hier quellenkritisch ein problembewusster, sensibler Umgang mit der kategorialen Zuordnung gefordert und die Brille der scharfen definitorischen Abgrenzung abzulegen.

Überlieferungschance und -zufall

Ob heute Unterlagen im Zuge der Aussonderung als bewertetes Geschäftsschriftgut oder als Ergebnis von Sammlungsaktivitäten in Archiv gelangt sind, bewegt sich im Spannungsfeld von Überlieferungschance und zufall, das der Historiker Arnold Esch in einem quellenkundlich beachtenswerten Aufsatz beschrieben hat.[36] Wie Esch anschaulich dargestellt hat, ist bei Überlieferungen quellenkritisch zu reflektieren, warum sie erhalten blieben.

So wurden im Mittelalter vor allem Unterlagen aufbewahrt, in denen Rechte an Liegenschaften und der Ertrag daraus dokumentiert wurden. Als Nachweis von Rechten behielten sie ihren Wert auch über lange Zeiträume. Damit waren ihre Chancen, in ein Archiv einzugehen und dort erhalten zu bleiben, eher gut. Unterlagen, die kurzfristige Rechtsgeschäfte betrafen oder nicht von rechtlicher Bedeutung waren, hatten dagegen meist keine lange Lebensdauer. Wurden sie nicht mehr benötigt, warf man sie weg. Wenn sie in ein Archiv eingegangen sind, um über alle Zeiten hinweg aufbewahrt zu werden, so war dies eher ein Zufall. Aus dem Mittelalter sind daher zu Gütern und Grundstücken der Grundbesitzer mehr Quellen erhalten als zu den Menschen, die auf ihnen gearbeitet haben. Während sich anhand der Quellen oft genau nachvollziehen lässt, welche Abgaben jemand aus einem Bauernhof an seinen Herren zu entrichten hatte und welche Frondienste er leisten musste, ist über den Menschen sonst nichts überliefert.

Das weite Spannungsfeld zwischen Überlieferungschance und zufall ist in besonderer Weise geeignet, sich für bestimmte Epochen und Fragestellungen die Überlieferungslage und die Motive zu vergegenwärtigen, warum bestimmte Quellen erhalten sind. Je weiter die Zeit zurückliegt, desto eher war die Bewahrung von Unterlagen an Interessen der Rechtswahrung und Ausübung von Herrschaft orientiert. Je näher wir uns der Gegenwart nähern, desto eher wurde und wird in den Archiven Überlieferung bewusst gebildet.

Heute hat die Fragestellung, welche Überlieferungen aus der Fülle der Produktion von Unterlagen dauerhaft in Archiven erhalten werden sollen, im Fachdiskurs der Archivarinnen und Archivare ihre besondere Bedeutung und wird kontinuierlich diskutiert. Ziel dabei ist, arbeitsteilig zwischen vielen Archiven Unterlagen als Quellen zu bewahren, aus denen ein möglichst getreues und multiperspektivisches Bild der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart gewonnen werden kann.[37] Bei der „archivischen Bewertung“ des potenziellen Archivguts bleiben die Archivarinnen und Archivare in ihrem Erkenntnishorizont dabei freilich immer „Kinder ihrer Zeit“.

Unbestritten ist in den Archiven, dass die generellen Prinzipien der Bewertungsentscheidung und die Motive, warum bestimmte Unterlagen dauerhaft erhalten, andere dagegen zur Vernichtung freigegeben werden, nachvollziehbar und dokumentiert sein müssen. Denn für die Archivrecherche zu einer bestimmten Fragestellung und die quellenkritische Auswertung von Archivgut aus der jüngeren und jüngsten Zeit können Informationen hierzu hohe Relevanz haben. Eine Archivalienkunde kann dazu nur auf die einzelnen Überlieferungsgattungen, wie sie in ihr beschrieben sind, unter der Rubrik „(vor-) archivische Arbeitsschritte“ Hinweise allgemeiner Art geben. Für konkrete Bestände und Archivalieneinheiten ist auf eventuelle Hinweise in den Findmitteln zu rekurrieren. Nach wie kommt hier auch der Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs hohe Bedeutung zu.

Archivgut als Spiegel „pragmatischer Schriftlichkeit“

Archivalien spiegeln gesellschaftliche Prozesse nicht nur in Gestalt einzelner Quellen, die für die unterschiedlichsten Fragestellungen und Themenkomplexe Relevanz haben und gezielt über eine Recherche zu ermitteln sind. Denn kulturhistorisch ist im Archivgut insgesamt vor allem die Geschichte der „pragmatischen Schriftlichkeit“ dokumentiert, wie man heute im Anschluss an jüngere Forschungen gerne formuliert.[38] Gemeint sind damit der Einsatz von Schriftlichkeit und ihre Funktionalität in der Gesellschaft, insbesondere in Geschäfts- und Verwaltungsprozessen, in Verbindung damit aber auch die Bewahrungsstrategien, motive und praktiken für schriftliche (und bildliche) Aufzeichnungen. Vor allem Übergangszeiten im Rahmen der herkömmlichen Einteilung in Epochen sind in dieser Hinsicht besonders interessant, denn sie spiegeln sich auch in neuen Erscheinungsformen von Schriftgut und Motiven dauerhafter Erhaltung. So ist – wie Hans Patze anschaulich gezeigt hat – die Entstehung des Territorialstaats im ausgehenden Mittelalter mit neuen Typen des Geschäftsschriftgutes im 14. Jahrhundert in Verbindung zu bringen.[39] Matthias Franc Kluge hat entsprechend die Entstehung und den Wandel der kommunalen Schriftkultur im spätmittelalterlichen Augsburg dargestellt.[40] Und wie bereits erwähnt hat der Erste Weltkrieg emotional den Bedarf entstehen lassen, das „epochale Ereignis“ über die Überlieferung amtlicher Unterlagen durch gezielt gesammelte Unterlagen hinaus aus allen Lebensbereichen zu dokumentieren, gerade weil sie in der Regel nicht in behördliche Akten eingegangen waren.[41]

Eckart Henning hat in der Einleitung zu der von ihm gemeinsam mit Friedrich Beck herausgegebenen Publikation „Die archivalischen Quellen“ den Entwicklungsgang des Archivguts, wie er sich überregional ergeben hat, konzise skizziert:

„Die Überlieferung von Pergamenturkunden beginnt in Deutschland im 8. Jahrhundert, von Kopiaren und Registern im 12. Jahrhundert. Daneben gewinnen Amtsbücher aller Art und seit dem 14. Jahrhundert in den Kanzleien auch lose Akten (Konzepte) an Bedeutung. […] Die ‚Grenze‘ zwischen dem eher passiven, von beschränkter Schriftlichkeit geprägten Urkunden- und dem eher aktiveren, von zunehmender Schriftlichkeit gekennzeichneten Aktenzeitalter liegt im 15. Jahrhundert. […] Die Voraussetzungen für die Ausbildung und Ausbreitung des Aktenwesens waren eine verbesserte Papierproduktion und im 16. Jahrhundert die Erfindung genormter Formate (Folio), aber die Ursachen dafür liegen sicher nicht nur darin begründet, dass seit der frühen Neuzeit immer mehr Menschen Lesen und Schreiben lernten, sondern sind im neuen Verwaltungsstil der Städte und Territorien angelegt, die nicht nur ‚auf Antrag‘ wie früher, sondern auch – gesteigert bis hin zum modernen Versorgungsstaat – von sich aus tätig wurden. […] Die verschiedenen Arten des Archivgutes haben seit der frühen Neuzeit eine ‚wachsende Differenzierung bei gleichzeitiger Desintegration voneinander‘ (Botho Brachmann) erfahren; die handschriftliche Überlieferung wurde nach dem Einsetzen des Buchdrucks auf breiter Basis seit dem 16. Jahrhundert durch dessen Erzeugnisse, wie gedruckte Mandate, Edikte, Landes- und Hofordnungen, aber auch Flug- und Streitschriften oder Leichenpredigten, ergänzt. Ungefähr seit der gleichen Zeit traten in größerem Maße handgezeichnete und gedruckte Karten, Pläne, bergbauliche Risse und Bauzeichnungen auf. Im 19. Jahrhundert kamen als neue Quellen die Fotografie (seit 1825/1839), Schallaufzeichnungen (seit 1877), „bewegte Bilder“ beziehungsweise Filme (seit 1895), im 20. Jahrhundert der Hörfunk (seit 1920), der Tonfilm (seit 1928/29), das Fernsehen (seit 1930) und opto-elektronisch gespeicherte, also (nur noch) maschinenlesbare Quellen (nach 1945) hinzu.“[42] Wie die Dinge sich weiter entwickeln werden, ist offen. Zu konstatieren ist, dass wir nun schon seit Jahrzehnten wiederum in der Zeit eines elementaren Übergangs leben, der sich aus der Digitalisierung aller Lebensbereiche ergibt. Im Lebensalltag werden derzeit noch in großem Maße analoge Unterlagen neben elektronischen erzeugt. Vielleicht befinden wir uns deshalb noch in einem „Frühen Digitalen Zeitalter“, das später einmal von einem vollständig ausgebildeten „Digitalen Zeitalter“ abgegrenzt werden kann.[43]

Angesichts der gravierenden Veränderungen bemühen sich die Archive seit Langem, in ihrem Zuständigkeitsbereich auf die Beachtung von Anforderungen an Unterlagen als Instrumente der Aufgabenerledigung und potentiell zukünftiges Archivgut hinzuwirken, die für ihre Aussagekraft als verlässliche, unverfälschte Quellen unabdingbar ist.[44]

Heterogenität als Wesensmerkmal von Archivgut jenseits von Logik und Vollständigkeit

Das in den Archiven erhaltene Archivgut ist über Jahrhunderte planlos angewachsen. Es entstand und entsteht gestern, heute und morgen nach Bedarfen der Gesellschaft und technologischen Entwicklungen, die neue Möglichkeiten bieten. Es entstand und entsteht daher nicht nach Regeln der Logik und Systematik. Noch einmal: Entwicklungen in der Schriftlichkeit und Gestaltung von Aufzeichnungen folgen nicht vorgegebenen Einteilungsschemata der Quellenkunde und der Historischen Hilfswissenschaften.

„Ein vollständiger Überblick über die verschiedenen Quellenarten ist schon wegen ihrer Vielfalt kaum zu gewinnen, auch eine allseits befriedigende Einteilung – etwa nach dem Material, der Form oder dem Zweck – hat sich bisher nicht finden lassen.“[45] Der Feststellung von Eckart Henning kann man daher nur zustimmen. Denn die Heterogenität des organisch erwachsenen, zu unterschiedlichen Zeiten aus unterschiedlichen Motiven als dauerhaft aufbewahrenswert erachteten Archivguts ist dessen zentrales Wesensmerkmal jenseits von Logik und Vollständigkeit. Neue Quellengattungen können schon allein durch neue Fragestellungen identifiziert und konstituiert werden.

Folgerungen für die „Archivalienkunde“

Eine Südwestdeutsche Archivalienkunde als Angebot im Netz, das kontinuierlich ausgebaut wird, ist medial in besonderer Weise geeignet, diesem Charakter gerecht zu werden. Besonders gerecht wird ihm auch, dass die ihr zugrundegelegte Systematik in Gruppen – wie unter „Über das Projekt“ näher ausgeführt ist – pragmatisch und in keiner Weise dogmatisch zu verstehen ist.

Denn Wesensmerkmale und Kategorisierungen von Archivalien, Abgrenzungen und Schnittmengen, bleiben immer wieder auf das Neue zu reflektieren. Eine Archivalienkunde muss offen sein für neue Entwicklungen in der Schriftlichkeit und von Aufzeichnungen, die Anlass dazu geben, hergebrachte Kategorisierungen zu überprüfen. Die Überschreitung der Zeit- und Mediengrenzen, die mit der Südwestdeutschen Archivalienkunde realisiert wird, vermag hierfür besonders „Blick öffnend“ sein.

Nicht nach den Regeln strenger Dogmatik zugrunde zu legen, aber problembewusst immer wieder neu zu durchdenken, bleiben dabei quellenkundliche Ansätze, die weiterhin hilfreich bleiben können, sich spezifische Charakteristika von Archivgut bewusst zu machen, wie die Unterscheidung zwischen dinglichen und schriftlichen Quellen, Überresten und Tradition, prozessgenerierten Unterlagen und Dokumentationsgut, Überlieferungschance und zufall.

Die Beschränkung auf bestimmte Räume wie den deutschen Südwesten im weitesten Sinne bieten sich für eine komparatistische Sicht heterogener Überlieferungen an, worauf bereits die Herausgeber der „Quellenkunde der Habsburgermonarchie“ hingewiesen haben.[46]

Das seit einigen Jahren beobachtbare neue Interesse an der „Materialität“ der Quellen hat zudem in erfreulicher Weise die Aufmerksamkeit wieder verstärkt darauf gelenkt, dass Quellen nicht nur im Blick auf den Wortlaut des Texts aussagekräftig sein können, sondern auch durch ihre äußere Beschaffenheit und Gestaltung, durch feststellbare Spuren des Gebrauchs oder der Bearbeitung. Sie sind in besonderer Weise ein spezifisches Merkmal archivalischer Überlieferungen und können für die Auswertung höchst relevant sein.

Anmerkungen

[1] https://www.duden.de/rechtschreibung/Archivale (10.01.2018). Im archivfachlichen Glossar, das im Archivportal-D zur Verfügung steht, findet sich für das „Archivale“ die Definition „kleinste fassbare Einheit in den Beständen des Archivs, meist im Plural gebraucht (Archivalien)“; https://www.archivportal-d.de/info/glossar (10.01.2018).
[2] https://www.archivschule.de/uploads/Forschung/ArchivwissenschaftlicheTerminologie/Terminologie.html.
[3] https://www.archiv.uni-leipzig.de/archivierung/was-ist-archivgut/.
[4] Vgl. Wellmann, Theorie der Archive; Lepper/Raulff, Vorwort, in: Handbuch Archiv, S. VIIIf.; Schenk, Kleine Theorie.
[5] Vgl. Beck/Henning, Die archivalischen Quellen.
[6] Verwiesen sei hier nur auf Kirn, Einführung.
[7] Zur Disziplin Kretzschmar, Quo vadis.
[8] Vgl. Becker/Rehm, Archivrecht.
[9] http://www.dnb.de/DE/DBSM/Bestaende/Archivalien/archivalien_node.html (29.01.2018).
[10] http://www.dnb.de/DE/DEA/Bestaende/bestaende_node.html (20.01.2018).
[11] Verwiesen sei hier nur auf die „Handschriftenbestände“ J1 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und 65/1-1200 im Generallandesarchiv Karlsruhe; vgl. Die Handschriften der Sammlung J 1; Die Handschriften 65/1-1200.
[12] Vgl. Keitel, Archivwissenschaft.
[13] Aus der reichhaltigen Literatur sei hier nur verwiesen auf den Artikel von Küenzlen, Sammlungsgut sowie – aus historischer Sicht – Friedrich, Sammlungen.
[14] Ebd., S. 154f.
[15] http://tagebucharchiv.de/ (29.01.2018).
[16] Zu den rechtlichen Aspekten sei hier nur verwiesen auf den Band Archivrecht und dort insbesondere den umfangreichen Abschnitt VI: Zugang zu Archivgut.
[17] Vgl. dazu insbesondere Rödel, Umbruch und Aufbruch. Für den weiteren Rahmen vgl. Rehm, Geheimnis – Gedächtnis.
[18] Vgl. Kretzschmar, Akten – Begriff und Realitäten.
[19] Vgl. Joergens, Aspekte zur Relevanz.
[20] Zu den Begriffen „Primär-" und „Sekundärwert“ vgl. Schellenberg, Bewertung; Ders., Appraisal.
[21] Kirn, Einführung, S. 29.
[22] Bernheim: Einleitung in die Geschichtswissenschaft, S. 79; vgl. dazu jetzt auch Ogrin, Bernheim, S. 185–201. Zum Ausgangspunkt entsprechender Überlegungen für die Kategorisierung von Quellen vgl. Droysen, Historik, S. 14f.
[23] Vgl. Henning, Einleitung, S. 13.
[24] LABW HStAS A 45 Bü. 9.
[25] Zum Folgenden Kretzschmar, Absichtlich erhaltene Überreste.
[26] Wie Anm. 22.
[27] Ebd.
[28] Außerhalb der Betrachtung sollen hier alle Unterlagen bleiben, die auf Dauer zu Rechtssicherung aufbewahrt werden.
[29] Auch Christoph Schmidt hat jüngst angemerkt, dass durch archivarische Arbeitsprozesse eine Umformung von Überresten zu Tradition erfolgt; vgl. Schmidt, Signifikante Eigenschaften, S. 24.
[30] Vgl. dazu auch Kretzschmar, Quellensicherung im institutionellen Rahmen. Hier unterscheide ich mich von Becker, Charakter, die keine Verbindung zwischen den Kategorien „Überrest und Tradition“ und der aktiven Überlieferungsbildung sieht, worauf an anderer Stelle einzugehen sein wird. Nicht zutreffend ist der Hinweis von Becker, ich habe eine „feste Zuordnung archivalischer Quellen in feste Kategorien als Überrest und Tradition ohne Bezug zu einer Fragestellung“ (S. 27) vorgenommen, da meine Veröffentlichung insgesamt gerade in die entgegengesetzte Richtung zielt.
[31] Schenk, „Aufheben, was nicht vergessen werden darf“, bes. S 139–148 und 198–208.
[32] Ebd., S. 205.
[33] Ebd., S. 206.
[34] Schenk bezieht sich dabei mehrfach auf Keitel, Benutzerinteressen.
[35] Vgl. Kretzschmar, Obsolete Akten.
[36] Esch, Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall.
[37] Vgl. Kretzschmar, Komprimierter Pluralismus.
[38] Vgl. Keller, Entfaltung; Ders., Pragmatische Schriftlichkeit.
[39] Patze, Neue Typen des Geschäftsschriftgutes.
[40] Kluge, Macht des Gedächtnisses.
[41] Kretzschmar, Obsolete Akten, S. 19–27.
[42] Henning, Einleitung, S. 14f.
[43] Kretzschmar, Appraisal and Selection.
[44] Kretzschmar, Akten – Begriff und Realitäten, S. 20f.
[45] Henning, Einleitung, S. 13.
[46] Quellenkunde der Habsburgermonarchie, S. 11.

Literatur

  • Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften, hg. von Friedrich Beck/Eckart Henning, 5. Auflage, Köln/Weimar/Wien 2012.
  • Archivrecht für die Praxis. Ein Handbuch, hg. von Irmgard Christa Becker/Clemens Rehm, München 2017.
  • Becker, Irmgard Christa, Zum Charakter archivalischer Überlieferung und dessen Bedeutung für die Überlieferungsbildung, in: Archive heute – Vergangenheit für die Zukunft. Archivgut – Kulturerbe – Wissenschaft, hg. von Gerald Maier/Clemens Rehm (Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg A 26), Stuttgart 2018, S. 25–34.
  • Bernheim, Ernst, Einleitung in die Geschichtswissenschaft, Leipzig 1907.
  • Droysen, Johann Gustav, Grundriss der Historik, 2. Auflage, Leipzig 1875.
  • Esch, Arnold, Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers, in: Historische Zeitschrift 240 (1985), S. 529–570.
  • Friedrich, Markus, Sammlungen in: Handbuch Archiv, S. 152–162.
  • Handbuch Archiv. Geschichte, Aufgaben, Perspektiven, hg. von Marcel Lepper/Ulrich Raulff, Stuttgart 2016.
  • Die Handschriften der Sammlung J 1 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, beschrieben von Michael Klein, Wiesbaden 1980.
  • Die Handschriften 65/1-1200 im Generallandesarchiv Karlsruhe, beschrieben von Michael Klein, Wiesbaden 1987.
  • Henning, Eckart, Einleitung, in: Die archivalischen Quellen, S. 13–21.
  • Joergens, Bettina, Aspekte zur Relevanz von Kontext- und Strukturinformationen für die kompetente Interpretation historischen Materials, in: Recherche und Weiterverarbeitung. Digitale Angebote der Archive für die historische Forschung im Netz. Beiträge einer Sektion auf dem 51. Deutschen Historikertag 2016 in Hamburg, hg. von Rainer Hering/Robert Kretzschmar, Stuttgart 2017, S. 78–94.
  • Keller, Hagen, Die Entfaltung der mittelalterlichen Schriftkultur im europäischen Kontext. Schriftgebrauch und Kommunikationsverhalten im gesellschaftlich-kulturellen Wandel vom 5. bis zum 13. Jahrhundert, in: Schriftkultur zwischen Donau und Adria bis zum 13. Jahrhundert, hg. von Reinhard Härtel, Klagenfurt 2008, S. 15–45.
  • Keitel, Christian, Benutzerinteressen annehmen und signifikante Eigenschaften festlegen. Einige neue Aufgaben für Archivare, in: Archive im digitalen Zeitalter. Überlieferung – Erschließung – Präsentation. 79. Deutscher Archivtag 2009 in Regensburg, red. von Heiner Schmitt (Tagungsdokumentation zum Deutschen Archivtag 14), Fulda 2010, S. 29–42.
  • Keitel, Christian, Archivwissenschaft zwischen Marginalisierung und Neubeginn, in: Archivar 64 (2011), S. 33–37.
  • Keitel, Christian, Vorschläge zur gemeinsamen Klassifikation konventioneller und digitaler Archivalien, in: Moderne Aktenkunde, S. 131–144.
  • Kirn, Paul, Einführung in die Geschichtswissenschaft, fortgeführt von Joachim Leuschner, 5. Auflage, Berlin 1968.
  • Kluge, Matthias Franc, Die Macht des Gedächtnisses. Entstehung und Wandel kommunaler Schriftkultur im spätmittelalterlichen Augsburg (Studies in medieval and reformation traditons 181), Leiden/Boston 2014.
  • Kretzschmar, Robert, Komprimierter Pluralismus. Methodische Ansätze zur Informationsverdichtung und Integration verschiedener Perspektiven in der archivischen Überlieferungsbildung, in: „1968“ und die „Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre“. Überlieferungsbildung und Forschung im Dialog, hg. von Robert Kretzschmar/Clemens Rehm/Andreas Pilger (Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg A 21), Stuttgart 2008, S. 15–28.
  • Kretzschmar, Robert, Quellensicherung im institutionellen Rahmen. Zur Macht und Ohnmacht der Archive bei der Überlieferungsbildung, in: Wie mächtig sind Archive? Perspektiven der Archivwissenschaft, hg. von Rainer Hering/Dietmar Schenk (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein 104), Hamburg 2013, S. 45–63.
  • Kretzschmar, Robert, Quo vadis – Archivwissenschaft? Anmerkungen zu einer stagnierenden Diskussion, in: Archivalische Zeitschrift 93 (2013), S. 9–32.
  • Kretzschmar, Robert, Absichtlich erhaltene Überreste. Überlegungen zur quellenkundlichen Analyse von Archivgut, in: Archivar 67 (2014), S. 265–269.
  • Kretzschmar, Robert, Obsolete Akten, Bewertungsdiskussion und zeitgeschichtliche Sammlungen. Der Erste Weltkrieg und die Überlieferungsbildung in Archiven, in: Erinnern an den Ersten Weltkrieg. Archivische Überlieferungsbildung und Sammlungsaktivitäten in der Weimarer Republik, hg. von Rainer Hering/Robert Kretzschmar/Wolfgang Zimmermann (Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg A 25), Stuttgart 2015, S. 11–28.
  • Kretzschmar, Robert, Akten – Begriff und Realitäten im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts, in: Moderne Aktenkunde, S. 13–21.
  • Kretzschmar, Robert, Appraisal and Selection in the Early Digital Age: Traditional Values and Changing Routines in Germany, in: Values in Transition. Perspectives on the Past, Present and Future of the Archival Profession, hg. von Hildo van Engen, Den Haag 2017, S. 109–123.
  • Küenzlen, Johanna Maria, Sammlungsgut, https://www.archivschule.de/uploads/Forschung/ArchivwissenschaftlicheTerminologie/Terminologie.html (29.01.2018)
  • Moderne Aktenkunde, hg. von Holger Berwinkel/Robert Kretzschmar/Karsten Uhde (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Hochschule für Archivwissenschaft 64), Marburg 2016.
  • Ogrin, Mircea, Ernst Bernheim (1850–1942): Historiker und Wissenschaftspolitiker im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, Stuttgart 2012.
  • Patze, Hans, Neue Formen des Geschäftsschriftgutes im 14. Jahrhundert, in: Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, hg. von Dems. (Vorträge und Forschungen 13), Sigmaringen 1970, S. 9–64.
  • Pragmatische Schriftlichkeit im Mittelalter, Erscheinungsformen und Entwicklungsstufen, hg. von Hagen Keller (Münstersche Mittelalter-Schriften 65), München 1992.
  • Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16. – 18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch, hg. von Josef Pauser/Martin Scheutz/Thomas Winkelbauer (MIÖG Ergänzungsband 44), Wien/München 2004.
  • Rehm, Clemens, Geheimnis – Gedächtnis. Archive und Archivrecht, in: Archivrecht, S. 3–9.
  • Rödel, Volker, Umbruch und Aufbruch. Das Archivwesen nach 1800 in Süddeutschland und im Rheinland (Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg A 20), Stuttgart 2005.
  • Schellenberg, Theodore R., The Appraisal von Modern Records, in: Bulletins of the National Archives 8 (1956), S. 233–278.
  • Schellenberg, Theodore R., Die Bewertung modernen Verwaltungsschriftguts, übersetzt und hg. von Angelika Menne-Haritz (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Institut für Archivwissenschaft 17), Marburg 1990.
  • Schenk, Dietmar, Kleine Theorie des Archivs, Stuttgart 2008.
  • Schenk, Dietmar, „Aufheben, was nicht vergessen werden darf.“ Archive vom alten Europa bis zur digitalen Welt, Stuttgart 2013.
  • Schmidt, Christoph, Signifikante Eigenschaften und ihre Bedeutung für die Bewertung elektronischer Unterlagen, in: Bewertung und Übernahme elektronischer Unterlagen – Business as usual? Beiträge des Expertenworkshops in Münster am 11. und 12. Juni 2013, hg. von Katharina Tiemann (LWL – Archivamt für Westfalen. Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 28), Münster 2013, S. 20–29.
  • Wellmann, Annika, Theorie der Archive – Archive der Macht. Aktuelle Tendenzen der Archivgeschichte, in: Neue Politische Literatur 57 (2012), S. 385–401; auch online unter: http://ssl.einsnull.com/paymate/dbfiles/pdf/resource/2343.pdf.

Zitierhinweis: Robert Kretzschmar, Archivalien und Archivgut aus quellenkundlicher Sicht, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 9.2.2018.

 

Suche