Aufklärung und Säkularisation

von Wolfgang Zimmermann

Stiftergräber der Zähringer, Benediktinerkloster St. Peter, Federzeichnung im »Compendium actorum seu annales monasterii sancti Petri« des Mönchs Gregor Baumeister, vor 1771. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 65 Nr. 534, fol. 909]
Stiftergräber der Zähringer, Benediktinerkloster St. Peter, Federzeichnung im »Compendium actorum seu annales monasterii sancti Petri« des Mönchs Gregor Baumeister, vor 1771. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 65 Nr. 534, fol. 909]

In den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts nahm die Kritik an Klöstern und Orden zu. Besonders die Bettelmönche wurden zum Ziel von Spott und Satire. Die aufgeklärte Publizistik stellte die Frage nach der Nützlichkeit der Gemeinschaften in den Mittelpunkt ihrer Forderungen.[1] Der monastische Grundgedanke, dass Gebet und Gottesdienst über allen weltlichen Ansprüchen stünden, verlor seine gesellschaftliche Legitimität.

Die wissenschaftlichen Leistungen der Prälatenklöster – wie etwa in St. Blasien oder St. Peter – oder die Netzwerke gebildeter Benediktiner[2] fanden durchaus die Aufmerksamkeit der Gelehrten. Der Benediktiner Magnoald Ziegelbauer († 1750), ursprünglich Mönch von Zwiefalten und von 1725 bis 1730 auf der Reichen¬au, verfasste eine Literaturgeschichte seines Ordens, die erst posthum 1754 publiziert wurde. Die Beschreibung von Naturalienkabinetten wie etwa in der Benediktinerabtei Petershausen machten diese Sammlungen überregional bekannt.[3]

In der Zisterzienserabtei Salem verdeutlicht die künstlerische Gestaltung des Kaisersaals (Abb. 9) aus dem frühen 18. Jahrhundert die Grundlagen der eigenen Herrschaft: 16 überlebensgroße Figuren von Kaisern und Königen wechseln sich mit 16 Büsten von Päpsten ab. Kaiser und Päpste waren es, die mit ihren Privilegien die Freiheiten der mächtigen Reichsabtei begründeten und durch die Jahrhunderte absicherten. Die Ausgestaltung der Bibliothekssäle entwickelte – wie etwa in St. Peter im Schwarzwald – subtile ikonografische Programme über die christliche, religiöse Begründung von Wissenschaft und Weisheit.[4]

Auf europäischer Ebene begann das Zeitalter der Klosteraufhebungen in Portugal, Spanien und Frankreich, wo die Monarchen gegen den Jesuitenorden vorgingen und letztlich von Papst Clemens XIV. (1769–1774) dessen Aufhebung erreichten, die dieser am 21. Juli 1773 mit dem Breve Dominus ac redemptor noster vollzog. Schnell wurden auch die Kollegien an Oberrhein und Bodensee durch die Landesherren aufgehoben, die auch die Vermögen der Jesuiten an sich zogen. Die Lücke, die durch das abrupte Ende der Bildungseinrichtungen des Ordens aufbrach, versuchten sie durch staatliche Gymnasien (Konstanz) oder durch andere Ordensgemeinschaften zu füllen: in Bruchsal übernahmen Augustinereremiten den Unterricht. Dem Einsatz von Lazaristen in Mannheim und Heidelberg, die dort in die Besitzrechte und Gebäude der Jesuiten einrückten, war jedoch wenig Erfolg beschieden.

Kaisersaal der reichsunmittelbaren Zisterzienserabtei Salem, Blick nach Norden. [Foto: Ulrich Knapp]
Kaisersaal der reichsunmittelbaren Zisterzienserabtei Salem, Blick nach Norden. [Foto: Ulrich Knapp]

In den habsburgischen Territorien beschnitt die Religionspolitik von Kaiser Joseph II. (1765–1790) kontinuierlich mit einer Vielzahl von Verordnungen die Handlungsmöglichkeiten der Orden. Das Alter für die Aufnahme von Novizen wurde erst erhöht, dann wurde die Aufnahme gänzlich verboten. Die finanziellen Möglichkeiten der Mendikantenklöster wurden durch das Verbot des Bettelns stark beschnitten. Das Dekret vom 24. März 1781, das allen Konventen die Beziehungen mit auswärtigen Klöstern und Oberen verbot, zwang die Orden, ihre traditionelle Provinzgliederung den vorderösterreichischen Landesgrenzen anzupassen, wodurch die regionalen Beziehungen zwischen benachbarten Konventen im territorial zersplitterten Südwestdeutschland gekappt wurden. In einer Flut von Formularen, Tabellen und Statistiken wurde der finanzielle Status der Konvente erhoben. Nach dem kaiserlichen Dekret zur Klosteraufhebung vom 12. Januar 1782 sollten die Konvente aufgehoben werden, die weder schulen halten noch krancke unterhalten, noch sonst in studiis sich hervorthun, da solche Konvente, die dem nächsten ganz und gar unnütz sind, nicht Gott gefällig seyn können.[5] Die Vermögen der aufgehobenen Konvente sollten nicht dem allgemeinen Staatshaushalt zugutekommen, sondern in einen Religionsfonds fließen, aus dem neue Pfarreien und andere pastorale Zwecke finanziert werden sollten. Joseph II. bewegte sich in den Bahnen eines aufgeklärten Staatskirchentums, das seine Maßnahmen nicht als Säkularisation im wörtlichen Sinn verstand, sondern als landesherrliche Religions- und Kirchenpolitik.

Von den josephinischen Aufhebungen waren besonders die Klöster der Franziskanerterziarinnen betroffen, so in Gorheim, Laiz, Sipplingen oder Säckingen, daneben aber auch die Klarissenkonvente in Freiburg und Villingen. In Freiburg wurden von den Männerkonventen die Klöster der Dominikaner und Kartäuser aufgelöst. Die Dominikanerinnen von St. Peter an der Fahr in Konstanz weigerten sich, in den benachbarten Konvent von Zoffingen umzuziehen und bevorzugten den Austritt. Die Frauen hatten grundsätzlich die Wahl, entweder »in die Welt« zurückzukehren oder in als Institute bezeichnete Sammelklöster umzuziehen; dazu zählte das Kloster in Gorheim, in dem 1795 19 Frauen mit einem Altersdurchschnitt von rd. 52 Jahren lebten.[6] Nach der Aufhebungswelle von 1782 verlor die josephinische »Klosterreduktion« in den Vorlanden an Dynamik. Es gab aber daneben auch Klosteraufhebungen in anderen Herrschaften, die finanziellen Notlagen geschuldet waren, so etwa bei den Franziskanerterziarinnen in Möggingen (1792) oder den Dominikanerterziarinnen in Riegel (1779).

Die große Welle der Säkularisation schien unaufhaltbar. Im Dezember 1797 notierte Abt Ignaz Speckle (1795–1806) von St. Peter: Wird man von den Klöstern nicht glauben, diese seien der Ball, mit dem man spielen kann, wie man will?, so der Prälat. Jeder glaubt, es wurde ihm nun so viel besser sein, wenn Klöster nicht mehr sind.[7]

Das Ende der Reichskirche wurde mit dem Frieden von Lunéville vom 9. Februar 1801 vorbereitet, in dem Kaiser Franz II. (1792–1806) den Reichsständen zusicherte, dass ihre in den französischen Revolutionskriegen erlittenen Verluste von linksrheinischen Gebieten und sonstigen Rechten durch die Mediatisierung von Reichsstädten, aber auch die Säkularisation von geistlichen Territorien kompensiert würden. Ein Ausschuss des Reichstags, eine Deputation, sollte die Details erarbeiten. Das finale Dokument, der sog. Reichsdeputationshauptschluss (RDHS), wurde am 25. Februar 1803 publiziert. Der Vorgang der Säkularisation verband dabei die Herrschaftssäkularisation mit der Vermögenssäkularisation, also nicht nur die Herrschaftsrechte, sondern auch die Vermögen und Einkünfte der geistlichen Einrichtungen gingen an die neuen Herren.

In einzelnen Paragrafen wurden den Fürsten reichsunmittelbare Klöster zugewiesen. In § 5 wurden die Ansprüche der Markgrafen von Baden festgeschrieben, dazu zählten unter anderem elf Klöster, darunter Salem, Petershausen, Gengenbach oder Odenheim. Die Rechte der Fürsten von Hohenzollern-Hechingen (Stetten im Gnadental) und Hohenzollern-Sigmaringen (Beuron, Inzigkofen) wurden in § 10 geregelt, die der Fürsten von Löwenstein-Wertheim (Abtei Bronnbach) in § 14. Von entscheidender Bedeutung war zudem § 35, in dem festgeschrieben wurde, dass alle Herrschaften berechtigt seien, die bisher nicht aufgeführten Klöster und Stifte in ihren Territorien zu ihren Gunsten aufzuheben und deren Güter und Einkünfte einzuziehen. Aus diesem Passus leiteten die Fürsten von Fürstenberg den Anspruch ab, 16 Klöster in ihrem Territorium aufzuheben. Baden, 1803 zum Kurfürstentum aufgestiegen, erhielt als neuer Landesherr auch den Zugriff auf die Klöster in der rechtsrheinischen Kurpfalz. Bereits im Vorfeld der Publikation des RDHS hatten die künftigen neuen Herren durch eine provisorische Besitzergreifung Fakten geschaffen.

Mit dem Frieden von Preßburg vom 26. Februar 1805 fanden die territorialen Veränderungen am Oberrhein ihr Ende. Die Übernahme der habsburgischen Territorien im Breisgau, Schwarzwald und am Bodensee öffneten Baden, nun zum Großherzogtum aufgestiegen, die Möglichkeit zu einer zweiten Welle der Säkularisation, da der Kaiser in den Erblanden auf eine Aufhebung von Klöstern, zu der er durchaus berechtigt gewesen wäre, verzichtet hatte. Mit der Mediatisierung der Fürsten von Fürstenberg und der von Löwenstein-Wertheim gingen zwar deren Herrschaftsrechte an Baden über, der Besitz der 1803 aufgehobenen Klöster verblieb aber bei den Fürstenhäusern. Deutscher Orden und Johanniter, die 1803 als Ritterorden zunächst noch »Profiteure« der Klostersäkularisationen waren, verloren nun auch ihren Besitz, darunter das Johanniterschloss in Heitersheim oder die Deutschordenskommenden in Beuggen und auf der Mainau. Eine besondere Stellung besaßen die Abteien von Salem und Petershausen, deren Besitzungen nicht an das Großherzogtum fielen, sondern als direkter Besitz der markgräflichen Familie später Teil des Bodensee-Fideikommiss wurden.

Der Welle der Klosteraufhebungen entzog sich lediglich der Benediktinerkonvent vom St. Blasien, der nach St. Paul im Lavanttal auswanderte und dort die monastische Tradition fortsetzte. Abt Martin Gerbert hatte das Kloster zuvor zu einem Ort der habsburgischen Memoria gemacht. Doch die Erinnerung an den früheren, mächtigen Landesherrn im Breisgau wollte nicht mehr so recht in den politischen Anspruch des neu entstandenen Großherzogtums Baden passen. Die Gebeine der Habsburger folgten – mit schriftlicher Genehmigung des Kaiserhofs – den Mönchen auf ihrem Weg nach St. Paul im Lavanttal. Aus der klösterlichen Habsburgergruft in St. Blasien wurde ein Kartoffelkeller.[8] Die Hoffnungen der Benediktiner von St. Peter im Schwarzwald auf einen Fortbestand ihres Konvents zerschlugen sich: Die Inszenierung der barocken Klosteranlage als Ort zähringischer Memoria konnte die Abtei nicht von einer Aufhebung durch Baden im Jahr 1806 bewahren.

Mit der Säkularisation von 1803/06 fand die Klosterlandschaft des deutschen Südwestens ihr Ende. Regionale herrschaftliche, soziale und kulturelle Ordnungsstrukturen brachen weg. Klosteranlagen mit ihren Ausstattungen standen ebenso wie deren Bibliotheken und Kunstsammlungen zur Disposition, spektakulär versinnbildlicht im Abbruch der mittelalterlichen Klosterkirche in Petershausen oder der »Wiederverwertung« der Tennenbacher Abteikirche als Freiburger Ludwigskirche. Die sozialen und religiösen Lebensentwürfe zahlreicher Mönche und Nonnen brachen in sich zusammen – und dies durchaus ständisch differenziert. Die Pensionen, die die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen den Nonnen von Wald zahlten, wurden vom Bischof von Konstanz als sehr humane und äussert grossmüthige convention gelobt: die Äbtissin erhielt jährlich 1.500, die Priorin 300, die Chorschwestern 240 und die Laienschwestern 200 Gulden.[9] Aus Reichsprälaten wurden »Pensionäre«. Ältere Mönche der Bettelorden durften zum Teil in ihren Konventen bis zum Tod bleiben, andere mussten in Sammelklöster umziehen. Jüngere Patres gingen in den Schuldienst oder in die Pfarrseelsorge. Der Zisterziensermönch Bernhard Boll bildete sicher eine Ausnahme: 1774 in Salem in den Orden eingetreten und 1780 zum Priester geweiht, wurde er erster Erzbischof von Freiburg (1827–1836).

Im Gegensatz zum benachbarten Königreich Württemberg, erlosch in Baden 1803/06 jedoch nicht jedes klösterliche Leben. Das Großherzogtum hatte im IV. Organisationsedikt vom 14. Februar 1803 Regelungen festgeschrieben, nach denen der Fortbestand von Frauengemeinschaften künftig möglich sein sollte. Zwar wurden die Vermögen der Konvente eingezogen, doch sollte die Zisterzienserabtei Lichtenthal als Stiftung und Grablege der Markgrafen erhalten bleiben. Zudem eröffnete Abs. XI den Frauenkonventen die Möglichkeit eines Fortbestands, die sich der Mädchenerziehung oder […] Unterricht widmeten.[10] Unter diese Regelung, die 1805 auch auf die ehemals vorderösterreichischen Gebiete ausgedehnt wurden, fielen die Zisterzienserinnenabtei Lichtenthal (bis in die Gegenwart), die Dominikanerinnen im Konstanzer Kloster Zoffingen (bis in die Gegenwart), das Freiburger Kloster Adelhausen (bis 1867), die Augustinerchorfrauen in Rastatt, die 1877 nach Goldenstein bei Salzburg umzogen, und in Ottersweier, seit 1823 in Offenburg (bis in die Gegenwart), die Ursulinen in Freiburg (bis 1877) und in Villingen (bis 2015) sowie die Regulierten Chorfrauen vom Hl. Grab in Baden-Baden (bis 2007). Grundlage für den Fortbestand dieser Gemeinschaften waren die engen Grenzen, die das »Regulativ für die katholischen weiblichen Lehr- und Erziehungsinstitute« vom 16. September 1811 definiert hatte und die letztlich erst mit dem Ende der Monarchie ausliefen.

Die Forderung des politischen Katholizismus nach einer Zulassung von Männerklöstern ging erst spät in Erfüllung. Großherzog Friedrich II. (1907–1918) unterzeichnete wenige Monate vor der Revolution ein Gesetz, das am 17. Juli 1918 publiziert wurde und die Zulassung von Männerorden im Großherzogtum Baden zuließ. Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatten neue Frauenkongregationen aus dem Elsass und der Schweiz in Baden wieder Fuß gefasst oder waren hier neu entstanden.[11]

Zu diesem Zeitpunkt war die aufgeklärte Kritik am Mönchtum längst einer durch die Romantik beeinflussten neuen, emotional getragenen Sicht des monastischen Lebens gewichen.[12] Das mittelalterliche Mönchtum wurde aus katholischer Sicht zum Inbegriff des Christlichen, zum Träger der abendländischen Kultur. Die französische Benediktinerabtei Solesmes und deren charismatischer Abt Prosper Guéranger (1837–1875) wurden für die Gebrüder Wolter zum Vorbild bei der Gründung der Abtei Beuron in Hohenzollern im Jahr 1863 – die dort gültigen preußischen Gesetze machten die Errichtung eines Männerklosters möglich.[13] Nicht Schulunterricht oder Krankenpflege standen im Mittelpunkt der jungen Gemeinschaft, sondern der feierliche Gottesdienst und das gemeinsame Gebet. Der Rekurs auf das mittelalterliche Mönchtum wurde für Beuron zum Bekenntnis, sich jeder Form einer »innerweltlichen Verzweckung« zu entziehen. Die Rückbesinnung auf die Geschichte eröffnete – wieder einmal – dem monastischen Leben neue Zukunftsoptionen.

Anmerkungen

[1] Für das Folgende umfassend: Schmid 1980; Rudolf 2003 mit zahlreichen Einzelbeiträgen, die nicht eigens aufgeführt werden.
[2] Maier 2000; Wallnig 2019.
[3] Zusammenstellung mit Lit. in: GermBen I, S. 527–531.
[4] Exemplarisch: Lechner 1993.
[5] Zitat nach Ströbele 2005, S. 75 f.; Zimmermann 2008 (a).
[6] Ströbele 2005, S. 264.
[7] Zitiert nach: Mühleisen 2003, S. 579 f.
[8] Hohkamp 2003.
[9] Zitiert bei: Kuhn-Rehfus 1992, S. 86.
[10] Schindele 2003, mit Quellenbelegen.
[11] Überblick: Hogg/Kremer 2002.
[12] GermBen V, S. 734–744; Zimmermann 2008 (b).
[13] Braun/Ott/Schöntag 2015.

Die vollständigen Literaturangaben sowie die Auflösung der Abkürzungen finden Sie hier.

Zitierhinweis: Wolfgang Zimmermann, Aufklärung und Säkularisation, in: Badisches Klosterbuch, URL: […], Stand: 11.06.2025.

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