Dokumente zum Strafvollzug

Strafvollzugsunterlagen sind vielfältig: In der Regel handelt sich um Nachweise von Transporten, Aufnahme und Entlassung der Gefangenen.

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Schubbefehl im Verfahren gegen Ludwig Appel und Andere, 1933. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11642 a-i Bild 55]
Schubbefehl im Verfahren gegen Ludwig Appel und Andere, 1933. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 11642 a-i Bild 55]

Die Unterlagen sind in der Regel auf buntem Papier gedruckt und tabellarisch aufgebaut. Als Teil des Strafvollzugs sind sie häufig am Ende der Haupt- und Ermittlungsakte und in den Strafvollstreckungsakten zu finden.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Aufnahmemitteilung der Maria Hengge, 1942. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12368-12373 Bild 175]
Aufnahmemitteilung der Maria Hengge, 1942. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 473 Bild 7]

Die Dokumente enthalten grundsätzlich immer Angaben zur zuständigen Behörde wie die Polizei, deren Beamte den Gefangenentransport begleiteten, oder zu dem Gefängnis, in welches der oder die Verurteilte eingewiesen wurde. Außerdem finden sich dort Name und persönliche Angaben der verurteilten Person, Informationen zum Verfahren sowie eine Personenbeschreibung für den Fall einer Flucht. Hinzu kommen weitere relevante Angaben wie die strafbare Handlung, bekannte Fluchtversuche oder eine Neigung zu Gewalt. Organisatorische Hinweise können ebenfalls enthalten sein, etwa zur Mitgabe von Handakten oder zum Besitz eines Häftlings, der von der Anstalt verwahrt wurde. Manchmal enthält das Dokument auch eine detaillierte Aufstellung des Transportwegs.

Wer hat das Dokument erstellt?

Transportzettel für Frieda Wawzin, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 473 Bild 7]
Transportzettel für Frieda Wawzin, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12368-12373 Bild 175]

Gefangenenunterlagen wurden in der Regel von Justiz- oder Polizeibeamten erstellt, die entweder für den Transport oder für die Aufnahme oder Entlassung im Gefängnis zuständig waren.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Aufnahmeersuchen des Oberstaatsanwalts für die Verurteilte Margareta Renn beim Vorstand des Frauenzuchthauses Hagenau, 1943. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 4995-4996, Bild 78]
Aufnahmeersuchen des Oberstaatsanwalts für die Verurteilte Margareta Renn beim Vorstand des Frauenzuchthauses Hagenau, 1943. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 4995-4996, Bild 78]

Die Sicht der betroffenen Personen wird in diesen Dokumenten nicht festgehalten. Aus anderen Quellen, wie Biografien oder anderen Archivalien, weiß man jedoch, dass Transporte und Gefängnisaufenthalte häufig von Schikanen, Gewalt und Zwangsarbeit begleitet waren. Zudem ist zu beachten, dass besonders in den Kriegswirren Dokumente nicht immer vollständig oder korrekt ausgefüllt wurden. Es kam vor, dass Häftlinge aufgrund von Frontverschiebungen kurzfristig auf andere Gefängnisse verteilt oder gar entlassen wurden, was nicht immer ordentlich dokumentiert werden konnte.

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