null

Wege zur rechtlichen Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung in Württemberg

 Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen 1828
Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen 1828 [Quelle: Wikimedia]

Die Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung wurde im deutschsprachigen Raum erst sehr spät Gegenstand ernsthafter Bemühungen. Entfacht wurde die Diskussion unter anderem vom preußischen Kriegsrat im Berliner Staatsarchiv Christian Wilhelm Dohm, der 1781 auf Bitten von Moses Mendelssohn eine Streitschrift mit dem Titel „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ veröffentlichte. Dohm forderte darin eine Befreiung der Jüdinnen und Juden aus der Unmündigkeit und eine Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern.

Zu den weiteren wichtigen Wegbereitern zählen die Toleranzedikte Kaiser Josephs II. im gleichen Jahr, in deren Folge unter anderem die vorderösterreichische Universität Freiburg für jüdische Studierende geöffnet wurde. Allerdings darf die Wirkung dieser Toleranzedikte nicht überschätzt werden. Abgesehen von einigen Vergünstigungen wurde nicht nur der alte Schutzstatus beibehalten, sondern auch zahlreiche Restriktionen wie das Heiratsverbot und die Einschränkungen der Freizügigkeit erneut betont. Nach der napoleonischen Neuordnung Südwestdeutschlands folgten 1809 das Konstitutionsedikt im Großherzogtum Baden und am 25. April 1828 das "Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen" im Königreich Württemberg. Das Gesetz unterschied sich von anderen, etwas dem badischen Gesetz darin, dass das gesamte religiöse Leben in den bisher autonomen jüdischen Gemeinden der Staatsaufsicht eines Konsistoriums unterstellt wurde. Bei der Gleichstellungspolitik in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht bildete jedoch wie in den meisten Edikten das „erzieherische“ Ziel das Hauptmotiv, Jüdinnen und Juden von einem Teil ihrer bisherigen Erwerbszweige abzubringen. Somit erreichte das Gesetz keineswegs eine volle Gleichstellung und klammerte weiterhin wichtige Fragen der politischen, aber auch der religiösen Emanzipation aus, zum Beispiel die Frage nach der Übernahme von Gemeindeämtern oder nach dem aktiven und passiven Wahlrecht.

Erst am 13. August 1864 erhielt die jüdische Bevölkerung mit dem „Gesetz über die bürgerliche Gleichstellung der Juden im Königreich Württemberg“ schließlich eine weitergehende bürgerliche Gleichberechtigung und 1869 außerdem die Erlaubnis, christliche Mitbürger zu ehelichen. Der jüdischen Bevölkerung in Hohenzollern war diese Aufwertung bereits 1850 nach dem Übergang der beiden Fürstentümer an Preußen vergönnt.

Nunmehr standen der jüdischen Bevölkerung auch politische Ämter offen. So bekleidete etwa 1868 mit dem badischen Finanzminister Moritz Ellstädter erstmals in Deutschland ein jüdischer Mitbürger ein Regierungsamt. Zwei Jahre später trat in Gailingen am Hochrhein der erste jüdische Bürgermeister Deutschlands sein Amt an. Die kurze jüdische Blütephase sollte jedoch schon bald vom rassischen Antisemitismus überschattet und schließlich durch die Barbarei des Nationalsozialismus jäh beendet werden. Weitere Informationen finden Sie im Artikel von Franz-Josef Ziwes zum jüdischen Leben im Südwesten zwischen Autonomie und Obrigkeit. (JH)

00

More Blog Entries

Suche

LEO-BW-Blog

Logo LEO-BW-Blog

Herzlich willkommen auf dem LEO-BW-Blog! Sie finden hier aktuelle Beiträge zu landeskundlichen Themen sowie Infos und Neuigkeiten rund um das Portalangebot. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare zu den einzelnen Posts.

Über den folgenden Link können Sie neue Blog-Beiträge als RSS-Feed abonnieren: 

https://www.leo-bw.de/web/guest/blog/rss