Briefe

Woran lässt sich das Dokument erkennen?

Abschrift eines Briefes von Gertrud Kraft aus der Untersuchungshaft an ihren Ehemann, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12368-12373 Bild 36]
Abschrift eines Briefes von Gertrud Kraft an ihren Ehemann aus der Untersuchungshaft, 1944. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12368-12373 Bild 36]

Die Briefe und Mitteilungen sind sehr unterschiedlich gestaltet: Manche sind handschriftlich, andere maschinell geschrieben. Teilweise wurden spezielles Briefpapier oder einfache Notizbuchseiten genutzt. Absender finden sich entweder am Anfang oder am Ende des Schreibens.

Welche Informationen lassen sich auf dem Dokument finden?

Handgeschriebener Brief von Hans Arntz an das Sondergericht in Mannheim mit der Bitte um Aufhebung der Untersuchungshaft, 1940. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 8809 Bild 48]
Handgeschriebener Brief von Hans Arntz an das Sondergericht in Mannheim mit der Bitte um Aufhebung der Untersuchungshaft, 1940. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 8809 Bild 48]

Die Inhalte sind vielfältig. Häufig dienten die Schreiben dazu, den eigenen Standpunkt zu erläutern, den Sachverhalt aus Sicht der Betroffenen darzustellen oder um Entlastung zu bitten. Verteidiger reichten in ihren Briefen Beweise ein, beantragten Zeugenvernehmungen oder andere Verfahrensschritte. Häufig ging es um Anträge auf Entlassung aus der Untersuchungshaft, etwa aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen, um Besuchserlaubnisse oder um Terminabsprachen. Manche Briefe enthielten Bitten um Aufhebung des Haftbefehls und schilderten persönliche Umstände oder nachlassende Kräfte. Bei Todesurteilen fanden sich manchmal Gnadengesuche oder Wünsche zur Bestattung. Gelegentlich sind auch Fotos beigefügt.

Wer hat das Dokument erstellt?

Maschinen geschriebener Brief von Willi Vöhringer an das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Mannheim, 1949. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12044-12045 Bild 65]
Maschinen geschriebener Brief von Willi Vöhringer an das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Mannheim, 1949. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 12044-12045 Bild 65]

Die Schreiben stammen von Privatpersonen – Angeklagte, Beschuldigte, Angehörige – oder von Verteidigern. Teilweise schrieben auch Zeugen.

Was ist bei dem Dokument zu bedenken?

Schreiben der Verteidigung im Verfahren gegen Gertrud Stricker, 1935. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 536-538, Bild 32]
Schreiben der Verteidigung im Verfahren gegen Gertrud Stricker, 1935. [Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 507 Nr. 536-538, Bild 32]

Es handelt sich um subjektive Darstellungen, deren Ziel es war, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, weshalb nicht immer von der Richtigkeit der Angaben ausgegangen werden kann. Antworten von Gericht oder Staatsanwaltschaft sind selten erhalten, manchmal finden sich jedoch Entwürfe der Antworten in den Akten, deshalb ist der Einfluss dieser Stellungnahmen auf das Verfahren nur schwer zu beurteilten. Briefe aus der Haft an Privatpersonen unterlagen außerdem der Zensur.

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