Handakte
Die Handakte umfasst alle wichtigen Unterlagen eines Strafverfahren, etwa Anklageschrift, Protokolle oder Urteile. Sie enthält keine Details zu den Ermittlungen oder zur Strafvollstreckung, sondern dient der schnellen Orientierung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter.

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