Urteilsaufhebungen
Woran lässt sich das Dokument erkennen?
Das Dokument ist in der Regel ein handschriftlicher oder maschineller Beschluss, der frühestens aus dem Jahr 1946 stammt. Typisch ist, dass darin der Satz „… wird aufgehoben“ enthalten ist. Aufgrund der unmittelbaren Nachkriegssituation und des Materialmangels wurden solche Beschlüsse auch handschriftlich verfasst.
Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?
Auf dem Dokument finden sich Angaben zur zuständigen Behörde, meist dem Landgericht Mannheim oder dem Badischen Landgericht in Freiburg. Es enthält Details zum Sondergerichtsverfahren, darunter Aktenzeichen und Urteilsdatum, sowie Angaben zur verurteilten Person. Es werden zudem die Gründe für die Aufhebung genannt, die häufig darauf verweisen, dass die jeweilige Verurteilung auf nationalsozialistischem Sonderrecht beruhte, das nach 1945 aufgehoben wurde.
Wer hat das Dokument erstellt?
Das Dokument wurde von einem Richter der zuständigen Behörde erstellt und verantwortet.
Was ist bei dem Dokument zu bedenken?
Nicht alle Urteile wurden vollständig aufgehoben. Besonders schwierig war die Neubewertung von kriegsbezogenen Vergehen wie Schwarzschlachtung oder dem Missbrauch von Lebensmittelkarten, die während der NS-Zeit besonders hoch bestraft und in der Regel nach Kriegsende nicht korrigiert wurden. Auch bei anderen Straftaten kam es vor, dass nur Teile eines Urteils aufgehoben wurden. Daran lässt sich erkennen, dass es Kontinuitäten im Rechtsdenken gab, zum Beispiel wenn eine Person weiterhin als „asozial“ eingestuft wurde und deshalb bestimmte Strafen bestehen blieben.

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