Arbeitshaus

Arbeitshäuser wurden im 19. Jahrhundert zur Unterbringung und Erziehung nicht erwerbstätiger Menschen eingerichtet. Sie sollten durch körperliche Arbeit zur Disziplinierung und gesellschaftlichen Eingliederung der Menschen beitragen. Ab 1933 nutzte der NS-Staat sie zur Inhaftierung und Zwangsarbeit von als arbeitsscheu oder asozial stigmatisierten Personen, darunter obdachlose und bettelnde Menschen, Suchtkranke sowie Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Die Einweisung erfolgte durch Polizei, Gestapo oder Gerichte.

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