Bauakten und Baupläne

Von Corinna Knobloch

Bauplan zur Mahlmühle in Mergentheim mit einer Ansicht, einem Querschnitt und zwei Grundrissen, 1785 (Landesarchiv BW, StAL B 301 Bü 122)
Bauplan zur Mahlmühle in Mergentheim mit einer Ansicht, einem Querschnitt und zwei Grundrissen, 1785 (Landesarchiv BW, StAL B 301 Bü 122)

Definition der Quellengattung

In einer Bauakte befinden sich alle Unterlagen zu einer Baumaßnahme, die für die Erteilung der Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde von Bedeutung sind.

Historische Entwicklung

Zur Durchführung von Baumaßnahmen wurden schon in der Frühen Neuzeit erste Pläne und andere Unterlagen angelegt. Oft wurden sie nach der Fertigstellung des Gebäudes vernichtet. Erhalten geblieben sind vor allem einzelne Bauunterlagen aus dem adligen und geistlichen Bereich.

Ab dem 19. Jahrhundert entstanden in vielen deutschen Territorien Regelungen zur Genehmigung von Baumaßnahmen.

In Württemberg legt der Artikel 29 des Entwurfs einer Bauordnung für das Königreich Württemberg vom 26. Februar 1862[1] beispielsweise fest:

Das Gesuch um Bauerlaubniß ist bei dem Ortsvorsteher einzureichen und mit Grund-, Auf- und Durchschnittsrissen und wenn es zur Beurtheilung erforderlich ist, auch mit einem Situationsplane zu belegen; alles dieses doppelt und groß genug ausgefertigt, um alle Einzelheiten gehörig sichtbar zu machen.

Die folgenden Regelungen des Artikels 28 b) führen dazu, dass sich viele württembergische Bauakten in den Oberamtsbeständen in den Staatsarchiven befinden:

Von dem Oberamte wird die Bauerlaubnis ertheilt, wenn in der Bauschau des betreffenden Orts ein solcher Bausachverständiger […] nicht vertreten ist. Dem Oberamte bleibt auch die Ertheilung der Erlaubniß zur Anlage gefährlicher und belästigender Anstalten […] vorbehalten.

Aufbau und Inhalt

Der Aufbau und der Inhalt der Bauakten sind abhängig von der Entstehungszeit und der Art der Baumaßnahme.

Häufige Bestandteile sind:

  • Bauantrag, ggf. mit einer kurzen Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
  • Baugenehmigung
  • Protokolle der Ortsbauschau
  • Prüfberichte
  • Flächenberechnungen des Gebäudes nach der geplanten baulichen Veränderung
  • Statikberechnungen
  • Baupläne (Pläne):
    • Grundriss (waagerechter Schnitt eines Gebäudes)
    • Ansicht/Aufriss (Abbildung der Vorder- oder Seitenansicht eines Gebäudes)
    • Quer- und Längsschnitte (Darstellungen eines quer bzw. längs durch das Gebäude verlaufenden Schnittes)
  • Lagepläne (diese zeigen oft nicht nur das vom Baugesuch betroffene Gebäude, sondern auch dessen Umgebung)

Überlieferungslage und ggf. (vor)archivische Bearbeitungsschritte

Abhängig vom Bauort und Baujahr können sich Bauakten nicht nur im Landesarchiv Baden-Württemberg (z.B. im Bestand StA Ludwigsburg F 152 IV, F 183 III oder StA Sigmaringen Ho 301 T 1-2), sondern auch in den zuständigen Stadtarchiven (Städtisches Verwaltungsgut) oder Kreisarchiven (Unterlagen der Landkreise) befinden.

Eine umfangreiche Bauaktenüberlieferung zu privaten Gebäuden liegt in den Archiven in der Regel frühestens ab dem 19. Jahrhundert vor. Aus den früheren Jahrhunderten bestehen vereinzelte Bauunterlagen, die häufig im adligen oder geistlichen Kontext entstanden sind.

Nachdem den Bauakten aus dem frühen 19. Jahrhunderts nur manchmal Baupläne beigefügt wurden, nehmen diese im Laufe der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stetig zu. Statikberechnungen treten in der Regel erst ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf. Sie können als Teil der eigentlichen Bauakte oder als separate Akte vorliegen.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Neben dem privaten Interesse, eine Bauakte zum eigenen Wohnhaus zu finden, bestehen insbesondere für Denkmalpfleger und Forscher zur Häusergeschichte, Architekturgeschichte, Kunstgeschichte und Ortsgeschichte umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten der Unterlagen.

Die Lagepläne bieten durch die Darstellung der Umgebung aufschlussreiche Details zu den in der Nähe gelegenen Gebäuden, Straßen und weiteren örtlichen Begebenheiten.

Hinweise zur Benutzung

Nicht in allen Findbüchern zu den Beständen mit Bauakten im Landesarchiv Baden-Württemberg sind die Baumaßnahmen einzeln ausgeworfen. Oft sind nur zusammenfassende Titelaufnahmen vorhanden (z.B. „Bauakten A-Dorf A-C, 1906-1908“).

Daher ist es wichtig, dass neben dem Bauort auch das Baujahr (bzw. das Jahr, in dem Umbauten stattgefunden haben) und der damalige Bauherr bekannt sind.

Eine Suche nach der Hausnummer, der Flurstücknummer oder der Straße mit Hausnummer ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Für jüngere Bauakten sind häufig noch Sperrfristen zu beachten.

Anmerkungen

[1] Entwurf einer Bauordnung für das Königreich Württemberg. Beilage zum Bericht vom 26. Februar 1862 an Hohes Königliches Ministerium des Innern, hg. von der K. Centralstelle für Handel und Gewerbe, Stuttgart 1862.

Literatur

  • Huyer, Michael, Zur Bedeutung der Bauaktenüberlieferung aus Sicht der Denkmalpflege, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 79 (2013), S. 26–33.
  • Kreutzer, Thomas, Masse und Klasse. Bauakten in Kommunalarchiven, in: Archivnachrichten 45 (2012), S. 32–33, URL: https://www.landesarchiv-bw.de/web/55188 (07.06.2017).

Zitierhinweis:  Corinna Knobloch, Bauakten und Baupläne, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 08.06.2017.

 

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