Gnadengesuche

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Gnadengesuch der Thekla Albietz für ihren Sohn Arthur Albietz, 1940. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 3343-3346 Bild 177]
Gnadengesuch der Thekla Albietz für ihren Sohn Arthur Albietz, 1940. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 3343-3346 Bild 177]

Ein Gnadengesuch ist in der Regel schon am Titel erkennbar: Das Wort „Gnadengesuch“ steht als Überschrift oder taucht relativ früh im Schreiben auf. Es ist häufig an den für das jeweilige Sondergericht zuständige Oberstaatsanwalt gerichtet und in Briefform verfasst.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Gnadengesuch des Rechtsanwalts Alfred Bopp für seinen Mandanten Gustav Roth, 1943 [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12224-12233 Bild 1122]
Gnadengesuch des Rechtsanwalts Alfred Bopp für seinen Mandanten Gustav Roth, 1943 [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12224-12233 Bild 1122]

Ein Gnadengesuch enthält Angaben zum Gerichtsverfahren und zu den Personalien der verurteilten Person sowie die Gründe für das Urteil. Im Mittelpunkt steht jedoch die Bitte um Nachsicht: Angehörige oder Rechtsanwälte führen Argumente an, warum eine Haftverkürzung, Strafmilderung oder Freilassung nötig ist. Häufig werden gesundheitliche Gründe genannt oder die wirtschaftliche und familiäre Situation beschrieben, etwa dass die Familie auf die Unterstützung der verurteilten Person angewiesen ist. Es kann auch betont werden, dass die Person in der Gemeinde oder am Arbeitsplatz geachtet ist. Manche Gesuche sind mehrseitig und beinhalten zusätzliche Schreiben von Angehörigen, Bürgermeistern, Landräten oder Arbeitgebern, die die Bedeutung der Person unterstreichen sollen.

Wer hat das Dokument erstellt?

Gnadengesuch des Heinz Bader, 1943. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 13 Bild 21]
Gnadengesuch des Heinz Bader, 1943. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 13 Bild 21]

Das Gesuch wurde von der verurteilten Person selbst, einem Angehörigen oder einem Rechtsanwalt verfasst.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Gnadengesuch des Rechtsanwalts Otto Hardung für seine Mandanten Andreas und Emilie Glock, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12364-12367, Bild 158]
Gnadengesuch des Rechtsanwalts Otto Hardung für seine Mandanten Andreas und Emilie Glock, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12364-12367, Bild 158]

Ein Gnadengesuch war häufig die einzige Möglichkeit, die Strafe eines Sondergerichts noch zu beeinflussen, da es kein reguläres Beschwerderecht gab. Dabei wurde das Urteil nicht angefochten, sondern lediglich um Gnade gebeten, wie etwa die Umwandlung der Todesstrafe in Haft oder eine Strafmilderung. Da die Erfolgschancen gering waren, schrieben Antragsteller oft das, was sie für aussichtsreich hielten, auch wenn es stellenweise nicht der Wahrheit entsprach.

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