Per Dekret in den Frieden

Auf der Suche nach Normalität nach dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs

Entlassungsurkunde für Friedrich Heubelt, November 1651, Vorlage: Landesarchiv BW, StAL B 87 II Bü 930
Entlassungsurkunde für Friedrich Heubelt, November 1651, Vorlage: Landesarchiv BW, StAL B 87 II Bü 930

Friedrich Heubelt muss sich jetzt schnell eine neue Arbeit suchen. Was ihm nach der Entlassung bleibt, sind zwei Empfehlungsschreiben, von denen eines sogar handschriftlich abgefasst ist und ihm freies Geleit und auch sonst alles Gute wünscht. Friedrichs bisher sehr auskömmlicher Beruf ist nicht mehr gefragt. Nach einem langjährigen Einsatz in der Armee des Königs von Frankreich diente er zuletzt dem Fürsten von Pfalz-Neuburg als Musketier. Wir schreiben den November 1651. Seit dem Friedensschluss von Münster und Osnabrück haben die beteiligten Mächte ihre Einheiten aus Vorsicht zunächst beibehalten, doch spätestens 1651 ist das Soldatenleben zu Ende.

Nicht nur das Soldatenleben endet, sondern auch das Leben mit den freien Moralvorstellungen der Kriegsjahre. Im Winter 1652 ist eine junge Frau unglücklich, weil ein Pfarrer ihr nicht vergeben will und alle Welt über sie spricht. Nennen wir sie Anna. Sie ist aus adligem Hause, doch ihr Vater Hans von Eltersdorf, freier Reichsritter, schon einige Zeit verstorben. Anna hat die letzten Jahre des Kriegs in wilder Ehe mit verschiedenen Offizieren zusammengelebt. Solche Unehen waren selbst in ihrer Gesellschaftsschicht keine Seltenheit. Mit der Demobilisierung der Einheiten ist sie zu ihrer Mutter nach Welzheim zurückgekehrt. Doch beim Kirchenbesuch weigert sich der Pfarrer, ihr den Kelch zum Abendmahl zu reichen, weil sie ihre Vergangenheit nicht öffentlich bekennt und büßt. Ihre Verwandten schäumen vor Wut, denn sie legen Wert auf ihre Reichsunmittelbarkeit, die von einem limpurgischen Pfarrer verletzt wird, und können es kaum fassen, dass diese Geschichten nicht nur im Welzheimer Umland, sondern auch über den Rhein unndt Thonau, wie wir schmerzlich vernehmen müßen, erschallen. Ob die Anschuldigungen gegen den Pfarrer, die beim Landesherrn Wilhelm Ludwig Schenk von Limpurg erhoben werden, die junge Dame wieder gesellschaftsfähig machten, ist nicht überliefert.

Wie es Friedrich und Anna in den nächsten Jahren erging? Wohl kaum anders als vielen jungen Leuten, die heute in anderen Teilen der Welt nach jahrzehntelangem Krieg auf ein besseres Leben hoffen.

Bei ihren eigenen Untertanen sind die Schenken von Limpurg entschlossen, die unter jungen Leuten völlig unbekannten Vorkriegsmaßstäbe an Disziplin und Moral wiederaufzurichten. Eine Interims-Verordnung der Schenken vom 21. Juli 1651 sucht mit allen Auswüchsen der Kriegsjahre aufzuräumen.

Einzustellen sind das Fluchen, das Spielen (zumindest vor der Abendpredigt) und das abendliche Feiern in Lichtstuben. Junge Leute dürfen nachts nicht mehr wandern, um Belustigungen in den Nachbarorten zu besuchen. Tanzveranstaltungen werden auf das Notwendigste eingeschränkt. Und für Fastnachtsbräuche haben die Schenken ein klares Ziel, nämlich die Ausreuttung. Die Löhne für Handwerker, Erntehelfer und Gesinde sind nach oben zu begrenzen, Rauschmittel wie Wein und Bier sind nur noch eingeschränkt als Arbeitslohn zugelassen. Ein freier Aufenthalt soll lediglich Personen mit einer Geburtsurkunde gestattet sein, die eine Leibeigenschaft gegenüber Dritten ausschließt. Die Zeiten des Absolutismus brechen an, das Kriegstrauma aber bleibt für viele Jahrzehnte prägend für Land und Leute.

Kai Naumann

Quelle: Archivnachrichten 57 (2018), S. 28-29

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