Ehrengericht/Ehrengerichtshof
Ein Ehrengericht war ein spezielles Berufsgericht für bestimmte Gruppen wie Anwälte, Ärzte, Handwerker oder Journalisten. Es sollte Verstöße gegen berufliche Pflichten ahnden und das Ansehen des jeweiligen Berufsstandes schützen. Während der NS-Zeit wurden zahlreiche Ehrengerichte eingerichtet. Sie dienten jedoch weniger einer unabhängigen Rechtsprechung als vielmehr der ideologischen Kontrolle und Überwachung innerhalb der Berufe.

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