Obergimpern - Altgemeinde~Teilort 

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Typauswahl: Ortsteil – Historisches Ortslexikon
Typ: Teilort
Ersterwähnung: 1299

Ortslage und Siedlung
(bis 1970):
Die erste Erwähnung von »Guntebuer« datiert aus dem Jahr 1299, in der Differenzierung »zuo dem obern Guentbuere« von 1355. Der Name des merowingerzeitlichen Ausbauorts bezeichnet die Siedlung eines nach seinem Herrn benannten Hörigenverbands (Personenname, zu den Häusern). 1784 umfasste der Ort neben dem Schloss und einer Kirche, je zwei Pfarr- und Schulhäuser sowie neunzig bürgerliche Häuser; zusammen mit den auf der Gemarkung gelegenen Wohnplätzen waren es 1802 117. Der in einer Quellmulde nördlich des Dorfs gelegene Hof, ehedem Weiler Wagenbach gehörte im späten Mittelalter als Pfälzer Lehen den Helmstatt, die sich mitunter auch nach ihm benannten, und gelangte dann zusammen mit Schloss und Dorf Obergimpern sowie dem Hof Eulenberg über dem Krebsbach an die Yrsch. Einzelne Güter in Wagenbach waren Teil des Wormser Herrschaftslehens Guttenberg. Vom 13. Jahrhundert bis 1802/03 hatte das Stift Wimpfen auf dem Hof Zehnteinkünfte. Nach dem zweiten Weltkrieg folgten die Siedlungen jenseits der Eisenbahnanlagen am nördlichen Hochflächenhang. Die Schloßfeldsiedlung wurde 1950 errichtet, die Wohngebiete »Kuhnberg« folgten 1960 und »Klause« 1970.
Historische Namensformen:
  • Guntebuer 1299
  • zuo dem obern Guentbuere
Geschichte: Das Eigentum sowohl an Ober- als auch an Untergimpern hatten im früheren 14. Jahrhundert die Edelherren von Strahlenberg an der Bergstraße, von denen die von Helmstatt beide Teilorte zu Mannlehen trugen. Letztere entwickelten seit den 1320er Jahren einen besonderen, von der Linie zu Helmstadt abgezweigten Gimperner Ast, der 1463 im Mannesstamm wieder erlosch; seine Angehörigen führten um 1350/60 bisweilen auch den Namen von Fürfeld. Die Lehnshoheit über den Ort erwarben 1368 die Pfalzgrafen bei Rhein. Bereits 1359 hatten die Helmstatt ein Sechstel von Obergimpern an die Hirschhorn verkauft (in Lehnbriefen ist danach irrtümlich von einem Viertel die Rede); die übrigen fünf Teile behielten sie weiterhin selbst, bis zum Heimfall des Lehens, nachdem um 1684 auch die Helmstatter Linie erloschen war. Danach folgten 1690, wiederum als Pfälzer Vasallen, die von Yrsch. Der Hirschhorner Anteil war der Pfalz schon 1632 heimgefallen und wurde 1699 an die von Wiser erneut zu Lehen ausgetan. In beiden Fällen behielt aber Kurpfalz die Landeshoheit sich selbst vor und die Kraichgauer Reichsritterschaft suchte vergebens, ihre althergebrachten Ansprüche an das Rittergut zur Geltung zu bringen. So fiel Obergimpern staatsrechtlich 1802/03 an das neue Fürstentum Leiningen und mit dessen Mediatisierung 1806 an das Großherzogtum Baden. Vom ausgehenden Mittelalter bis in den Dreißigjährigen Krieg hatten die adligen Ortsherren entsprechend ihren jeweiligen Anteilen alle hohe und niedere Obrigkeit im Dorf und seiner Gemarkung, Gebot und Verbot, Gericht und Vogtei, Frondienst und Atzung sowie sonstige Zugehörungen; im 16. Jahrhundert jedoch wollten die Helmstatt die Einsetzung von Schultheiß und Gerichtsschöffen für sich allein beanspruchen. Die Neubelehnungen im späten 17. Jahrhundert umfassten in beiden Fällen nur noch den Grundbesitz mit der niederen Obrigkeit; die landeshoheitlichen Kompetenzen mit Steuerrecht, Hochgerichtsbarkeit und militärischem Aufgebot blieben Kurpfalz reserviert. Der 1787 geäußerte Wunsch des Freiherrn von Yrsch, ein eigenes Halsgericht zu errichten, wurde folgerichtig abschlägig beschieden. Die alte, als Sitz der Helmstatt seit 1329 bezeugte Gimperner Burg lag im Burggarten zwischen den Schloss-, Haupt- und Grombacher Straßen. 1766 abgebrochen, handelte es sich um eine nahezu rechteckige Anlage mit nassem Graben und mithin um einen Typus (1554 »Burgstadel«), wie er in der näheren und weiteren Umgebung vielfach anzutreffen ist. Das südöstlich etwas höher gelegene neue Schloss ließen die Yrsch 1766 errichten. Der einfache, schmucklose Putzbau mit vorgelagertem Ökonomiehof erhielt sein drittes Geschoss erst im späteren 19. Jahrhundert. Als Grundbesitzer zu Obergimpern sind im Lauf der Jahrhunderte allein die ritteradligen Ortsherren bezeugt. Zum Hirschhorner – später Wiser’schen – Teil gehörten 1554 ein Hof mit etwa 148 Morgen Äckern und Wiesen sowie drei kleinere Güter mit Umfängen von circa 12, 31 und 47 Morgen; eine Hofstatt war unbewirtschaftet. Der hirschhornische Wald hatte rund 75 Morgen. Zum helmstattischen beziehungsweise yrschischen Schlossgut gehörte ehedem sicher ein Vielfaches dieser genannten Flächen, darunter circa 240 Morgen Wald. 1740 hatte das Wimpfner Dominikanerkloster Anspruch auf Grund- und Kapitalzinse aus Obergimpern. Den Großzehnt bezog vom Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches das Wormser Domkapitel; der Kleinzehnt war Teil der Pfarrpfründe respektive -besoldung. Das Dorfgericht war 1802 neben dem Schultheißen mit sechs Schöffen besetzt. Von rund 600 Morgen Wald auf der Gemarkung gehörten der Gemeinde im späteren 18. Jahrhundert circa 360 Morgen, dazu verfügte sie über ein Rathaus und ein Schafhaus. Obergimpern kam am 22.6.1807 zum fürstlich-leiningischen Amt Mosbach (intendiert zum 15.11.1810, aber nicht vollzogen Amt Neckarbischofsheim) und am 24.7.1813 zum Bezirksamt Neckarbischofsheim. Am 1.10.1864 wechselte der Ort zum Bezirksamt Sinsheim, aus dem am 25.6.1939 der Landkreis Sinsheim hervorging.
Wirtschaft und Bevölkerung: Mitte der 1650er Jahre, nach der Katastrophe des Dreißigjährigen Kriegs, zählte man in dem davor gewiss sehr viel personenstärkeren Obergimpern nur noch fünfzehn Untertanen, das heißt etwa siebzig bis achtzig Einwohner. Nach einer längeren Zeit des Friedens waren es 1784 und noch 1802 endlich wieder rund sechshundert Seelen, darunter sechs jüdische Familien. Ihren Broterwerb fand die Bevölkerung von jeher im Ackerbau und in der Viehzucht; die Fluren gegen Hüffenhardt, gegen Siegelsbach und gegen Babstadt sind seit 1469 bezeugt. Am Krebsbach, unterhalb des Dorfs, wurden schon 1359 und noch 1802 zwei Mühlen betrieben, eine dritte in Untergimpern. Außer den üblichen Dorfhandwerken und -gewerben waren hier am Ende des Alten Reiches Schneider, Schuster, Schnallenmacher, Ziegler, Häfner und Leinenweber tätig.

Name: Gimperner Burg - Schloss (1766)
Datum der Ersterwähnung: 1329

Ersterwähnung: 1496
Kirche und Schule: Zur Pfarrei St. Cyriacus in Obergimpern (1469) gehörten seit dem Mittelalter die Filialen Babstadt (bis 1732), Untergimpern, Ober- und Unterbiegelhof sowie Wagenbach. Neben dem Hochaltar gab es in der Kirche je einen Altar zu Ehren der Muttergottes und des heiligen Sebastian. Das Patronatsrecht oblag dem Wormser Domstift. Nach der Einführung der Reformation im 16. Jahrhundert und der seit 1685 pfälzischerseits betriebenen Rekatholisierung wurde die 1764 erneuerte Kirche bis ins frühe 20. Jahrhundert von Lutheranern und Katholiken gemeinsam genutzt. Den evangelischen Pfarrer präsentierte noch am Ende des 18. Jahrhunderts das Wormser Domkapitel, den katholischen Graf von Yrsch. Katholischerseits bestand seit 1781 eine Sakramentsbruderschaft. Zweifellos begann mit der Einführung der Reformation auch in Obergimpern der erste Schulunterricht. Seit der um die Wende des 17. Jahrhunderts eingetretenen konfessionellen Spaltung kam es immer wieder zu Streit um die Besoldung der fortan beiden Lehrer. Folgerichtig gab es im Dorf am Ende des 18. Jahrhunderts auch zwei Schulhäuser. Die Simultankirche wurde 1764 in barocken Formen unter Verwendung von Renaissance-Säulen erneuert, die Katholischen erhielten 1905 eine eigene neuromanische Kirche St. Cyriakus, Saalbau mit Dachreiter. Zur evangelischen Pfarrei gehört Untergimpern als Filial, der katholische Pfarrsprengel umfaßt Untergimpern, Babstadt, Hasselbach und den Zimmerhof.
Patrozinium: St. Cyriakus
Ersterwähnung: 1496
Jüdische Gemeinde: 1588/98 einzelne Juden in Obergimpern, im 18. Jahrhundert neue Judengemeinde. Synagoge von 1820 noch kurz vor dem Pogrom von 1938 verkauft.

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