Gewichtsdrückerei

Im Zusammenhang mit der Lebensmittelrationierung während des Zweiten Weltkriegs bezeichnete Gewichtsdrückerei eine strafbare Handlung, bei der Waren vorsätzlich falsch gewogen wurden, um sich einen finanziellen oder materiellen Vorteil zu verschaffen. So gaben etwa Landwirte das Gewicht ihres Schlachtviehs bei den zuständigen Meldestellen absichtlich zu niedrig an. Nach der Schlachtung konnten sie dadurch einen Teil des Fleisches zurückbehalten – unabhängig davon, ob ihnen im Rahmen der kriegsbedingten Rationierungen eine solche Menge überhaupt zustand. Diese Form des Betrugs wurde unter der Kriegswirtschaftsverordnung als schweres Delikt verfolgt und konnte vor Sondergerichten angeklagt werden.

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