Berufsverbrecher
Als Berufsverbrecherinnen und Berufsverbrecher bezeichneten die Nationalsozialisten Personen mit mehreren Vorstrafen, denen sie eine angebliche kriminelle Gewohnheit aus Gewinnsucht unterstellten. Meist handelte es sich um Kleinkriminelle, denen zum Beispiel Bettelei, Betrug, Diebstahl oder sogenannte Sittlichkeitsverbrechen vorgeworfen wurden. Seit 1933 wurden sie von Polizei, Gestapo und Fürsorgeämtern verfolgt, in Schutzhaft genommen und in KZs eingewiesen. Nach 1945 wurden sie weiterhin sozial ausgegrenzt und blieben von Entschädigungen ausgeschlossen.

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