Schreiben der NSDAP

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Stellungnahme der NSDAP-Kreisleitung Heidelberg zu Fragen im Verfahren gegen Kurt Ritter, 1936. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 1621-1622 Bild 57]
Stellungnahme der NSDAP-Kreisleitung Heidelberg zu Fragen im Verfahren gegen Kurt Ritter, 1936. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 1621-1622 Bild 57]

Das Dokument ist leicht zu identifizieren: Es trägt einen markanten Briefkopf mit der Bezeichnung „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ und dem Hakenkreuz. Häufig wurden im Rahmen der Ermittlungen Auskünfte von der NSDAP eingeholt, weshalb das Dokument in der Regel vor der Anklage zu finden ist.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Auskunft der NSDAP-Reichsleitung über die Mitgliedschaft von Hans Schnepf, 1937. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 7272 Bild 34]
Auskunft der NSDAP-Reichsleitung über die Mitgliedschaft von Hans Schnepf, 1937. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 7272 Bild 34]

Das Schreiben enthält Angaben zur ausstellenden NSDAP-Stelle, zum zuständigen Funktionär und zum jeweiligen Ortsverband. Hinzu kommt eine Einschätzung der im Verfahren beschuldigten Person: Darin kann auf ihre Einstellung vor der Machtübernahme, auf die Teilnahme an NS-Veranstaltungen, auf Mitgliedschaften in NS-Organisationen sowie auf eventuelle Spenden für NS-Wohltätigkeitszwecke eingegangen werden. Abschließend erfolgt meist eine Bewertung der politischen Zuverlässigkeit. Andere Auskünfte von NSDAP-Stellen enthielten den Status der Mitgliedschaft bei der Partei.

Wer hat das Dokument erstellt?

Politische Beurteilung von Frieda Wolf durch das NSDAP-Kreispersonalamt in Überlingen am See, 1941. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 471 Bild 56]
Politische Beurteilung von Frieda Wolf durch das NSDAP-Kreispersonalamt in Überlingen am See, 1941. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 471 Bild 56]

Das Dokument wurde von einem NSDAP-Funktionär verfasst.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Politische Beurteilung von Friedrich Demarez durch den Kreispersonalamtsleiter in Karlsruhe, 1942. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 12224-12233 Bild 168]
Politische Beurteilung von Friedrich Demarez durch den Kreispersonalamtsleiter in Karlsruhe, 1942. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 12224-12233 Bild 168]

Die politische Haltung einer Person darf in einem Verfahren ohne politischen Gegenstand keine strafrechtliche Relevanz haben und nicht kriminalisiert werden. Bei den Sondergerichtsverfahren war dies dennoch die Norm. Zudem waren die von der NSDAP erstellten Einschätzungen äußerst tendenziös: Sie basieren oft auf Beobachtungen, Hörensagen oder persönlichen Eindrücken, die leicht verzerrt oder manipuliert sein konnten.

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