Gestrauchelter

Straucheln bezeichnet im juristischen Sinne das erstmalige Straffälligwerden oder einen einmaligen Fehltritt. Die NS-Justiz unterschied zwischen Mehrfachstraftätern, sogenannten Gewohnheitsverbrechern, und Ersttätern, den Gestrauchelten, die oft wegen Bagatelldelikten verurteilt wurden.

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