Zeitungsartikel und Plakate

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Plakat zum Urteil gegen Otto Blaschke, 1940. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12110-12113 Bild 251]
Plakat zum Urteil gegen Otto Blaschke, 1940. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12110-12113 Bild 251]

Es handelt sich meist um Plakate oder um ausgeschnittene Zeitungsartikel. Die Plakate waren auffällig gestaltet, häufig farbig und großformatig, da sie für den öffentlichen Aushang gedacht waren. Zeitungsartikel wurden in den Akten oft als Ausschnitte gesammelt und auf Blätter geklebt, meist mit handschriftlichem Vermerk der Zeitung, in der der Artikel erschien, und dem Erscheinungsdatum.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Ausschnitt eines Artikels über das Urteil gegen Karl Steinhauser in der ‚Neuen Mannherimer Zeitung‘, 1942. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 4433-4439 Bild 68]
Ausschnitt eines Artikels über das Urteil gegen Karl Steinhauser in der ‚Neuen Mannherimer Zeitung‘, 1942. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 4433-4439 Bild 68]

Die Artikel und Plakate nennen in der Regel das Urteil und oft auch die Namen der verurteilten Personen. In der Akte können auch Hinweise zu den beteiligten Stellen vorkommen, z. B. die Pressestelle des Landgerichts oder die Staatsanwaltschaft.

Wer hat das Dokument erstellt?

Die Inhalte stammten von der Gerichtspressestelle oder wurden von dort weitergegeben. Sie wurden von Geschäftsstellenbeamten in die Gerichtsakten eingepflegt. Plakate wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei Druckereien erstellt und über die städtische Reklame verteilt.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Ziel war es, die Strafe öffentlich bekannt zu machen und eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Diese Dokumente dienten deshalb der NS-Propaganda. Sie sollten nicht neutral informieren, sondern der Bevölkerung zeigen, welche Handlungen nicht toleriert wurden. Die Sprache war oft abschreckend und entmenschlichend gegenüber den Verurteilten.

Suche