Beweise

Beweise dienen im Strafverfahren der Aufklärung des Sachverhalts und der Feststellung von Schuld oder Unschuld. Schon im Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft Beweise sammeln. In der Hauptverhandlung dürfen alle Verfahrensbeteiligten Beweisanträge stellen. An den Sondergerichten konnte der Vorsitzende Richter Beweisanträge ablehnen, wenn er sie für unwichtig hielt.

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