NS-Überlieferung in staatlichen Archiven

Von Carl-Jochen Müller

Politische Beurteilung wegen Zurruhesetzung für Ernst Walz, Ministerialrat am Badischen Rechnungshof, 26. November 1936 (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 465 c Nr. 418)
Politische Beurteilung wegen Zurruhesetzung für Ernst Walz, Ministerialrat am Badischen Rechnungshof, 26. November 1936 (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 465 c Nr. 418)

Definition der Quellen

Zu den prägenden Strukturmerkmalen der nationalsozialistischen Herrschaftspraxis gehört die Verklammerung von Partei und Staat. Sie findet in der Überlieferung NS-spezifischer Archivalien in staatlichen Archiven ihre Entsprechung. Dort werden zum einen Unterlagen nichtstaatlicher Herkunft verwahrt, die bei der NSDAP, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden entstanden sind, zum andern Aktengruppen staatlicher Provenienz, in denen sich das nationalsozialistische Repressions-, Entrechtungs- und Terrorinstrumentarium in eklatanter Weise abbildet. Aus diesen beiden Bereichen werden für den folgenden Querschnitt exemplarisch Archivalien herangezogen: aus dem parteiamtlichen, großenteils personenbezogene Serien bildenden Schriftgut die politischen Beurteilungen, die Formulare der parteistatistischen Erhebung von 1939 und die vielfältigen Erfassungsbögen und Karteien der SA; aus der Überlieferung staatlicher Organe die Berichte der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), Akten der Sondergerichte, Steuerunterlagen jüdischer Bürger und schließlich Patientenakten von im Rahmen der „Euthanasie“ ermordeten Kranken. Außer Betracht bleiben dagegen neben gewissermaßen normalem Schriftgut der Innenverwaltung auch Bestandstypen von potenzieller Relevanz wie zum Beispiel Nachlässe oder Fotodokumente, und nicht zuletzt die von der Forschung als Sekundärüberlieferung zur NS-Zeit oft genutzten Akten der nach 1945 tätigen Entnazifizierungs- und Restitutionsbehörden.

Aufbau und Inhalt

In ihrem Aufbau folgen die ausgewählten Archivalien den Grundstrukturen der jeweiligen Gattung (Formular, Bericht, Gerichtsakte, Krankenakte). Ihre Singularität erweist sich in den zeittypischen Inhalten.

Den Hauptinhalt der Bögen, die im Zuge der parteistatistischen Erhebung von 1939 von den NSDAP-Mitgliedern auszufüllen waren, bilden neben allgemeinen Angaben zur Person Auskünfte über Status und Engagement in der Partei und dem Netzwerk ihrer Organisationen.

Der Grad der Aktivität in der und für die NS-Bewegung war auch zentrales Kriterium der politischen Beurteilungen, deren Bedeutung für die Einbindung der Einzelnen – auch von Nicht-Parteigenossen – in die propagierte „Volksgemeinschaft“ nicht unterschätzt werden darf. Zu den Standardanlässen solcher von den zuständigen Parteiinstanzen auszustellenden Bescheinigungen zählten Einstellungen, Beförderungswünsche, der Bezug staatlicher Leistungen (wie Ehestandsdarlehen), aber auch Auslandsreisen und Wohnungsbedarf. Auch für die serielle Überlieferung der SA sind schlanke personen- und laufbahnbezogene Datengerüste charakteristisch. Neben den Fragebögen, Stammrollenauszügen (schon die Bezeichnung verweist auf ein paramilitärisches Selbstverständnis), Personal- und Beitragskarteien tauchen in den SA-Aktenrelikten gehäuft weitere Sorten standardisierten Schriftguts auf, so etwa Aufnahme- und Entlassungsscheine, Lebensläufe, ärztliche Befunde, Straflisten, Versicherungen über arische Abstammung sowie gemeindeamtliche Leumunds- und polizeiliche Führungszeugnisse. In den Beständen des Landesarchivs Baden-Württemberg findet sich diese Art von NS-Überlieferung vor allem im Staatsarchiv Ludwigsburg, Bestände PL 501–504, PL 505–524, im Generallandesarchiv Karlsruhe, Bestand 465, insbesondere 465 c und 465 d sowie im Staatsarchiv Freiburg, Bestand V 200/1.

Anders als die massenhaft vorhandenen parteiamtlichen Unterlagen formalisierten Zuschnitts zeichnen sich die ausgewählten Akten staatlicher Herkunft durch beträchtliche Veranschaulichungspotenziale aus. Die in der Tradition politisch-polizeilicher Nachrichtensysteme stehende Gestapo-Berichterstattung sollte die Führungsfunktionäre des NS-Regimes ungeschminkt über Meinungslagen und Unruheherde unterrichten. Als Basis dafür dienten eigene Ermittlungen, Rapporte von öffentlichen und Partei-Dienststellen, Auskünfte von V-Leuten und Denunziationen. Schematisch gegliedert, umschließen die anfangs wöchentlich, später monatlich erstellten Berichte Informationen über die Stimmung und die Versorgungssituation in der Bevölkerung, über die Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung in Industrie und Landwirtschaft, über „weltanschauliche“ Opposition in den Milieus der Arbeiterbewegung und der Kirchen, über die Aktivitäten jüdischer Bürger (vor allem im Hinblick auf deren Organisationen und auf Beziehungen zu Nichtjuden) und schließlich über diskreditierende Verfehlungen und Korruptionserscheinungen innerhalb von NS-Organisationen.

Vorläufer vor 1933 hat auch die der raschen Aburteilung politisch motivierter Straftaten dienende Sonderjustiz. Die nach der nationalsozialistischen Machtübernahme bei den Landgerichten gebildeten Sondergerichte hatten allerdings eine völlig neue Qualität kraft ihrer Funktion als strafrechtliches Mittel zur Aufrichtung und Konsolidierung einer totalitären Diktatur. Die gesetzliche Basis dieser Gerichte bildeten die Verordnungen des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagsbrandverordnung“) und zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung; letztere wurde Ende 1934 vom „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“ („Heimtückegesetz“) abgelöst. Insbesondere nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges erweiterte sich die Zuständigkeit der Sondergerichte um wichtige, zum Teil mit der Todesstrafe geahndete Straftatbestände wie Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsverordnung (z. B. Schwarzschlachten und Bezugsscheindiebstahl), „Rundfunkverbrechen“ (Hören verbotener ausländischer Sender), „Volksverrat“ (Nichtanzeigen von Auslandsvermögen) und intime Beziehungen deutscher Frauen mit polnischen Zwangsarbeitern. In den einschlägigen Akten sind mitunter denunziatorische Anzeigen und polizeiliche Ermittlungsakten, zum Teil auch Strafvollstreckungshefte und Gnadenakten zu finden (vgl. z.B. den Bestand StA Ludwigsburg E 311, GLA Karlsruhe 507 und StA Freiburg A 47/1). Im Übrigen spiegeln sie die gegenüber normalen Verfahren typische Vereinfachung, die gerichtliche Voruntersuchung und Rechtsmittel preisgab.

Die Steuerakten jüdischer Bürger, z.B. im Bestand StA Ludwigsburg K 26, K 27 und K 28 enthalten über allgemein gängige Erklärungen und Bescheide hinaus spezifisches Material zur Dokumentation rassisch motivierter Verfolgung. Zu nennen sind hier vor allem die seit April 1938 verpflichtenden Judenvermögensverzeichnisse und die Bögen zur Berechnung der im Anschluss an das Novemberpogrom von 1938 den Juden als „Sühneleistung“ auferlegten Vermögensabgabe. Bestand Verdacht auf Emigrationsabsichten, so kommen dazu noch Bögen zur entsprechenden Information der Staatspolizei und anderer Stellen (so der Reichsbankanstalt und der Zollfahndung) sowie die im Anschluss daran erlassenen Sicherungsanordnungen der Devisenstellen. In „Reichsfluchtsteuer“- Bescheiden schließlich wird offenbar, wie das NS-Regime diese 1931 von der Regierung Brüning zur Bekämpfung der Kapitalflucht eingeführte Abgabe für die Ausplünderung jüdischer Emigranten adaptierte.

Lässt sich an den Steuerakten die Rolle behördlichen Schriftguts bei der Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen erkennen, so legen die „Euthanasie“-Akten Zeugnis ab vom Wirken von Schreibtischtätern bei der Vernichtung von Leib und Leben. In der Hauptsache umfassen die Akten chronologische Datenblätter zum Krankheits- und Hospitalisierungsverlauf der Patienten, zuweilen auch weitere Informationen über persönliche Lebensumstände und erbrachte Arbeitsleistungen. Darüber hinaus finden sich auch Durchschläge der ab Oktober 1939 vom Reichsinnenministerium an die Heil- und Pflegeeinrichtungen verschickten Meldebögen, von denen die „Verlegung in eine andere Anstalt auf Veranlassung des Reichsverteidigungskommissars“ abhing – eine verklausulierte Aktennotiz, die im Klartext die Ermordung im Rahmen der 1940 anlaufenden „T 4-Aktion“ einleitete.

Überlieferungsgeschichte / Weg ins Archiv

Im Umgang mit NS-spezifischen Quellen ist ein geschärftes kritisches Bewusstsein unerlässlich. Das gilt nicht allein im Hinblick auf ihre Entstehungskontexte und die in ihrer Funktionalität sich ausprägende Perspektive von Verwaltungsträgern bzw. Tätern. Ebenso wesentlich ist die Tatsache, dass die Überlieferung in größten Teilen als gestört zu betrachten und nur unvollständig erhalten ist, eine Folge von Kriegseinwirkungen und von Aktenvernichtungen, die Behörden und Parteiinstanzen zum Zweck der Spurenbeseitigung unmittelbar vor dem Einrücken der Alliierten durchgeführt hatten. Das Gros der heute in staatlichen Archiven verwahrten NS-Archivalien ist – ihrer besonderen Qualität und den historischen Umständen ihres Überdauerns entsprechend – auf Wegen dahin gelangt, die kaum als regulär bezeichnet werden können. Die Alliierten wälzten das von ihnen erbeutete Schriftgut für die Zwecke der Entnazifizierung und der Verfolgung von NS-Verbrechen in orts- und personenbezogene Dokumentationen um, ohne Rücksicht auf ursprüngliche Zusammenhänge. Ein Teil der Dokumente ging späterhin in die Verfahrensakten der Spruchkammern ein, der Rest wurde gesondert aufbewahrt und gelangte nach dem Abschluss der Entnazifizierung in die Staatsarchive. Dort wurden im Zuge von Erschließungsarbeiten teils die Transformationen aus der Nachkriegszeit beibehalten, teils aber auch sachlich begründete Konnexionen wiederhergestellt.

Einen weiteren Umweg nahmen die lange Zeit als verschollen geltenden Akten aus der bis August 1941 reichenden ersten, von zentraler Steuerung geprägten Phase der „Euthanasie“-Morde („Aktion T 4“). Aus den Tötungsanstalten gelangten sie über Zwischenstationen zur Auswertung ins oberösterreichische Schloss Hartheim und wurden dort zum größeren Teil (ca. 40.000 Akten) Ende 1944 vernichtet. Den der Kassation entgangenen Rest, der wahrscheinlich Anfang 1945 nach Thüringen verbracht worden war, übernahm 1960 das DDR-Ministerium für Staatssicherheit zur politischen Instrumentalisierung im „Kalten Krieg“. Nach der Wende 1990 kamen die rund 30.000 Akten schließlich ins Bundesarchiv nach Berlin-Lichterfelde, wo sie den Bestand R 179 bilden. Akten über „Euthanasie“-Opfer aus der späteren Kriegszeit, in der die Entscheidung über Leben und Tod dezentral bei den jeweiligen Anstaltsärzten lag, befinden sich in Archiven verschiedener Trägerschaft in Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien.

Quellenwert und Auswertungsmöglichkeiten

Abgesehen von diesen generellen Erschwernissen werfen diese Archivaliengruppen auch im Speziellen beachtliche quellenkritische Probleme auf. So sollte man sich beim formalisierten Schriftgut aus den NS-Organisationen von vornherein über dessen begrenzte Aussagekraft im Klaren sein. Für biographische Fragestellungen ist hier nur spärlicher Ertrag zu erwarten, auch die Personenbewertungen in den politischen Beurteilungen verbleiben in aller Regel im Rahmen stereotyper Wendungen. Die Erhebungsunterlagen tragen zudem dem Zeitfaktor kaum Rechnung: Aus den Bögen und Karteien sind lediglich Momentaufnahmen zu schöpfen, deren Zeitpunkt sich obendrein keineswegs immer genau bestimmen lässt. Klar zur Geltung kommt die zeitliche Dynamik hingegen in den Steuerakten, die den Prozess von der Überwachung bis hin zum gezielten Entzug des Vermögens jüdischer Bürger dokumentieren. Dabei konnte ein einzelnes Schriftstück wie zum Beispiel eine devisenbehördliche Sicherungsanordnung den weiteren Lebensweg entscheidend beeinflussen. Sie beraubte die betroffene Person des Verfügungsrechts über ihr Vermögen und generierte aus dem Verdacht auf Ausreisewilligkeit, aufgrund dessen sie erlassen wurde, de facto einen Ausreisezwang, da eine Freigabe des Vermögens allenfalls beim Verlassen des Landes in Aussicht stand. Auf der anderen Seite sind die immanenten Schranken der Steuerakten zu beachten: Beispielsweise wäre es verfehlt, aus den Vermögensanmeldungen repräsentative Aussagen über die Vermögensstruktur der jüdischen Bevölkerung ableiten zu wollen. Personen ohne oder mit nur geringem Vermögen werden in diesen Quellen nicht erfasst, und obendrein ist die Möglichkeit unvollständiger Deklarationen nicht von der Hand zu weisen.

Ähnliche Vorbehalte in puncto Repräsentativität erheben sich bei den Berichten der Gestapo. Ein Instrument der Stabilisierung von Herrschaft und der Justierung von Politik und Propaganda, sind sie beileibe nicht demoskopischen Erkundungen gleichzusetzen. Da ihre Inhalte vielmehr auf vereinzelten Beobachtungen beruhen, müssen bei der Auswertung Momente wie Zufall und Eigeninteresse der Berichterstatter stets gebührend in Anschlag gebracht werden. Für den Versuch einer Rekonstruktion von Bevölkerungsstimmungen können die Lageberichte allenfalls Orientierungspunkte liefern. Vergleichbares lässt sich von den Sondergerichtsakten feststellen. Sie sind eine gern genutzte Fundgrube für die Veranschaulichung der Meinungsrepression und der Wirkungen, die banal anmutende Verhaltensweisen unter den Bedingungen einer Diktatur und eines pervertierten Rechts zeitigen können – und ebenso für die Zirkulation politischer Witze und Gerüchte in der Bevölkerung. Vor überdehnten Interpretationen ist dabei jedoch zu warnen: Jede nonkonforme Äußerung oder Handlung zum Widerstandsakt überhöhen zu wollen, liefe auf eine Fortschreibung nationalsozialistischer Kriminalisierungsschemata unter umgekehrten Vorzeichen hinaus.

Auf der Grundlage solcher quellenkritischen Erwägungen eröffnen die NS-Archivalien eine Fülle von Auswertungsmöglichkeiten. An erster Stelle sei ihr Erkenntniswert für die Erforschung der überlieferungsbildenden Organisationen sowie einzelner Maßnahmen angeführt, sodann der Nutzen für die biographische Beschäftigung mit einzelnen Personen – sei es unter dem Aspekt der Familienforschung, die sich für die Verstrickung der eigenen Vorfahren in das nationalsozialistische System interessiert, sei es im Rahmen wissenschaftlicher Studien, sei es (wie im Falle der NS-Verfolgten und Opfer) im Zuge kritischer Gedenkarbeit, etwa im Rahmen des Stolpersteine-Projekts. Ferner sind – vor dem Hintergrund verschiedener territorialer Bezugsrahmen – kollektivbiographische Ansätze zu nennen. So erlaubt das serielle Schriftgut aus der NS-Bewegung die Nachzeichnung von Eintrittswellen in die Partei, ihre paramilitärischen Organisationen und Fachverbände nach der Machtübernahme und liefert damit Material über die breite gesellschaftliche Verankerung des Nationalsozialismus. Vorstellbar sind bei entsprechend günstiger Überlieferungsdichte überdies Fragestellungen zu Alterskohorten und Anteilen geschlechts-, berufs- oder konfessionsspezifischer Gruppen an regionalen oder lokalen Mitgliederbeständen von NS-Organisationen, womöglich in Kombination mit anderwärts ermittelten Kontextinformationen zu Ortsgröße, vorherrschender Wirtschaftsstruktur, konfessioneller Färbung und politischen Milieutraditionen. Speziell bei den Sondergerichtsakten ließe sich an Auswertungen nach verschiedenen Bevölkerungskreisen, Deliktgruppen (wie illegaler Parteiarbeit für SPD und KPD, Waffenbesitz, Druckschriftenverbreitung, Äußerungsstraftaten), Tatorten (wie Arbeitsplatz, Gasthaus, Schule) oder Urteilskategorien denken. Gegebenenfalls böte sich auch eine Zusammenschau mit anderen Quellen an, aus denen Informationen zu gleichen Themenkreisen vorliegen, so beispielsweise mit Gestapo-Berichten. Diese laden dank ihrer Alltagsnähe, ihrer Kontinuität und ihrer gleichzeitigen Erfassung verschiedener Gebiete des Reiches zu regional vergleichenden Studien ein, die sowohl durchgängige Entwicklungslinien als auch Schwankungskurven in der Einstellung der Bevölkerung zum NS-Regime und seiner Politik kenntlich machen können.

Alles in allem gewährt die in staatlicher Obhut befindliche NS-Überlieferung Einblicke in die Funktionsweisen und sozialen Realitäten des „Führerstaates“, für die massenhafte Integration und Teilhabe ebenso kennzeichnend waren wie Unterdrückung, Ausgrenzung, Terror und Massenmord.

Hinweise zur Benutzung

Alles in allem gewährt die in staatlicher Obhut befindliche NS-Überlieferung Einblicke in die Funktionsweisen und sozialen Realitäten des „Führerstaates“, für die massenhafte Integration und Teilhabe ebenso kennzeichnend waren wie Unterdrückung, Ausgrenzung, Terror und Massenmord.

Literatur

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Zitierhinweis: Carl-Jochen Müller, NS-Überlieferung in staatlichen Archiven, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 07.08.2017.

 

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