Entmannung

Entmannung bezeichnet die Unfruchtbarmachung oder Kastration männlicher Straftäter. Ende 1933 legalisierten das NS-Regime dieses Vorgehen durch eine Änderung des Strafgesetzbuches. Gerichte konnten gefährliche Sittlichkeitsverbrecher neben der Freiheitsstrafe auch zur Entmannung verurteilen.

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