Die Christliche Vereinigung
von Jantina Faust
Bildung der oberschwäbischen Bauernhaufen
In Oberschwaben bildeten sich im Winter 1524/25 drei große Bauernhaufen im Gebiet um Baltringen, im Allgäu und am Bodensee. Sie verband die Idee des Göttlichen Rechts und die Aufhebung der Belastungen durch die Obrigkeiten.
Bereits im Februar 1525 betitelte sich der Baltringer Haufen als Christliche Vereinigung und verfasste unter der Leitung ihres Obersten Ulrich Schmid die sogenannten Baltringer Artikel, eine Sammlung von über 300 Beschwerdeschriften, welche sie an den Schwäbischen Bund übersandten. Auch der Allgäuer Haufen verwendete ab Mitte Februar 1525 die Bezeichnung Christliche Vereinigung der Landart Allgäu.
Ulrich Schmid reiste darüber hinaus nach Memmingen und traf Sebastian Lotzer, welcher wiederum durch Christoph Schappeler, der den Baltringer Haufen in konfessionellen Angelegenheiten beriet, von den Lehren Zwinglis erfahren hatte. Lotzer verteidigte seit 1523 das Recht der Laien, das göttliche Wort zu deuten, weshalb Schmid ihn als Feldschreiber anwarb.
Gründung der Christlichen Vereinigung in Oberschwaben
Zur Aufnahme der Allgäuer und Seebauern in die Christliche Vereinigung kam es am 6. und 7. März, nachdem der Schwäbische Bund den Baltringer Haufen auf einen Verhandlungstag am 6. März nach Memmingen eingeladen hatte. Daraufhin wandten sich die Baltringer an den Seehaufen und den Allgäuer Haufen und baten diese um Unterstützung. Der Seehaufen und der Allgäuer Haufen hatten sich bereits Ende Februar bzw. Anfang März verbündet und gegenseitige Eide geschworen.
Am 6. März trafen sich circa 50 Gesandte der drei Haufen in Memmingen und verhandelten über ein Bündnis, welches gegenseitige Unterstützung im Kampf gegen den Schwäbischen Bund versprechen sollte. Von den Verhandlungen sind keine Protokolle überliefert, daher müssen den Ausführungen von Johannes Kessler aus St. Gallen, einem Vertrauten der Bauern, Glauben geschenkt werden.
Laut Kessler kam es zunächst zu Meinungsverschiedenheiten, da die Baltringer Bauern auf eine diplomatische Strategie setzten, während sich die Allgäuer und Seebauern zum Kampf bereit erklärten. Am darauffolgenden Tag kam es jedoch zu einer Einigung und es wurden Beschwerdeartikel beschlossen, welche als die Zwölf Artikel bekannt sind.
Neben den Zwölf Artikeln entwickelten die Bauern eine Bundesordnung, welche das Bündnis der drei Haufen absicherte und an dessen Inhalt sich jedes Mitglied halten musste. Einem ähnlichen Prinzip folgte die Landesordnung, welche die militärische Organisation der Haufen bestimmte.
In ihrer Ordnung legte die Christliche Vereinigung ihre Vertreter fest und organisierte sich zu einer professionellen Gemeinschaft. Durch den Zwang der Dörfer und Bauern sich anzuschließen erhielt die Vereinigung eine beträchtliche Größe.
An den Schwäbischen Bund sandte die Christliche Vereinigung eine knappe Botschaft über ihre Gründung, welche den Bund in Aufruhr versetzte und zu einer raschen Aufrüstung führte. Jedoch war dem Schwäbischen Bund zu diesem Zeitpunkt noch kein militärischer Schlag möglich, da er an anderen Fronten kämpfen musste.
Versuch und Scheitern einer gerichtlichen Lösung
Am 15. März kamen die Bauern erneut in Memmingen zusammen und ernannten eine Reihe von Richtern, welche über ihre Belange urteilen sollten. Darunter fanden sich Vertreter der Städte Zürich, Nürnberg, Straßburg, Lindau, sowie der Erzherzog Ferdinand von Österreich und Herzog Friedrich von Sachsen.
Außerdem erstellten sie eine Liste von Reformatoren, welche die theologische Legitimität der bäuerlichen Beschwerden klären sollten. Darunter fanden sich unter anderem Martin Luther und Philipp Melanchthon, jedoch wurde den Bauern bewusst, dass diese von dem Schwäbischen Bund nicht akzeptiert werden würden, daher erstellten sie eine zweite Liste, welche unter anderem die Bürgermeister der Städte Kempten, Memmingen und Ravensburg aufführte.
Am 20. März kamen die Bauern dann schließlich zum dritten Mal für Verhandlungen nach Memmingen. Dabei beschlossen sie, dem Rat der Bürgermeister von Ravensburg und Kempten Heinrich Besserer und Gordian Seuter folgend, sechs Vertreter auszuwählen, welche nach Ulm geschickt werden sollten, um mit dem Schwäbischen Bund zu verhandeln. Am 24. März trafen diese Vertreter in Ulm ein und übermittelten ihre schriftlichen Forderungen, sowie die Liste der Richter.
Der Schwäbische Bund lehnte die Forderungen der Bauern in ihrer vorliegenden Form jedoch ab und vermittelte einen anderen Vorschlag, in dem die Bauern jeweils getrennt von den anderen Haufen die Streitigkeiten mit ihrer jeweiligen Obrigkeit klären, oder, wenn dies nicht möglich sei, Vermittler eingesetzt werden sollten. Darüber hinaus sollte sich die Vereinigung auflösen und die Bauern nach Hause zurückkehren und auf ihre Konfliktlösung warten.
Diesen Vorschlag anzunehmen überstieg die Fähigkeiten der Gesandten der Bauernhaufen und es wurde eine Frist auf den 2. April festgesetzt, bis zu welcher die Bauern in einer Vollversammlung über den Vorschlag entscheiden sollten. Bis dahin sollte es zu keinen weiteren Aktionen kommen.
Militärische Auseinandersetzung und Auflösung der Christlichen Vereinigung
Da eine Lösung jedoch unwahrscheinlich schien, begannen radikale Bauern ab dem 26. März mit Plünderungen und Brandschatzungen. Es folgten der Angriff auf das Schloss Schemmerberg und der Mord an dem Wirt von Griesingen. Die von den Baltringern gebrochene Waffenruhe bewegte auch den Schwäbischen Bund dazu, aktiv zu werden und so gipfelte der Konflikt schließlich in der Schlacht bei Leipheim am 4. April, in der die Baltringer Bauern große Verluste erlitten.
An diesem Punkt kann die Christliche Vereinigung bereits faktisch als aufgelöst gelten, denn die erhoffte Hilfe im Kampf kam nicht und der Baltringer Haufen wurde aufgelöst. Somit hatte die Christliche Vereinigung bereits ein Glied verloren.
Bald darauf traf das Heer des Schwäbischen Bundes auf die Bodenseebauern, welche Unterstützung von den Allgäuer Bauern erhielten. Sie zeigten sich deutlich kampferfahrener und konnten daher nicht so einfach vernichtet werden wie die Baltringer Bauern. Ihnen gelang es schließlich am 17. April in Weingarten einen Vertrag mit dem Schwäbischen Bund, vertreten durch den Truchsess von Waldburg, zu schließen. Dieser Vertrag von Weingarten bewahrte sie vor einem Schicksal ähnlich dem des Baltringer Haufens. Teil dieses Vertrages war jedoch, dass sie sämtliche geschlossenen Bündnisse, also auch die Christliche Vereinigung, für nichtig erklären mussten und in Zukunft keine neuerlichen Bünde eingehen durften. Damit fand die Christliche Vereinigung ihr definitives Ende.
Literatur
- Engelhard, Christoph, Zwölf Artikel und Bundesordnung der Bauern, Flugschrift „An die Versamlung gemayner pawerschafft“. Traktate aus dem Bauernkrieg 1525, Memmingen 2000.
- Franz, Günther, Der Deutsche Bauernkrieg, Berlin/München 1943.
- Kuhn, Elmar L., Der Bauernkrieg in Oberschwaben, Tübingen 2000.
- Sievers, Leo, Revolution in Deutschland. Geschichte der Bauernkriege, Frankfurt a. M. 1980.
Zitierhinweis: Jantina Faust, Die Christliche Vereinigung, in: Bauernkrieg, URL: […], Stand: 07.06.2025.

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