Gesundes Volksempfinden
Das gesunde Volksempfinden war eine zentrale, aber undefinierte Leitidee der NS-Rechtsprechung. Recht sollte nicht mehr allein nach dem Gesetz, sondern nach den angeblichen Wertvorstellungen der Volksgemeinschaft im Sinne der NS-Ideologie gesprochen werden. Die Auslegung lag im Ermessen der Richter und führte zu willkürlichen Urteilen.

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