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Repräsentation durch Kunst - Der Hofmaler Philipp Heinrich Kisling

Fürstenbildnis
Bildnis: Markgraf Karl Friedrich von Baden [Copyright: Badisches Landesmuseum Karlsruhe]
Jeder kennt sie, die farbenprächtigen Bilder von Herrscherinnen und Herrschern in machtvollen Posen, ausgestattet mit allerhand Insignien der Macht. Aber wer hat diese Bilder eigentlich gemalt? Meist waren es sogenannte Hofmaler, die seit der Renaissance an zahlreichen Höfen Europas als Diener mit privilegiertem Status dem Hofstaat angehörten und das Repräsentationsbedürfnis der jeweiligen Herrscher künstlerisch umsetzen sollten. Ob Dichter, Architekten, Musiker oder bildende Künstler, Anstellungen am Hof waren begehrt, denn neben der Förderung durch Stipendien, beispielweise für Auslandsaufenthalte, wurde Hofkünstlern nach der Ernennung auch eine jährliche „Pension“ gewährt. Doch diese Absicherung brachte auch Nachteile mit sich, so war die künstlerische Freiheit der Hofkünstler stark eingeschränkt und die Auftragsarbeiten mussten in erster Linie dem Geschmack des Herrschers entsprechen. Zudem wurde den Hofkünstlern neben ihrer künstlerischen Tätigkeit auch andere Dienste, wie z.B. Mal- und Zeichenunterricht oder die Organisation und Durchführung von Festen, abverlangt. Auch am Hof des Markgrafen von Baden-Durlach in Karlsruhe waren zahlreiche Hofmaler beschäftigt, unter anderem der Maler Philipp Heinrich Kisling. Philipp Heinrich Kisling wurde am 24. November 1713 als Sohn des Forstmeisters Friedrich Jakob Kisling in Eggenstein geboren. Das hier gezeigte Bildnis des jugendliche Markgrafen Karl Friedrich von Baden-Durlach wurde von Kisling gemalt und entspricht im Typus den offiziellen Fürstenporträts dieser Zeit. Es entstand wohl um 1746, die Zeit der Volljährigkeitserklärung des Fürsten. Carl Friedrich war der Sohn des Erbprinzen Friedrich von Baden-Durlach (1708-1732), der sehr früh verstarb. Nachdem auch der Großvater Carl Wilhelm im Jahre 1738 einem Schlaganfall erlegen war, übernahm dessen Witwe, die Markgräfin Magdalena Wilhelmine, zusammen mit einem Regentschaftsrat die Vormundschaft über den jungen Prinzen und seinen Bruder. Beide erhielten eine sorgfältige Erziehung, verbrachten mehrere Studienjahre in Lausanne und unternahmen ausgedehnte Reisen. Nach der vorzeitigen Volljährigkeitserklärung durch Kaiser Franz I. übernahm Carl Friedrich 1746 die Regierungsgeschäfte. Mit einer Regierungszeit von 73 Jahren wurde er zu einem der am längsten regierenden Monarchen der Geschichte. (JH)
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