Gefürstete Hohenzollerische Grafschaften

Besoldungsbuch des Grafen von Hohenzollern-Hechingen, um 1580 (StAS Ho 1 T 7 Nr. 798)
Besoldungsbuch des Grafen von Hohenzollern-Hechingen, um 1580 (Landesarchiv StAS Ho 1 T 7 Nr. 798)

Die Zollern, 1061 erstmals urkundlich erwähnt, gehören zu den zahlreichen schwäbischen Grafenfamilien, über deren Herkunft und ursprüngliche Herrschaftsrechte nur Vermutungen möglich sind. Sie blieben mit ihrer Territorialbildung im angestammten Raum und konnten sich, anders als die meisten ihrer Standesgenossen, über das Ende des alten Reiches hinaus halten. Im 12. Jahrhundert soll vom Gesamthaus die Linie der Grafen von Hohenberg abgezweigt sein. Deren Besitz ging letztlich in Vorderösterreich und Württemberg auf. Wichtig für das Ansehen der Zollern war die Bildung einer zu größeren Würden aufsteigenden fränkischen Linie. Die zurückbleibende schwäbische Linie splitterte sich in zahlreiche Zweige auf und scheint trotz Senioratsverfassung im 14. Jahrhundert durch Verkäufe und Verpfändungen ihren ohnehin schmalen Besitz weitgehend ruiniert zu haben. Die von einem Adelshaus unbekannten Namens übernommene Herrschaft Schalksburg (um Balingen) wurde von einem Seitenzweig der Zollern 1403 an Württemberg verkauft. Um den Stammbesitz mit Hechingen und der namengebenden Burg stritten sich, nachdem die andere Seitenlinie der Schwarzgrafen 1402 ausgestorben war, die beiden Brüder Friedrich der Öttinger und Eitelfriedrich I. aus der Straßburger Linie. Obwohl 1403 ausgemacht war, dass Verpfändungen weder an Württemberg noch an Baden geschehen dürften, hatte der ältere der Brüder fast seinen gesamten Teil in der Folge an Württemberg verpfändet, der Jüngere seine Besitzungen an Pfalz-Mosbach. Der Öttinger verfeindete sich zum Schluss nicht nur mit Württemberg, sondern auch mit den Reichsstädten und büßte nach einer Belagerung durch diese 1423 die anschließend dem Erdboden gleichgemachte Stammburg ein. Eitelfriedrich I., nach der Ausschaltung seines unruhigen Bruders Alleinherrscher, musste sich zwar zu einem Erbvertrag mit Württemberg verstehen, konnte aber durch kluge Politik mit allen Nachbarn die Grundlagen für eine Wiederaufrichtung der zollernschen Herrschaft legen. Seinem Sohn gelang 1453, indem er die Schwäche der Reichsstädte ausnützte, der Wiederaufbau des Zollern. Er konnte durch Geldzahlungen auch den Erbvertrag mit Württemberg ablösen. Trotz sonstiger territorialer Konsolidierungen blieb die Herrschaft noch verschwindend klein.

Erbeinigung der Grafen von Hohenzollern, Abschrift des Originals von 1575 (StAS FAS HH 1-50 T1-5 U 276)
Erbeinigung der Grafen von Hohenzollern, Abschrift des Originals von 1575 (Landesarchiv StAS FAS  HH 1-50 T1-5 U 276)

Eine Erweiterung erfuhr sie, als die Zollern 1497 die erheiratete Herrschaft Räzüns in Graubünden mit Maximilian gegen die Herrschaft Haigerloch eintauschen konnten. Im 16. Jahrhundert zeigt sich eine deutliche Straffung der Verwaltung und die Bildung von Zentralbehörden. 1535 gingen durch Erbschaft von den Werdenbergern die Grafschaften Sigmaringen und Veringen an das Zollernhaus über, beide blieben österreichisches Lehen. Die Teilung von 1576 ließ drei verschiedene Linien, Sigmaringen, Hechingen und Haigerloch, entstehen. Das Haigerlocher Erbe fiel 1634 an die fortan erheblich stärkere Sigmaringer Linie. Seit 1623 waren Hechingen wie Sigmaringen Reichsfürsten, Hauptmotiv dafür die zahlreichen Dienste der Hohenzollern als Beamte und Soldaten für das Haus Habsburg. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts waren die schwäbischen Zollern aber bemüht, auch die Verbindungen zu ihren fränkisch-preußischen Verwandten wieder anzuknüpfen. Am Ende des alten Reiches hat sich dies noch verstärkt. (Weiter: -> Hohenzollern im 19./20. Jahrhundert)

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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