Grundsheim 

Regionalauswahl:
Typauswahl: Gemeinde
Status: Gemeinde
Homepage: http://www.grundsheim.de
service-bw: Informationen zu wichtigen Adressen, Nummern und Öffnungszeiten in Grundsheim
Einwohner: 212
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 57.0
Max. Höhe ü. NN (m): 564.68
Min. Höhe ü. NN (m): 506.76
PLZ: 89613

Die Gemeinde Grundsheim liegt an der Südspitze des Alb-Donau-Kreises und grenzt bereits an den Landkreis Biberach. Sie liegt an einer der vielen rißeiszeitlichen Schmelzwasserrinnen, die nach Nordosten zur Donau entwässern. Das Gemeindegebiet wird durch die in die Hochflächen tief eingeschnittenen Bachläufe in drei Teile gegliedert. Es gehört zum Bereich der Emerkinger Hochterrassen. Der höchste Punkt liegt mit 574 m an der südlichen Landkreisgrenze, der tiefste Punkt mit 520 m beim Austritt des Reutibaches aus dem Gemeindegebiet. Die Gemeinde fiel 1806 an Württemberg und gehörte im Oberamt Riedlingen zum thurn- und taxis`schen Patrimonialobervogteiamt Buchau-Dürmentingen. Seit 1809/10 gehörte sie als selbständige Gemeinde zum Oberamt und seit 1938 zum Landkreis Ehingen. Mit der Auflösung des Landkreises im Zuge der Verwaltungsreform kam sie 1973 zum Alb-Donau-Kreis. Der um die Kirche gelegene Siedlungskern ist im Grundriss der Gemeinde noch deutlich zu erkennen. Der bis in die 1960er Jahre noch stark landwirtschaftlich ausgerichtete Ort hat seit 1945 nur eine geringe bauliche Erweiterung erfahren. Neben der Schließung von Baulücken und Erneuerungen kamen nur geringe neue Siedlungsflächen vorwiegend am westlichen Ortsrand hinzu. 1986 wurde eine neue Leichenhalle errichtet, die nach Osten den Abschluss des um die Kirche gelegenen Friedhofs bildet.

Der Westteil der Gemarkung besteht aus Moränengelände der Rißeiszeit, der fla­chere Ostteil aus Schmelzwasseraufschüttungen vor dem damaligen Eisrand. Das Reutibachtal folgt einer ehemaligen Schmelzwasserrinne aus dem Federseebecken, an sei­nen Rändern liegt zum Teil die Untere Süßwassermolasse frei.

Wappen von Grundsheim

Unter silbernem (weißem) Schildhaupt in Rot ein am linken Schildrand aus silberner (weißer) Wolke hervorbrechender silbern (weiß) gerüsteter Rechtarm, mit der silbern (weiß) gerüsteten Hand eine silberne (weiße) Tulpe an schräglinkem grünem Stengel mit zwei grünen Blättern haltend.

Beschreibung Wappen

Im Jahre 1930 legte die Gemeinde das nur durch ein Schildhaupt vom vierten Feld des gräflich bissingen-nippenburgischen Wappens unterschiedene Bildkennzeichen fest. Die Freiherren und späteren Grafen von Bissingen-Nippenburg besaßen Grundsheim von 1636 bis 1789. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die Flagge am 12. November 1981 verliehen.

Suche
Average (0 Votes)