Volksstaat Württemberg

Kapp-Lüttwitz-Putsch, März 1920 (HStAS P 2 Bü 77)
Friedrich Ebert im März 1920 (HStAS P 2 Bü 77)

Aus der Revolution ging eine neue Staatsgewalt und ein neues Landesparlament erst nach Unruhen und Kämpfen mit den auf Rätediktatur drängenden Spartakisten und Teilen der Unabhängigen Sozialdemokraten hervor. Die von der verfassunggebenden Landesversammlung beratene Landesverfassung trat am 25. September 1919 in Kraft. Das Einkammersystem, seit dem Kampf um das alte Recht Forderung der Württemberger Linken, wurde nunmehr durchgeführt; für die Wahl des Landtags (101, seit 1924 80 Sitze) galten die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung. Der Ministerpräsident führte die Bezeichnung Staatspräsident.

Wohl hatte, für manche unerwartet, das geschichtlich gewachsene Gemeinschaftsbewusstsein in den Einzelstaaten die Dynastien überdauert, aber die Zuständigkeiten der Reichsgewalt nahmen wiederum erheblich zu. Heerwesen, Eisenbahn und Post, Steuerverwaltung und Wasserstraßen gingen auf das Reich über. Die innerpolitische Entwicklung war durch die allmähliche Gewichtsverlagerung von der 1919 herrschenden Weimarer Koalition (Mehrheitssozialisten, Zentrum, Demokraten) auf die Flügelparteien gekennzeichnet. Im Ganzen blieben indessen unter wechselnden, aber stets vom Zentrum mitgetragenen Koalitionsregierungen (1919/20 unter dem Sozialdemokraten Wilhelm Blos, 1920/24 unter dem Demokraten Johannes Hieber, 1924/28 unter dem Bürgerparteiler (Deutschnationalen) Wilhelm Bazille, 1928/33 unter dem Zentrumsführer Eugen Bolz) die politischen Verhältnisse einigermaßen stabil. Die aus Teilen der Nationalliberalen gebildete Deutsche Volkspartei war seit 1920 im Landtag vertreten. 1928 zog dort mit drei Abgeordneten auch der besonders von evangelischen Gemeinschaftskreisen getragene Christliche Volksdienst ein. Die Sozialdemokratie war 1923-1933 an der Regierung nicht beteiligt; unter ihren Landtagsabgeordneten trat namentlich Kurt Schumacher hervor, der spätere Führer der Bonner Bundestagsopposition.

Die Inflation von 1923 führte zu einer sozialen Umschichtung von weitreichenden Folgen. In der Staatsverwaltung wurden einschneidende Sparmaßnahmen notwendig, denen 1924 u.a. die vier Kreisregierungen zum Opfer fielen. Im gleichen Jahr erfolgte die gesetzliche Trennung von Kirche und Staat; die evangelische Landeskirche löste sich damit von der im Reformationszeitalter geschaffenen staatlichen Leitung, die katholische Kirche errang unter Aufhebung des Gesetzes von 1862 eine freiere Gestaltung ihrer Beziehungen zum Staat.

Aufruf zu den Wahlen am 20. Mai 1928 (StAL E 180 II Bü 166)
Aufruf zu den Wahlen am 20. Mai 1928 (StAL E 180 II Bü 166)

Dank der durch die Verbindung vieler Industriearbeiter zur Landwirtschaft bestimmten Sozialstruktur wurde das Land von der 1929 heraufziehenden Wirtschaftskrise zunächst weniger betroffen als andere Reichsteile. Nach dem Gutachten des Reichssparkommissars waren Württembergs Staatsfinanzen und Verwaltung 1930 die besten im Reich.
Die Landtagswahl vom April 1932, die die bisher kaum vertretenen Nationalsozialisten zur stärksten Fraktion machte, entzog dem Kabinett Bolz die parlamentarische Grundlage. Es regierte als geschäftsführendes Kabinett nach dem Vorgang der Reichsregierung mit Notverordnungen noch fast ein Jahr weiter.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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