Das Wappen zeigt im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen. Nach dem Gesetz vom 3. Mai 1954 wird es als großes und kleines Landeswappen geführt. Beim großen Landeswappen ruht eine Wappenkrone auf dem Schild, der von einem goldenen Hirsch und einem goldenen Greif gehalten wird; diese sind rot bewehrt.
Das kleine Landeswappen hat eine Blattkrone. Im Schild, dem Kernstück des Wappens, wird die Einheit des Landes betont. Das Stauferwappen ist seit rund 800 Jahren das Symbol des Herzogtums Schwaben, es spricht aber auch für die ehemals staufische Pfalz wie für das ostfränkische Hausmachtgebiet der Staufer. Nach deren Untergang lebte es im Wappen des Schwäbischen Kreises bis ins 19., im württembergischen Königs- und Staatswappen bis in das 20. Jahrhundert weiter. Die Krone ist der heraldische Ausdruck der Staatshoheit. Ihre Gestalt beim kleinen Landeswappen schließt sich den Kronen an, die seit 1918 von den deutschen Ländern geführt werden. In der Wappenkrone des großen Landeswappens erscheinen auf einem goldenen Kronreif in der Mitte herausgehoben die Wappen der beiden namengebenden Länder Baden und Württemberg. Sie sind umgeben von vier Wappen geschichtlich bedeutender Herrschaftsgebiete und Landschaften, die für alle Landesteile in Nord und Süd sprechen: vorne die drei silbernen (weißen) Spitzen in Rot für das Herzogtum Ostfranken und der weiß-schwarz gevierte Schild von Hohenzollern, hinten der rotgekrönte goldene Löwe der Kurpfalz in Schwarz und der rot-weiß-rote österreichische Bindenschild zur Erinnerung an die vorderösterreichischen Lande im Breisgau und im württembergischen Oberschwaben. Die Schildhalter sind den ehemaligen württembergischen und badischen Großen Staatswappen entnommen und den beiden zugehörigen Wappen in der Krone nach den heraldischen Regeln im Wechsel zugekehrt als symbolische Hüter und Wächter des neuen Landes und seiner Verfassung.