Gutachten

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Medizinisches Gutachten eines Amtsarztes aus Pforzheim im Verfahren gegen Nora Köhler, 1938. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 2904-2905 Bild 19]
Medizinisches Gutachten eines Amtsarztes aus Pforzheim im Verfahren gegen Nora Köhler, 1938. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 2904-2905 Bild 19]

Gutachten wurden nicht einheitlich angelegt, da jeder Gutachtenersteller nach einem eigenen Stil verfahren konnte. Es lässt sich meistens darüber identifizieren, dass am Anfang des Dokuments das Wort „Gutachten“ fällt. Die Texte sind häufig mehrseitig und umfangreich. Meist handelt es sich um medizinische Gutachten von Ärzten, es können aber auch andere Arten vorkommen – etwa technische Gutachten, zum Beispiel von einer Handwerksfirma zu Spuren bei einem Einbruch.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Technisches Gutachten des Oberkommandos der Wehrmacht im Verfahren gegen Erich Rieder, 1941. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 4045-4046 Bild 27]
Technisches Gutachten des Oberkommandos der Wehrmacht im Verfahren gegen Erich Rieder, 1941. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 4045-4046 Bild 27]

Ein Gutachten enthält üblicherweise neben dem Namen des Sachverständigen Details zum Werdegang der beschuldigten Person, eine Darstellung des Tathergangs, Untersuchungsergebnisse, Beobachtungen und eine abschließende Einschätzung des Gutachters.

Wer hat das Dokument erstellt?

Medizinisches Gutachten des Gefängnisarztes Carl Trappmann im Verfahren gegen Rudolf Bräuner, 1942. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12220-12223 Bild 199]
Medizinisches Gutachten des Gefängnisarztes Carl Trappmann im Verfahren gegen Rudolf Bräuner, 1942. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12220-12223 Bild 199]

Das Gutachten wurde vom jeweiligen Sachverständigen erstellt.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Abschrift eines medizinischen Gutachtens der Psychiatrischen Klinik in Freiburg im Verfahren gegen Anna Keller, 1943. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 1680 Bild 20]
Abschrift eines medizinischen Gutachtens der Psychiatrischen Klinik in Freiburg im Verfahren gegen Anna Keller, 1943. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 1680 Bild 20]

Die Einschätzungen können zum Teil stark tendenziös und bei medizinischen Gutachten ethisch höchst problematisch ausfallen. Aussagen darüber, ob jemand „skrupellos“ oder „außerhalb der menschlichen Gesellschaft“ sei, wie es in einem Gutachten von Gerichtsarzt Trappmann heißt, sind keine wissenschaftlich begründbaren Feststellungen, sondern moralische Urteile. Hinzu kommt eine menschenverachtende Sprache, etwa Begriffe wie „asozial“ oder „Zigeuner“.

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