Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933

Mit diesem Gesetz führte das NS-Regime eine erweiterte Pflicht zur Anzeige von Vermögenswerten und Devisen im Ausland ein. Wer sie erfüllte, erhielt Straffreiheit für zurückliegende Steuer- und Devisenvergehen. Bei Verstößen drohten mehrere Jahre Zuchthaus. Ziel war die staatliche Kontrolle über das Vermögen der Bevölkerung.

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