Gewaltverbrecher
Als Gewaltverbrecherinnen und Gewaltverbrecher bezeichnete das NS-Regime ab 1939 Personen, denen besonders schwere Straftaten wie Raub, Vergewaltigungen oder Tötungsdelikte vorgeworfen wurden. Der Begriff beruhte auf der nationalsozialistischen Tätertypenlehre: Nicht die konkrete Tat, sondern der vermeintliche kriminelle Charakter der Täterin oder des Täters stand im Mittelpunkt. Da der Begriff juristisch nicht klar definiert war, konnten Richter den Gewaltverbrecher willkürlich feststellen.

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