Unterwegs in Sachen fürstlicher Hochzeit

Vollmachtsurkunde für Charles de Voumard zur Unterzeichnung des Ehevertrages des Erbprinzen Karl von Hohenzollern-Sigmaringen mit Antoinette Murat, Vorlage: Landesarchiv BW, StAS FAS HS 1-80 T 7 R 53,67
Vollmachtsurkunde für Charles de Voumard zur Unterzeichnung des Ehevertrages des Erbprinzen Karl von Hohenzollern-Sigmaringen mit Antoinette Murat, Vorlage: Landesarchiv BW, StAS FAS HS 1-80 T 7 R 53,67; zur Vergrößerung klicken

Mit einer Urkunde bevollmächtigte Fürst Anton Aloys von Hohenzollern-Sigmaringen am 7. Oktober 1807 Charles de Voumard, Oberst im Dienst des Hauses Salm, in seinem Namen den Heiratsvertrag für die Ehe seines Sohnes Karl mit Prinzessin Antoinette Murat zu unterzeichnen. Die Echtheit von Unterschrift und Siegel des Fürsten bestätigten mit Unterschriften und Siegel die Verantwortlichen der fürstlichen Regierung zu Sigmaringen, die wiederum vom badischen Gesandten in Paris, Freiherrn Emmerich Joseph von Dalberg, bestätigt wurden. Die Authentizität von dessen Siegel und Unterschrift beglaubigte der damalige französische Außenminister Jean-Baptiste Nompère de Champagny. Um die Echtheit des Dokumentes auch dem letzten Zweifel zu entziehen, wurde es notariell beglaubigt.

Es war dann ein rauschendes Fest, das im Anschluss an die Trauung von Erbprinz Karl von Hohenzollern-Sigmaringen mit Prinzessin Antoinette Murat am 3. Februar 1808 im Elyséepalast zu Paris gefeiert wurde. Die Eheverbindung hatte der französische Außenminister Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord bereits im Mai 1806 angeregt. Da war die Braut, Nichte Joachim Murats, Großherzog von Berg und später König von Neapel, allerdings erst knapp 13 Jahre alt. Vor allem diesem Umstand dürfte es geschuldet gewesen sein, dass sich die Hochzeit noch um knapp zwei Jahre verzögerte. Die Hochzeitsfeier selbst, aber auch die Ausarbeitung des Heiratsvertrages bedurfte einiger Vorbereitung. Die Ratifizierung des Vertrages erfolgte schließlich am Tag der Hochzeit. Zuvor war die immer noch sehr junge Braut zur kaiserlichen Prinzessin Frankreichs erhoben worden.

Als im Juli 1808 Erbprinz Karl seine junge Gemahlin in das heimatliche Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen führte, wurden sie von dessen Mutter, Fürstin Amalie Zephyrine von Hohenzollern-Sigmaringen, begleitet. Und in deren Gefolge befand sich Charles de Voumard. Der im Fürstentum Neuenburg 1761 geborene Voumard hatte zunächst eine klerikale Laufbahn eingeschlagen, war dann zum französischen Militär gewechselt, wo er den Rang eines Obersts erreichte, bis er schließlich als Erzieher des Erbprinzen Friedrich, des Neffen von Fürstin Amalie Zephyrine, in die Dienste des Hauses Salm-Kyrburg eintrat. Voumard, der später ein Wohnrecht in Amalies Schlößle in Sigmaringen besaß und vom Fürsten 1818 mit dem Adelsprädikat Voumard von Wehrburg bedacht wurde, erwarb 1819 Schloss und Herrschaft Worblingen. Verstorben ist Voumard dort im Jahr 1841.

Von der Bevollmächtigung des Obersts Voumard war im Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchiv, das im Staatsarchiv Sigmaringen als Depositum verwahrt wird, bisher lediglich das Konzept vorhanden. Das Schriftstück selbst blieb wohl im Besitz Voumards und seiner Erben, bis sie das Fürstenhaus 2018 als wertvolle Ergänzung kaufte.

Birgit Meyenberg

Quelle: Archivnachrichten 58 (2019), S. 44

Suche
Average (0 Votes)