Der Weingartener Vertrag
von Amelie Bieg
Der Weingartener Vertrag wurde am 17. bzw. 22. April 1525 in Weingarten zwischen Vertretern des Seehaufens, des Unterallgäuer Haufens sowie Teilen des ehemaligen Baltringer Haufens und den Herren und Mitgliedern des Schwäbischen Bundes geschlossen.
Nach dem Gefecht bei Wurzach kam es am 15. April (Karsamstag) vor dem Altdorfer Wald sowie am 17. April (Ostermontag) auf dem Altdorfer Feld zwischen dem auf Weingarten vorrückenden Bundesherr und dem Seehaufen, der sich in Weingarten versammelt hatte, zu Gefechten, die jeweils keine Entscheidung gebracht hatten.
Verhandlungen und Vertragsabschluss
In Weingarten hatten sich rund 12.000 Aufständische versammelt, zudem wurden 8.000 Mann aus dem Allgäu und 4.000 Mann aus dem Hegau in Weingarten erwartet. Nach dem unentschiedenen Ausgang des zweiten Gefechts entschloss sich Georg Truchsess von Waldburg, der Führer des Bundesheers, die zwischenzeitlich am Ostersonntag, den 16. April, gescheiterten Verhandlungen mit den Bauern wieder aufzunehmen.
Unter der Vermittlung von Graf Hugo von Montfort-Rotenfels, Ritter Wolf Gremlich aus Hasenweiler und den Ravensburger Ratsgesandten Gwer Schellang und Johannes Krieling kam es so zum Weingartener Vertrag. Dieser wurde am 17. April zwischen Georg von Waldburg und den Hauptleuten und Räten des Seehaufens sowie den Gesandten des Allgäuer Haufens mündlich vereinbart und am 22. April in Ravensburg als Urkunde ausgefertigt und ratifiziert.
Die Bauern versprachen in diesem Vertrag alle bisher eingegangenen Bündnisse aufzulösen, sie bekannten den Treuebruch gegenüber ihren Herren, versprachen auseinanderzugehen und nach Hause zurückzukehren sowie ihren Herren wieder gehorsam zu sein. Außerdem sollten sie die eingenommenen Klöster und Orte ihren ursprünglichen Besitzern zurückgeben. Die von den Bauern formulierten Beschwerden sollten durch Schiedsgerichte behandelt und gelöst werden, deren Entscheidung verbindlich sein sollte.
Kritik am Weingartener Vertrag
Der Weingartener Vertrag wurde zwar vom Seehaufen sowie von Teilen der Unterallgäuer angenommen, jedoch lehnten beispielsweise die Untertanen der Fürstabtei Kempten und einige weitere Oberallgäuer Gruppen den Vertrag ab und führten den Aufstand weiter. Gleichzeitig versuchten sie die Unterallgäuer Bauern zur Wiederaufnahme der Erhebung zu bewegen.
Zahlreiche Bauern kritisierten den Vertrag, da sie durch ihn gezwungen waren, das Göttliche Recht und die Zwölf Artikel aufzugeben und zum Alten Recht zurückkehren mussten, was die Abschaffung der Leibeigenschaft unmöglich machte. Viele waren der Meinung, die Bauern wären bei Weingarten dem Bundesheer zahlenmäßig überlegen gewesen und hätten eine kriegerische Auseinandersetzung bevorzugt. Zahlreiche Obrigkeiten kritisierten wiederum den Truchsessen, welcher seine Vollmachten überschritten habe und Verträge ausschließlich bei bedingungsloser Kapitulation der Bauern hätte abschließen dürfen.
Folgen des Weingartener Vertrags
Der Weingartener Vertrag führte dazu, dass zahlreiche Herren, darunter auch Georg von Waldburg, die Konflikte mit ihren Untertanen beilegten, wobei die Aufständischen nach ihrem Schuldeingeständnis straflos geblieben waren. Insgesamt trug der Vertrag zum Ende des Bauernkriegs in Oberschwaben und zum Ende der Christlichen Vereinigung bei, da die durch den Zerfall des Baltringer Haufens bereits geschwächten Aufständischen durch das Ausscheiden des Seehaufens maßgeblich reduziert und die Position des Schwäbischen Bundes gestärkt worden war.
Quellen
- Der Weingartener Vertrag, mit Luthers Stellungnahme, 16. April, in: Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges, hg. von Günther Franz (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 2), Darmstadt 1963, Nr. 63, S. 216-223.
- Treffen von Gaisbeuren und Weingarten, der Weingartener Vertrag. Bericht des Schreibers des Truchsessen, 15.–17. April, in: Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges, hg. von Günther Franz (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 2), Darmstadt 1963, Nr. 62, S. 211-215.
Literatur
- Blickle, Peter, Der Bauernjörg. Feldherr im Bauernkrieg. Georg Truchsess von Waldburg 1488-1531, München 2015, v. a. S. 175-189.
- Rudolf, Hans Ulrich, Ende und Ausgang – der Weingartener Vertrag und die Folgen, in: Der Bauernkrieg in Oberschwaben, hg. von Elmar L. Kuhn (Oberschwaben – Ansichten und Aussichten), Tübingen 2000, S. 199-232.
Zitierhinweis: Amelie Bieg, Der Weingartener Vertrag, in: Bauernkrieg, URL: […], Stand: 07.06.2025.

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