Ursachen des Bauernkriegs von 1525

von Aaron Bauer

Flugschrift An die Versammlung gemeiner Bauernschaft von Christoph Schappeler
Ausschnitt aus dem Titelblatt der Flugschrift An die Versammlung gemeiner Bauernschaft von Christoph Schappeler, Nürnberg 1525. [Quelle: Bavarikon, Lizenz: CC0]

Die Ursachenforschung zum Bauernkrieg verfolgte seit dem 19. Jahrhundert verschiedene Ansätze: Zunächst als Freiheitskampf verarmter Bauern oder frühbürgerlicher Schichten interpretiert, betrachtete insbesondere Günther Franz die bedrohte Rechtsstellung einer bäuerlichen Oberschicht als ursächlich und den Bauernkrieg damit in erster Linie als eine Auseinandersetzung um politische Rechte.

Spätestens mit den Arbeiten von Peter Blickle, Horst Buszello und Rudolf Endres setzte sich zur Klärung der Ursachen des Bauernkriegs ein multiperspektivischer Ansatz durch, in den neben der politisch-rechtlichen Situation auch die ökonomischen Verhältnisse um 1525 und zudem die durch die Reformation hervorgerufenen gesellschaftlichen Umwälzungen verstärkt einbezogen wurden. Dieser vielschichtige Erklärungsansatz ging auch einher mit der Beschreibung einer heterogenen Gruppe der Aufständischen, die eben nicht nur aus Bauern bestand und für die sich seitdem die Bezeichnung „Gemeiner Mann“ durchgesetzt hat.

Abgaben, Steuern und Leibeigenschaft: Politische und rechtliche Ursachen

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts stellte der deutsche Südwesten ein buntes Konglomerat vielfältiger Herrschaftsverhältnisse dar. Die rechtliche Situation der Bauern konnte von Herrschaft zu Herrschaft sehr ähnlich gestaltet sein, aber auch große Unterschiede aufweisen. Am Vorabend des Bauernkriegs gliederte sich die Gesellschaft in ein dreigliedriges Ständesystem, wobei die Herrschaft in den meisten von Fällen von Adel und Klerus ausgeübt wurde. Der gemeine Mann galt hingegen als nicht zur Herrschaft befähigt und stand in einem Abgabenverhältnis zu seinen lokalen Herren.

Dem Landesherrn waren dabei Steuern, vor allem als Ungeld, einer Verbrauchssteuer auf den Kauf von alltäglichen Produkten wie Wein, Bier, Getreide und Fleisch, zu entrichten. Jedoch stand es einem Landesherrn frei, bei Bedarf zusätzliche Landessteuern zu erheben, was vor dem Bauernkrieg auch in zunehmendem Maße der Fall gewesen war, wie etwa die Beschwerden der Bauern der Grafschaft Fürstenberg zeigen.

Im Zuge der Territorialisierung schränkten vielerorts die Landesherren die freie Nutzung von Wäldern, Gewässern und Wiesen – der Allmende – ein, indem sie Gebühren erhoben und deren Nutzung durch Beamte überwachen und regulieren ließen. So wurden den Bauern vielerorts Jagd und Fischfang gänzlich untersagt und Zuwiderhandlung hart bestraft, wie zahlreiche nach dem Bauernkrieg geschworene Urfehden anzeigen.

Für die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen, die im von der Grundherrschaft geprägten deutschen Südwesten einem Grundherrn gehörten, entrichteten die Bauern Zinsen und Gülten. Dabei handelte es sich meist um einen in Naturalien abgegebenen Anteil der erwirtschafteten Erträge. Für die Grundherren, meist Adlige und Klöster, stellten diese grundherrlichen Abgaben eine wesentliche Einkommensquelle dar.

Zur Versorgung der Kirche war an den jeweiligen Kirchenherrn der Zehnt zu entrichten. Dabei wurde zwischen dem großen Zehnt, der sich auf den zehnten Teil des erwirtschafteten Getreides oder Weins bezog, und dem kleinen Zehnt, der die Abgabe des zehnten Teils von sämtlichen Gartenfrüchten sowie vom Vieh bedeutete, unterschieden. Dass sich um 1525 der Zehnt vielerorts gar nicht mehr in kirchlicher Hand befand, sondern gegen Geld veräußert worden war, stellte einen wesentlichen Kritikpunkt der Aufständischen dar. Zudem wurde insbesondere in den Zwölf Artikeln die Zahlung des kleinen Zehnt mit Verweis auf die Bibel verweigert.

Einen weiteren Konfliktpunkt stellte die Leibeigenschaft dar. Leibeigene Bauern standen in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Leibherrn, was häufig mit weiteren und höheren Abgaben einherging, worunter insbesondere der sogenannte Todfall hervorzuheben ist, der beim Tod einer leibeigenen Person zu entrichten war. Verstarb ein Mann, wurde das Besthaupt, das beste Vieh im Stall, abgegeben. Verstarb eine Frau, traf es mit dem Bestgewand das beste Kleidungsstück der Verstorbenen. Zwar waren bei weitem nicht alle Bauern im deutschen Südwesten Leibeigene, jedoch war die Leibeigenschaft Anfang des 16. Jahrhunderts vor allem in Oberschwaben, im Allgäu, im Schwarzwald und am Oberrhein – den ersten Aufstandszentren des Bauernkriegs – verbreitet.

Die Höhe der Abgaben und Steuern variierte je nach Territorium und Herrschaftsbereich. Es kann angenommen werden, dass der durchschnittliche Bauer im deutschen Südwesten rund die Hälfte seiner Erträge aus der Landwirtschaft abzugeben hatte, den Großteil davon an seinen Grundherrn.

Zusätzlich zu den genannten Steuern und Abgaben war der gemeine Mann seinen Herren aber auch zu verschiedenen Diensten verpflichtet. Dem Landesherrn waren Militärdienste zu leisten, in Württemberg beispielsweise im Rahmen des Landesaufgebots. Den Grund- und Leibherren waren die Bauern zu Frondiensten verpflichtet, zu denen Instandhaltungsarbeiten, Fuhrdienste, beispielsweise von Bau- und Brennholz, aber auch landwirtschaftliche Tätigkeiten zählten.

Wie die Höhe der Abgaben und Steuern variierten auch Art und Umfang der Frondienste. Beides wurde zunächst durch das sogenannte Alte Herkommen festgelegt und war vielerorts nicht festgeschrieben. Durch eine Verrechtlichung und Verschriftlichung dieses Alten Herkommens wollten die Herren ihre Rechte tendenziell ausweiten. Damit griffen sie jedoch in die kommunale Selbstverwaltung dörflicher Gemeinden ein, nicht zuletzt durch die Schaffung neuer Ämter und die Einschränkung der Allmende.

Als eine wesentliche Ursache politisch-rechtlicher Natur ist also das Spannungsverhältnis zwischen der Territorialisierung und dem von den Bauern ausgeübten Kommunalismus zu betrachten.

Demographie, Missernten und Schulden: Ökonomische Ursachen

Die wirtschaftlichen Verhältnisse um 1525 lagen als Ursache des Bauernkriegs lange Zeit weniger im Fokus der Forschung. Häufig wurde in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse zu Beginn des 16. Jahrhunderts einfach auf ein seit der Pestepidemie Mitte des 14. Jahrhunderts anhaltendes Bevölkerungswachstum in Mitteleuropa verwiesen, das im Zuge einer spätmittelalterlichen Agrarkrise zu zunehmender Ressourcenknappheit führte. Die Forderungen der Aufständischen nach Zugang zur Allmende können demnach als Ausdruck einer allgemeinen Ressourcenknappheit verstanden werden.

Dieser Agrarkrise steht mit der im Verlauf des 15. Jahrhunderts zunehmenden Kommerzialisierung der Landwirtschaft jedoch eine weitere Entwicklung gegenüber, die die ökonomische Situation um 1525 zusätzlich verschärfte. Die Kommerzialisierung hatte zur Folge, dass der Wert agrarischer Produkte stärker als zuvor an den Markt angebunden war. Zudem kam es in einigen Regionen zur gezielten Spezialisierung der Landwirtschaft, wobei Sonderkulturen wie der Weinbau eine besonders wichtige Rolle spielten.

Die Kommerzialisierung der Landwirtschaft schlug sich auch darin nieder, dass Bauern ihre Abgaben an den Grundherrn vermehrt mit Geldmitteln bezahlten und sich dabei auch regelmäßig bei ihren Grundherren verschuldeten. Wie Stefan Sonderegger feststellte, geschah dies nicht immer aufgrund von tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit, sondern vielmehr aufgrund des ökonomischen Handelns der Bauern, die Zahlungen verschleppten, um selber gewinnbringende Geschäfte tätigen zu können.

Dieses wirtschaftliche Handeln der bäuerlichen Bevölkerung, das Sonderegger vor allem für die Ostschweiz untersuchte, habe weder eine Ausnahme noch einen hinreichenden „Grund für die Bauernunruhen“[1] dargestellt, wurde jedoch zum Problem, wenn durch Krieg oder klimatische Bedingungen die landwirtschaftlichen Erträge über längere Zeiträume ausfielen. Ab 1480 war das Klima in Mitteleuropa in den Sommermonaten eher feucht und kalt, die Vegetation setzte häufig verspätet ein. Die daraus resultierenden Ernteausfälle bedrohten die Akteure der kommerzialisierten Landwirtschaft, Bauern wie Herren. Eine Folge dieser wirtschaftlichen Krise war, dass vielerorts Bauern in die Leibeigenschaft abrutschten, was das Verhältnis zu den Herren stark belastete.

Die Bauernunruhen um 1500 und der Bauernkrieg 1525 sind also vor dem Kontext einer agrarischen Krise zu betrachten, die auf die demographische Entwicklung, ungünstige klimatische Bedingungen und die Kommerzialisierung der Landwirtschaft zurückgeführt werden kann. Von dieser Krise waren nicht nur die Bauern, sondern die Ständegesellschaft in ihrer Gesamtheit unmittelbar betroffen. Im Gegensatz zu Adel und Klerus folgte für die Bauern aus dieser Krise jedoch eine Einschränkung ihrer Rechte.

Die Reformation als Ursache des Bauernkriegs?

Die Verbindung zwischen Reformation und Bauernkrieg wurde vor allem von Peter Blickle hergestellt. Für ihn stellte die Reformation das wesentliche Massenereignis dar, das dem Bauernkrieg vorausging und vor allem auch als Medienereignis der Verbreitung von Ideen durch Flugschriften großen Vorschub leistete. Nicht zuletzt aufgrund der massenhaften Verbreitung der aufständischen Forderungen wie etwa in Form der Zwölf Artikel konnte es gelingen, dass sich die zunächst lokal begrenzten Aufstandsbewegungen über die territorialen Grenzen hinweg vom deutschen Südwesten bis nach Thüringen und Tirol ausbreiteten.

Sämtliche Aufstandsbewegungen schlossen sich dabei auch mehr oder weniger den reformatorischen Forderungen an, was nicht zuletzt auf eine um 1500 weitverbreitete antiklerikale Grundstimmung zurückzuführen ist, die die Missstände in der Kirche offen anprangerte. Der Stellenwert der Reformation für die Aufständischen kommt in den Zwölf Artikeln deutlich zum Ausdruck, deren erster Artikel die freie Pfarrerswahl fordert. Zugleich argumentieren die Aufständischen ganz im reformatorischen Sinne auf der Grundlage der Bibel, aus der sie das Göttliche Recht ableiteten.

Die Bündnisse der lokalen Aufstandsbewegungen wie die Christliche Vereinigung oder die Christliche Bruderschaft stellen weitere Anknüpfungspunkte an die Reformation dar. Überdies schlossen sich an mehreren Orten auch reformatorische Prediger wie Christoph Schappeler oder Thomas Müntzer offen dem Aufstand an und leisteten wesentliche Beiträge zu dessen Programmatik.

Andere Reformatoren, darunter allen voran Martin Luther, distanzierten sich jedoch von den Aufständischen, insbesondere im Nachgang der Weinsberger Bluttat. Luther war der Ansicht, dass die Aufständischen seinen Begriff ‚Von der Freiheit eines Christenmenschen‘ falsch verstanden, und positionierte sich mit seiner Schrift ‚Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern‘ Anfang Mai 1525 deutlich auf Seiten der Herren. Mit der Niederschlagung der Aufstände wurde die Reformation schließlich zu einer landesherrlichen Angelegenheit, also einer „Reformation von oben“.

Für den Beginn des Aufstands spielte die Reformation, anders als die ökonomischen und politisch-rechtlichen Verhältnisse, keine große Rolle. Sie begünstigte und beförderte jedoch die Ausweitung des Aufstands und trug wesentlich zur Programmatik der Aufständischen bei.

Anmerkungen

[1] Sonderegger, Verschlechterung, S. 213.

Literatur

  • Blickle, Peter, Bäuerliche Erhebungen im spätmittelalterlichen deutschen Reich, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie 27 (1979), S. 208-231.
  • Blickle, Peter, Der Bauernkrieg. Die Revolution des Gemeinen Mannes, 3. Auflage, Nördlingen 2006.
  • Blickle, Peter, Die Revolution von 1525, München/Wien 1983.
  • Blickle, Peter, Die Zwölf Artikel der oberschwäbischen Bauern. Das Scharnier zwischen Bauernkrieg und Reformation, in: Die Zwölf Artikel von 1525 und das „Göttliche Recht“ der Bauern – rechtshistorische und theologische Dimensionen, hg. von Görge K. Hasselhoff und David von Mayenburg, Würzburg 2012 (Studien des Bonner Zentrums für Religion und Gesellschaft, Band 8), S. 19-42.
  • Buszello, Horst, „Wohlfeile“ und „Teuerung“ am Oberrhein 1340-1525 im Spiegel zeitgenössischer erzählender Quellen, in: Bauer, Reich und Reformation. Festschrift für Günther Franz, hg. von Peter Blickle, Stuttgart 1982, S. 18-42.
  • Endres, Rudolf, Ursachen, in: Der deutsche Bauernkrieg, hg. von Horst Buszello, Peter Blickle und Rudolf Endres, 2. Auflage, Paderborn 1984, S. 217-253.
  • Maurer, Hans-Martin, Der Bauernkrieg als Massenerhebung. Dynamik einer revolutionären Bewegung, in: Bausteine zur geschichtlichen von Baden-Württemberg, hg. von der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Stuttgart 1979, S. 255-295.
  • Sonderegger, Stefan, Verschlechterung der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen als Ursachen für bäuerliche Beschwerden. Dargestellt am Beispiel Oberschwabens und der Ostschweiz am Vorabend des Bauernkriegs, in: Akteure des Bauernkriegs im deutschen Südwesten. Motive – Strategien – Kommunikation – Lernerfahrung, hg. von Sigrid Hirbodian, Sabine Holtz und Edwin E. Weber, Stuttgart 2025 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Band 239), S. 195-225.
  • Troßbach, Werner, Art. „Bauernkrieg“, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, 2019, URL: https://doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_244627 (aufgerufen am: 01.08.2025).

Zitierhinweis: Aaron Bauer, Ursachen des Bauernkriegs von 1525, in: Bauernkrieg, URL: […], Stand: 20.11.2025.

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