Heimtücke
Heimtücke bezeichnet heute allgemein ein besonders hinterlistiges Verhalten, das auf dem bewussten Ausnutzen von Vertrauen oder Wehrlosigkeit beruht. Im Nationalsozialismus wurde der Begriff politisch aufgeladen: Eine Verordnung vom 21. März 1933, die am 20. Dezember 1934 durch ein Gesetz abgelöst wurde, stellte regimekritische Äußerungen und Handlungen als „heimtückische Angriffe“ unter Strafe. Dazu zählten etwa der unerlaubte Besitz von Parteiabzeichen oder das Verbreiten angeblich unwahrer Behauptungen über NS-Regierungsmitglieder.

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