Entnazifizierungsakten in (Süd-) Baden

Von Christof Strauß

Die Akte von Leni Riefenstahl, (Quelle: Landesarchiv BW, StAF D 180/2 Nr. 228165)
Die Akte von Leni Riefenstahl, (Quelle: Landesarchiv BW, StAF D 180/2 Nr. 228165)

Definition der Quellengattung

Unter südbadischen Entnazifizierungsakten versteht man das Schriftgut des im Dezember 1946 eingerichteten „Staatskommissariats für politische Säuberung“ und der ihm unterstellten „Spruchkammer Südbaden“ in Freiburg, das Anfang der 1990er Jahre ins Staatsarchiv Freiburg gelangte. Als Entnazifizierungsakten im engeren Sinn sind hierbei lediglich solche Unterlagen anzusehen, die sich in Form von Einzelfall- oder Sammelakten mit der politischen Säuberung von Einzelpersonen oder Personengruppen befassen. Sie bilden im Staatsarchiv Freiburg die Beständegruppe D 180/1 bis D 180/17 (Spruchkammer Südbaden). Nicht unter die Entnazifizierungsakten im engeren Sinn fallen die Sach- und Personalakten des Staatskommissariats für politische Säuberung, die im Staatsarchiv Freiburg im Bestand C 48/1 zu finden sind.

Historische Entwicklung

Die Entnazifizierung nahm in (Süd-) Baden hinsichtlich größerer Entwicklungsphasen einen ähnlichen Verlauf wie in Württemberg-Hohenzollern, für das im Rahmen der Südwestdeutschen Archivalienkunde ein ausführlicher Beitrag vorliegt: Die anfängliche dezentrale „auto-épuration“ unter Beteiligung antifaschistischer deutscher Kräfte in sogenannten „Untersuchungsausschüssen“ und übergeordneten „Reinigungskommissionen“ trug auch in Südbaden richtigerweise der Tatsache Rechnung, dass politische Belastung in einem autokratischen System wie dem nationalsozialistischen Deutschland nicht allein an formalen Faktoren wie Parteizugehörigkeit, Funktionen oder bekleideten Ämtern und Rängen fest zu machen war. Doch sorgte vor allem die Uneinheitlichkeit der so getroffenen Urteile für großen Unmut und führte zur Beendigung dieser Praxis. Die französischen Entnazifizierungsmaßnahmen gerieten danach spätestens mit der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom Oktober 1946 auch in Südbaden immer stärker in das Fahrwasser der Entnazifizierungspraxis in der amerikanischen Zone und mündeten in die am 29. März 1947 erlassene „Landesverordnung über die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“. Diese benannte und präzisierte die fünf Belastungskategorien (Hauptschuldige, Schuldige, Minderbelastete, Mitläufer, Entlastete), legte Sühnemaßnahmen für Verurteilte fest und bezeichnete die Kompetenzen und Zusammensetzung der vier Organe der Entnazifizierung, nämlich des Staatskommissars, des ihn unterstützenden politischen Beirats, der auf Kreisebene agierenden Untersuchungsausschüsse und der Spruchkammer. Anders als im amerikanisch besetzten Nordbaden existierte im Land Baden nur eine Spruchkammer mit mehreren Abteilungen. Wie in den anderen Ländern der französischen Zone und in den anderen westlichen Besatzungszonen war der Aufwand dieses Verfahrens hoch, die Resultate hingegen dürftig. Im Jahr 1951 begann die Abwicklung des Staatskommissariats, 1952 gingen seine Kompetenzen auf das Badische Innenministerium und Ende desselben Jahres – bedingt durch die Gründung des Landes Baden-Württemberg – auf eine Auskunftsstelle beim Regierungspräsidium Freiburg über.[1]

Aufbau und Inhalt

Spruchkammerakten

Die südbadischen Entnazifizierungsakten bilden im Staatsarchiv Freiburg insgesamt 17 Bestände. Den Kern der Überlieferung stellen die eigentlichen Spruchkammerakten (D 180/2) dar, die die Bestellnummern 1 bis 234.954 einnehmen. Nachdem die Spruchkammer in Freiburg ein Urteil gefällt hatte, wurde die entsprechende Verfahrensakte an die Entnazifizierungsabteilung der Militärregierung in Baden-Baden weitergegeben, wo diese eine fortlaufend vergebene Entnazifizierungsnummer (DNZ-Nummer) erhielt, die mit der heutigen archivischen Bestellnummer übereinstimmt. Indes weist der Bestand eine ganze Reihe nicht belegter Nummern auf. Teils fehlen blockweise nur gerade Nummern, teils nur ungerade (insgesamt gut 4.000 Akten). Hinzu kommen weitere ca. 3.700 nicht belegte DNZ-Nummern. Eine plausible Erklärung für diese Lücken gibt es bislang nicht. Bei mehreren tausend Bestellnummern findet sich statt einer Akte nur ein Stellvertreter mit dem Vermerk „interné“. Diese Akten von Insassen französischer Internierungslager hatte die französische Seite bei der Übergabe der Entnazifizierungsakten an deutsche Stellen nicht abgegeben. Sie gelangten in die Archives de L’occupation française en Allemagne et en Autriche in Colmar und von dort 2009/2010 in die Archives diplomatiques nach La Courneuve bei Paris, wo sie sich heute noch befinden. Über eine Zugänglichmachung dieser Akten in deutschen Archiven in Form von Digitalisaten wird noch verhandelt.[2] Der Aufbau und Inhalt der südbadischen Spruchkammerakten entspricht weitgehend jenem in Württemberg-Hohenzollern, für die eine ausführliche Schilderung vorliegt.

Register

Für die französischen Besatzungsbehörden stellte eine Namenskartei das Findmittel zu den Entnazifizierungsakten dar. Im Zuge der Aktenabgabe an deutsche Stellen wurde die Kartei in zwei Ausfertigungen abgetippt. Eine in 11 alphabetisch geordneten Bänden gebundene Ausfertigung war bis zur Erstellung eines Online-Findbuchs im Staatsarchiv Freiburg das Findmittel zu den Entnazifizierungsakten. Genannt werden darin die Namen, die Geburtsdaten und die DNZ-Nummern der Betroffenen. Die nicht gebundene identische zweite Ausfertigung bildet im Staatsarchiv Freiburg den Bestand D 180/1. Erst bei der Erstellung eines digitalen Findmittels zeigte sich, das die Register Lücken aufweisen, das heißt, das etliche DNZ-Nummern in den Registern nicht aufgeführt sind, sehr wohl aber eine Akte vorhanden ist. Diese Lücken konnten umgehend geschlossen werden.[3]

Karteien

Vier Karteien, die offenkundig bei den deutschen Entnazifizierungsbehörden geführt wurden, bilden im Staatsarchiv Freiburg den Bestand D 180/16. Im Einzelnen handelt es sich um eine „Kartei der verhandelten Fälle“, eine „Kartei der neu verhandelten Fälle“, eine „Gnadenkartei“ sowie eine „Kartei Säuberungsbescheinigungen sowie Karteikarten der Fälle der Hauptschuldigen und Schuldigen“. Diese Karteien sind insofern von Wert, da sie zum Teil Personen aufführen, die in den lückenhaften Registern nicht auftauchen und von denen so über den Namen und das Geburtsdatum zumindest eine eindeutige Identifizierung möglich ist.

Sonstiges

Ergänzt werden die eigentlichen Entnazifizierungsakten durch eine Reihe weiterer Unterlagen, die nach Übergabe durch das Generallandesarchiv Karlsruhe Anfang der 1990er Jahre im Staatsarchiv Freiburg – sofern es sich um eigene Aktenserien handelte – zu eigenen Beständen formiert wurden. Zu nennen sind die „Gnadenakten“ (D 180/3), in denen sich vor allem Schriftwechsel über mit Sühnemaßnahmen belegte Personen finden lassen, allgemeine, als alphabetische Sammelakten angelegte „Schriftwechsel in Entnazifizierungsakten“ (D 180/4) sowie „Nicht beschiedene Verfahrensakten“ (D 180/5), die als alphabetische Sammelakten im Zuge der Ausstellung behördlicher Bescheinigungen (etwa Säuberungsbescheinigungen) entstanden. Im Bestand „Ergänzungsmappen“ (D 180/6) finden sich zu Sammelakten formierte Schriftwechsel zu einzelnen Entnazifizierungsfällen ebenso wie Einzelfallakten und Korrespondenzen mit dem Document Center in Berlin und der französischen Militärregierung. Die „Sonderakten“ (D 180/7) umfassen Unterlagen etwa zu einzelnen Personen, die zum Zeitpunkt der Entnazifizierung abwesend waren. Der zu Sammelakten formierte Bestand „Spruchkammerentscheide“ (D 180/8) enthält neben den Entscheiden selbst auch Urteilsbegründungen und der Bestand „Erhebungen bei der Stadt Freiburg“ (D 180/9) politische Fragebögen, die vom Statistischen Amt der Stadt nach Errichtung der Spruchkammer Südbaden dorthin übermittelt wurden. Lassen sich bei den „Vermögensübersichten“ (D 180/10) weitere Einzelfallakten finden, sind die Bestände „Politische Säuberung der Wirtschaft“ (D 180/11) und „Urteile ohne Sühnemaßnahmen (Wirtschaft)“ (D 180/12) als Sammelakten formiert. Gleiches gilt für die Bestände „Entscheidungen der britischen und amerikanischen Zone“ (D 180/13), „Bestätigungslisten (Wirtschaft)“ (D 180/14) und „Bestätigungslisten (Jugendamnestie)“ (D 180/15). Die Akten des Bestands „Politische Säuberung des Rundfunks“ (D 180/17) – vornehmlich Meldebögen/Fragebögen – waren zunächst Teil des Bestands W 530/1 (Chef du Service „Radiodiffusion“ au Gouvernement Militaire de Bade), wurden dann aus diesem herausgezogen und der Beständeserie D 180 angegliedert. Das Vorhandensein der ergänzenden Unterlagen erhöht die Chancen auf Auffindung einzelner Personen, falls eine Recherche im Bestand D 180/2 erfolglos bleibt. Einen adäquaten Ersatz für eine Einzelfall-Entnazifizierungsakte stellen sie indes nur teilweise dar.[4]

Überlieferungslage und ggf. vorarchivische/archivische Bearbeitungsschritte

Die südbadischen Entnazifizierungsunterlagen gelangten vom „Staatskommissariats für politische Säuberung“ in Freiburg nach dem Ende der Entnazifizierung zunächst über eine Abwicklungsstelle an das Regierungspräsidium Freiburg, von diesem 1953 an das Generallandesarchiv Karlsruhe und dann im Rahmen eines Beständeausgleichs Anfang der 1990er Jahre schließlich ins Staatsarchiv Freiburg.[5] Hier wurden die Sach- und Personalakten des Staatskommissariats (Bestand C 48/1) von den eigentlichen Entnazifizierungsunterlagen der Spruchkammer Südbaden getrennt und einzelne Aktenserien der Letzteren zu eigenen Beständen formiert (D 180/1 bis D 180/17). Mit der archivischen Verzeichnung der Entnazifizierungsakten wurde Anfang der 2000er Jahre begonnen. Für jeden Bestand liegt mittlerweile ein Online-Findmittel vor. Bei Einzelfallakten ist ein Zugriff über den jeweiligen Namen möglich (sofern der betreffende Datensatz schon ins Internet eingestellt werden durfte). Bei den Sammelakten und Karteien ist dies nicht möglich, die Formierung und Auflistung der einzelnen Archivalieneinheiten erlaubt in diesem Fall aber zumindest einen vergleichsweise gezielten Zugriff. Kernstück der archivischen Erschließung war die Erstellung eines Online-Findmittels zum Bestand D 180/2. Die elektronische Erfassung der über 200.000 Einzelfälle erfolgte auf Grundlage der Register und ermöglichte, in den Registern nicht erfasste aber physisch vorhandene Akten zu identifizieren und die entsprechenden Informationen zu ergänzen. Die Bestände D 180/1–17 wurden sämtlich konservatorisch behandelt (Verpackung/Entmetallisierung) und werden seit 2016 schrittweise sicherungsdigitalisiert.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Siehe dazu den Beitrag über die Entnazifizierungsunterlagen in Württemberg-Hohenzollern.

Hinweise zur Benutzung

Im Hinblick auf eine Einsichtnahme im Lesesaal des Staatsarchivs Freiburg bzw. auf die Anzeige personenbezogener Datensätze in Online-Findmitteln des Staatsarchivs Freiburg gelten die gleichen Regelungen wie für die Entnazifizierungsunterlagen in Württemberg-Hohenzollern.

Anmerkungen

[1] Hochstuhl, Auffinden der Akteure; Hennig, Entnazifizierungsunterlagen; Grohnert, Entnazifizierung in Baden; Möhler, Säuberung; Stingl, Zur Geschichte der Spruchkammer Südbaden; Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt.
[2] Hochstuhl, Auffinden der Akteure, S. 54–59.
[3] Ebd., S. 54.
[4] Vorworte zu den jeweiligen Online-Findmitteln des Staatsarchivs Freiburg.
[5] Hochstuhl, Auffinden der Akteure, S. 54.
 

Literatur

  • Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1947.
  • Grohnert, Reinhard, Die Entnazifizierung in Baden 1945–1949. Konzeption und Praxis der „Epuration“ am Beispiel eines Landes der französischen Besatzungszone (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, 123), Stuttgart 1991.
  • Hennig, Sabine, Entnazifizierungsunterlagen in Württemberg-Hohenzollern, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde.
  • Hochstuhl, Kurt, Vom zukünftig leichten Auffinden der Akteure. Südbadische Entnazifizierungsakten in den französischen „Archives diplomatiques“ in La Courneuve (unveröffentlichtes Manuskript).
  • Möhler, Rainer, Politische Säuberung im Südwesten unter französischer Besatzung, in: Kriegsende und Neubeginn. Westdeutschland und Luxemburg zwischen 1944 und 1947, hg. von Kurt Düwell/Michael Matheus (Geschichtliche Landeskunde 46), Stuttgart 1997, S. 175–192.
  • Stingl, Martin, Zur Geschichte der Spruchkammer Südbaden, in: Vorwort zum Online-Findmittel des Bestands D 180/2 im Staatsarchiv Freiburg (16.11.2017).

 

Zitierhinweis: Christof Strauß, Entnazifizierungsakten in (Süd-) Baden, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 16.11.2017.

 

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