Urfehden

von Aaron Bauer

Agathe, Ehefrau des Henslin Bosch aus Mägerkingen, wegen ungebührlicher Reden gegen die Obrigkeit während der Bauernunruhen einige Tage zu Urach gefangen und nach Fürbitten freigelassen, schwört Urfehde, 4. September 1525. [Quelle: Landesarchiv BW, HstAS A 44 U 5889]
Agathe, Ehefrau des Henslin Bosch aus Mägerkingen, wegen ungebührlicher Reden gegen die Obrigkeit während der Bauernunruhen einige Tage zu Urach gefangen und nach Fürbitten freigelassen, schwört Urfehde, 4. September 1525. [Quelle: Landesarchiv BW, HstAS A 44 U 5889]

Zweck, Inhalt und Aufbau von Urfehden

Die Urfehde war eine insbesondere im 15. und 16. Jahrhundert gängige Strafrechtspraxis. Der Begriff ‚Urfehde‘ bezeichnet sinngemäß die Einigung auf eine ‚Nicht-Fehde‘, also den eidlich bekräftigten Verzicht auf eine Fehde. Konnte eine Person einer Straftat überführt werden, schwor sie Urfehde, wobei die Urfehde in diesem Fall einem Schuldbekenntnis gleichkam. Vor allem aber sollte so sichergestellt werden, dass die verurteilte Person das von der Obrigkeit auferlegte Strafmaß anerkennen und sich nicht für ihre Verurteilung rächen würde.

Urfehde konnte auch im Falle eines Freispruchs der angeklagten Person geschworen werden, wobei die freigesprochene Person eidlich bekannte, sich nicht für durch die Haft und gegebenenfalls erlittene Folter zugefügten Schäden zu rächen. Insgesamt diente das Schwören der Urfehde dazu, den sozialen Frieden zwischen einer verurteilten oder freigesprochenen Person und der Obrigkeit wiederherzustellen.

Da die Urfehde ihrem Zweck nach einen vertraglichen Charakter hatte, ähnelte sie in Aufbau und Inhalt einer Urkunde. Im 15. Jahrhundert wurden sie zunehmend formalisiert, unterschieden sich in ihrer Ausfertigung je nach Territorium. Casimir Bumiller listet die zentralen Elemente, die in einer Urfehde enthalten sein konnten, wie folgt auf:

  • Name und Wohnort des Ausstellers
  • Grund, Ort und Veranlassung der Inhaftierung
  • Grund der Freilassung (Fürbitte von Freunden und Verwandten, Begnadigung)
  • Eidesleistung
    • sich nicht zu rächen
    • bestimmte Strafen auf sich zu nehmen
    • künftige Rechtshändel nur vor den zuständigen Gerichten auszutragen
  • Konsequenzen im Falle des Eidbruchs
  • Stellung von Bürgen, Benennung und Bestätigung ihrer Pflichten
  • Siegelankündigung
  • Zeugenliste
  • Datierung

Damit waren in einer Urfehde wesentliche Informationen über den anlassgebenden Gerichtsprozess, die angeklagte Person, das verhandelte Vergehen und das gegebenenfalls verhängte Strafmaß enthalten.

Für die Kriminal- und Rechtsgeschichte sind Urfehden daher eine besonders wertvolle Quelle. Hinzu kommt, dass Urfehden nicht nur in großer Zahl ausgefertigt wurden, sondern auch recht zahlreich überliefert sind: Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart liegen im Bestand A 44 ganze 7.236 Urfehden vor, die vollständig digitalisiert und in einem 13 Bände umfassenden Bestandsrepertorium verzeichnet sind.

Urfehden des Bauernkriegs

Auch im Zuge des Bauernkriegs wurden zahlreiche Urfehden geschworen. Laut Christine Bührlen-Grabinger haben von den für das württembergische Amt Urach vorliegenden 623 Urfehden 37 die Teilnahme am Bauernkrieg zum Gegenstand. Die Verfolgung der Teilnehmer am Bauernkrieg dauerte hier bis ins Jahr 1528 an. Das Strafmaß umfasste dabei sowohl einfache Geldstrafen als auch körperliche Züchtigung. In einzelnen Fällen, wie in dem des Georg Dietz, Pfarrer zu Hausen an der Lauchert, wurden die Angeklagten des Landes verwiesen.

Besonders hervorzuheben ist aus dem Amt Urach die Urfehde einer Frau, der Agathe Bosch aus Mägerkingen, die wegen ungebührlicher Reden gegen die Obrigkeit für einige Tage im Gefängnis in Urach einsaß, auf Fürbitten hin jedoch freigelassen wurde und am 4. September 1525 Urfehde schwor. Mit Magdalena Scherer lässt sich eine weitere Akteurin des Bauernkriegs über die Urfehden feststellen.

Für den Raum Pforzheim liegen laut Christine Bührlen-Grabinger insgesamt 439 Urfehden vor, von denen 28 den Bauernkrieg zum Gegenstand haben. Die Verfolgung von Teilnehmern am Bauernkrieg dauerte hier bis 1529 an. Ähnlich wie im Amt Urach mussten die Verurteilten Geldstrafen in Höhe von bis zu 25 Gulden leisten sowie Wehr und Harnisch abgeben. In einigen Fällen kam es auch hier zum Landesverweis, wie etwa in dem des Thomas Reutterer, Frühmessner zu Wiernsheim.

Anhand der Urfehden kann zudem aufgezeigt werden, dass es während des Bauernkriegs zu einer gestiegenen Zahl an Fällen von Wilderei gekommen ist. Die Urfehden sind damit eine wichtige Quelle für die Bauernkriegsforschung, indem sie nicht nur Einblicke in die Sozialstruktur der Aufständischen geben, sondern auch auf alltägliche Entwicklungen während des Bauernkriegs abseits der Schlachten und politischen Programme hinweisen.

Quellen

  • Urfehde der Agathe Bosch, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5889, URL: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1517717 (23.04.2025).

Literatur

  • Bumiller, Casimir, Urfehden, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: https://www.leo-bw.de/fr/themenmodul/sudwestdeutsche-archivalienkunde/archivaliengattungen/urkunden/urfehden (aufgerufen am 24.09.2025)
  • Repertorien des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Bestand A 44 Urfehden, 12. Bd., bearb. von Hubert Fink/Christine Bührlen-Grabinger, Stuttgart 1992.
  • Repertorien des Staatsarchivs Ludwigsburg. Bestand B 264a Deutscher Orden, Urfehden, bearb. von Angelika Herkert/Norbert Stein, Ludwigsburg 1989.
  • Urfehden für den Raum Pforzheim. Württembergische Quellen zur Kriminalgeschichte 1416–1583, bearb. von Christine Bührlen-Grabinger, Pforzheim/Ubstadt-Weiher 2003.
  • Urfehden im Ermstal. Von Stadt und Amt Urach, von außeramtlichen Orten und vom Forst aus den Jahren 1440–1584, bearb. von Christine Bührlen-Grabinger, Metzingen 1991.

Zitierhinweis: Aaron Bauer, Urfehden, in: Bauernkrieg, URL: […], Stand: 24.09.2025.

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