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Radfahren nur mit Ausweis - Zur Geschichte der Radfahrkarten

 Radfahrkarte

Radfahrkarte aus dem Jahr 1922 [Herkunft/Rechte: Heimatmuseum Ratzenried / Hans Knöpfler (CC BY-NC-SA) ]

Im Zuge der massenhaften Verbreitung des Fahrrads Ende des 19. Jahrhunderts und dem damit verbundenen Mobilitätszuwachs entstand ein öffentlicher Regelungsbedarf. Fahrräder waren leise, schneller als Kutschen und konnten überall fahren, auch auf Gehwegen. Die Zahl der Unfälle nahm enorm zu, vor allem, weil viele der Fahrräder nicht mit den nötigen Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet waren.

In einer „Verfügung des Ministeriums des Innern, betr. Den Radfahr- (Velociped-) Verkehr“ vom 16. September 1888, in dem unter anderem das damals beliebte Wettfahren eingeschränkt wurde, heißt es beispielsweise: „Jedes in Fahrt befindliche Velociped muß mit einer leicht zu handhabenden, helltönenden Signalglocke u. zur Nachtzeit […] mit einer helleuchtenden, weder rot noch grün geblendeten Laterne versehen sein.

Schließlich wurde in allen deutschen Staaten eine zusätzliche Ausweispflicht für Radfahrer eingeführt. Ausgestellt wurden die gebührenpflichtigen Radfahrkarten und Nummernplatten von der jeweiligen Ortspolizeibehörde. Der hier abgebildete Ausweis wurde am 14. Mai 1922 für den Bauernsohn Josef Kolb aus Buchen, einem Weiler der Gemeinde Ratzenried im württembergischen Allgäu, ausgestellt. Mit der Aushändigung waren einschlägige Vorschriften zur Verkehrstüchtigkeit verbunden, so war eine „sicher wirkende Hemmvorrichtung“ ebenso vorgeschrieben wie die funktionierende Klingel. Auf der Rückseite des Dokuments heißt es: „Der Radfahrer hat die Karte bei sich zu führen und auf Verlangen dem zuständigen Beamten zu zeigen. Die Karte gilt für den Umfang des Deutschen Reichs.

Darüber hinaus ist diese Radfahrkarte auch ein Zeugnis schwäbischer Sparsamkeit. Die Abdankung des Königs führte auf dem Dorf wohl nicht zum Einstampfen der auf sein Königreich lautenden Radfahrkarten. Im Gegenteil, die Ausweise wurden offensichtlich aufgebraucht. Mitte der 1920er Jahre wurde die Ausweispflicht für Radfahrer wieder aufgehoben.

Heute dienen solche Fahrradausweise und Meldeakten als wichtige Quellen zur Sport- und Mobilitätsgeschichte. (JH)

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