Fürstentum Fürstenberg

Trochtelfingen auf der Hohenzollern-Hechingischen Landkarte von Johann Ulrich Stierlin, 1717 (StAS K I Z/2 Bl.1)
Trochtelfingen auf der Hohenzollern-Hechingischen Landkarte von Johann Ulrich Stierlin, 1717 (Landesarchiv StAS K I Z/2 Bl.1)

Unter den auf Südwestdeutschland selbst beschränkten weltlichen Territorien war das fürstenbergische am Ende des alten Reiches nach den vier großen noch das bedeutendste. Dies hatte es im Grunde mehr glücklichen Erbgängen als einer breiten Ausgangsbasis zu verdanken, obwohl das Haus Fürstenberg zum ältesten Adel zu zählen ist. Die Fürstenberger Grafen sind ein Zweig des altschwäbischen Grafenhauses von Urach, dessen Genealogie, verbunden mit der des Hauses Achalm, höchstwahrscheinlich auf den Grafen Unruoch zur Zeit Karls des Großen zurückreicht. Beim Aussterben der Zähringer wurden die Uracher 1218 die Nachfolger in deren Allodialbesitz nördlich des Hochrheins. 1237 teilte sich das Haus Urach in die Linie der Grafen von Freiburg und in die der Grafen von Fürstenberg. Während die Freiburger Grafen den Breisgauer Besitz übernahmen, ständig weiterteilten und schließlich noch vor ihrem Erlöschen 1459 fast ganz an die Habsburger und die Markgrafen verloren, konnten die Fürstenberger das Zähringererbe im Kinzigtal und auf der Baar halten. Sie nannten sich nach ihrer Burg auf dem vordersten Berg oberhalb des alten karolingischen Pfalzbezirkes Neudingen. Im Namen steckt also nicht von vornherein der Anspruch auf den Fürstentitel. Beim Besitz auf der Baar handelte es sich u. a. um den Restbezirk der Grafschaft mit dem Mittelpunkt Aasen. Erst im 13. Jahrhundert taucht die Bezeichnung Landgrafschaft auf. Konkurrenten der Fürstenberger waren hier die Grafen von Sulz und in Abhängigkeit von diesen die Herren von Wartenberg. Heinrich I., Graf von Fürstenberg, erreichte durch seine guten Beziehungen zu Rudolf von Habsburg – er war dessen Bannerträger in der Schlacht auf dem Marchfeld – 1282 einen Hofgerichtsentscheid, der den Fürstenbergern den Landgrafentitel in der Baar allein zusprach. Bis zu Anfang des 14. Jahrhunderts konnten sie auch die Wartenberger völlig verdrängen.

1284 spaltete sich das Haus erstmals in zwei Linien, die sich in den Kinzigtaler und den Baarer Herrschaftsbezirk mit gewissen Überschneidungen teilten. Die Linie in der Baar konnte durch Heirat mit der Wolfacher Erbtochter das hintere Kinzigtal erwerben, während ihr die Herrschaft im Renchtal und der Besitz östlich des Kniebis entglitt. Weitere Teilungen waren der Grund für den Verlust von Villingen. Der Versuch, die Herrschaft Triberg als Bindeglied zwischen Baar und Kinzigtal zu gewinnen, wurde 1365 von Österreich vereitelt. Nach dem Aussterben der Haslacher Linie 1386 drohte sogar der Übergang des mittleren Kinzigtals an das Bistum Straßburg. Er konnte nur durch Lehensannahme aufgehalten werden. Bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts spaltete sich wiederum eine Kinzigtäler Seitenlinie ab. Sie regierte bis 1490. Die andere Linie konnte 1488 mit dem Reichenauer Lehen Donaueschingen den künftigen Sitz der Residenz erwerben und nach der Wiedervereinigung des Landes im Landshuter Krieg die halbe Landvogtei Ortenau, also altes Zähringererbe, auf das die Fürstenberger im 13. Jahrhundert hatten verzichten müssen, gewinnen. Das jetzt von Hausach aus wieder unter eigenen Herrschern verwaltete Kinzigtal wurde 1543 der Reformation in der Straßburger Form geöffnet. Doch hatte das nur die Folge, dass beim Heimfall an die Hauptlinie 1549 eine scharfe Gegenreformation durchgeführt wurde und der Kaiser die Landvogtei Ortenau 1551 zurücklöste. Etwa gleichzeitig hatte die Hauptlinie den Grundstein zur Ausdehnung nach Osten gelegt; die Gräfin Anna von Werdenberg brachte ihrem Gemahl Friedrich II. 1534 die Landgrafschaft Heiligenberg nördlich des Bodensees zu, dazu noch Jungnau und Truchtelfingen.

Meßkirch, 1575 (GLA J/B Meßkirch Nr. 1)
Meßkirch, 1575 (Landesarchiv GLAK J/B Meßkirch Nr. 1)

Bereits 1559 wurde wieder geteilt, und die Aufspaltung hauptsächlich in eine Kinzigtaler und Heiligenberger Linie war nur die Einleitung zu weiteren Teilungen. Doch wurde der Gesamtzusammenhalt der Besitzungen dadurch gewahrt, dass verschiedene Familienverträge seit 1491 stets für ein gemeinsames Erbrecht sorgten, die Zustimmung der Agnaten zu allen Veräußerungen zur Bedingung machten und auch häufig gemeinsame Besitzungen ausgeschieden wurden. Die Kinzigtäler Linie erheiratete 1627 die Herrschaft Meßkirch, wo die Gerichtsbarkeit durch Sigmaringen eingeschränkt war, und 1636 Gundelfingen und Neufra sowie ein Drittel an Wiesensteig, das erst 1752 an Bayern veräußert wurde. 1639 gingen Engen und die Landgrafschaft Stühlingen an die Kinzigtäler Linie über, die fortan ihre Residenzen in Meßkirch und Stühlingen hatte.

Die Stadt Wiesensteig um 1550 (HStA N 201 Nr. 3)
Die Stadt Wiesensteig um 1550 (Landesarchiv HStAS N 201 Nr. 3)

Der Heiligenberger Linie gelang 1664 unter Hermann Egon dank ihrer Verbindungen zum Kaiserhaus die Erhebung in den Reichsfürstenstand. 1699 hat sich die bereits 1658 vorgeschlagene Primogenitur in den damals bestehenden drei Teilherrschaften Meßkirch, Stühlingen und Heiligenberg durchgesetzt. Nach Erlöschen der Heiligenberger Linie wurde 1716 das Gesamthaus in den Fürstenstand erhoben und 1744 nach dem Aussterben der Meßkircher die Teilherrschaften in der Hand des Fürsten Josef Wilhelm Ernst vereinigt. Erst damit war ein Aufbau einer Gesamtverwaltung möglich, und Donaueschingen hat sich als Residenzort entfaltet, ohne zu Stadtrecht zu gelangen, wie überhaupt die Städte im Fürstenberger Territorium nach dem Verlust von Villingen eine untergeordnete Rolle spielten. Auch im 18. Jahrhundert bestanden noch die Vertretungen der einzelnen Herrschaftsgebiete durch ihre Ortsvorsteher, auch hier Landschaft genannt und 1551 erstmals für das Kinzigtal belegt. Die zu den Landgrafschaften Baar und Heiligenberg gehörigen und in fremde Territorien übergreifenden Landgerichte wurden im 17. Jahrhundert zugunsten von Oberämtern in Donaueschingen und Heiligenberg und zum Teil die weiterreichenden Ansprüche aufgegeben. Am Ende des Alten Reiches machte Fürstenberg noch den Versuch, durch einen Zusammenschluss mit den anderen kleineren Hochadelsherrschaften die Selbständigkeit gegen die werdenden Rheinbundstaaten zu bewahren; vor allem seine stets österreichfreundliche Haltung hat Napoleon dazu bewogen, es doch zu mediatisieren.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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