Urteilsaufhebungen

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Beschluss des badischen Landgerichts in Freiburg bezüglich des Sondergerichtsurteils gegen Elsa Benz, 1947. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 1833 Bild 79]
Beschluss des badischen Landgerichts in Freiburg bezüglich des Sondergerichtsurteils gegen Elsa Benz, 1947. [Quelle: Landesarchiv BW, StAF A 47/1 Nr. 1833 Bild 79]

Das Dokument ist in der Regel ein handschriftlicher oder maschineller Beschluss, der frühestens aus dem Jahr 1946 stammt. Typisch ist, dass darin der Satz „… wird aufgehoben“ enthalten ist. Aufgrund der unmittelbaren Nachkriegssituation und des Materialmangels wurden solche Beschlüsse auch handschriftlich verfasst.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Beschluss des Landgericht Mannheim bezüglich des Sondergerichtsurteils gegen Willi Vöhringer, 1949. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12044-12045 Bild 67]
Beschluss des Landgericht Mannheim bezüglich des Sondergerichtsurteils gegen Willi Vöhringer, 1949. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12044-12045 Bild 67]

Auf dem Dokument finden sich Angaben zur zuständigen Behörde, meist dem Landgericht Mannheim oder dem Badischen Landgericht in Freiburg. Es enthält Details zum Sondergerichtsverfahren, darunter Aktenzeichen und Urteilsdatum, sowie Angaben zur verurteilten Person. Es werden zudem die Gründe für die Aufhebung genannt, die häufig darauf verweisen, dass die jeweilige Verurteilung auf nationalsozialistischem Sonderrecht beruhte, das nach 1945 aufgehoben wurde.

Wer hat das Dokument erstellt?

Beschluss des Landsgerichts Mannheim bezüglich des Sondergerichtsurteils gegen Matthias Stör, 1951. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 309-311 Bild 102]
Beschluss des Landsgerichts Mannheim bezüglich des Sondergerichtsurteils gegen Matthias Stör, 1951. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 309-311 Bild 102]

Das Dokument wurde von einem Richter der zuständigen Behörde erstellt und verantwortet.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Beschluss des Landgerichts Mannheim bezüglich des Sondergerichtsurteils gegen Otto Gaß, 1947. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 3128-3130 Bild 141]
Beschluss des Landgerichts Mannheim bezüglich des Sondergerichtsurteils gegen Otto Gaß, 1947. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 3128-3130 Bild 141]

Nicht alle Urteile wurden vollständig aufgehoben. Besonders schwierig war die Neubewertung von kriegsbezogenen Vergehen wie Schwarzschlachtung oder dem Missbrauch von Lebensmittelkarten, die während der NS-Zeit besonders hoch bestraft und in der Regel nach Kriegsende nicht korrigiert wurden. Auch bei anderen Straftaten kam es vor, dass nur Teile eines Urteils aufgehoben wurden. Daran lässt sich erkennen, dass es Kontinuitäten im Rechtsdenken gab, zum Beispiel wenn eine Person weiterhin als „asozial“ eingestuft wurde und deshalb bestimmte Strafen bestehen blieben.

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